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   BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04   

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BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04 (https://dejure.org/2005,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 (https://dejure.org/2005,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 (https://dejure.org/2005,1761)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBesG § 6 BremLAAufG § 16 Nr. 2; BremUnterrichtsverpflichtungs-ErmäßigungsVO §§ 1 - 4, 6, 7; GG Art. 3 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3; EG-Vertrag Art. 141
    Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -, Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der -; Arbeitszeit, - der Lehrer, - und Unterrichtsverpflichtung, keine Kürzung der - durch Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 6
    - errechnete Unterrichtsermäßigung; Anrechnung, - der Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben auf die Unter-; Anrechung der Wahrnehmung besonderer schu-; Arbeitszeit der -, Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der -; Arbeitszeit, - der Lehrer, - und ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Lehrers auf Vergütung wegen eines zusätzlichen Dienstes; Begriff der Arbeitszeit nach dem Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG); Arbeitszeit der im Beamtenverhältnis stehenden Lehrer des Landes Bremen; Verwendung des Begriffs "Ermäßigung" statt "Kürzung" in der ...

  • Judicialis

    BBesG § 6; ; BremLAAufG § 16 Nr. 2; ; BremUnterrichtsverpf... lichtungs-ErmäßigungsVO § 1; ; BremUnterrichtsverpflichtungs-ErmäßigungsVO § 2; ; BremUnterrichtsverpflichtungs-ErmäßigungsVO § 3; ; BremUnterrichtsverpflichtungs-ErmäßigungsVO § 4; ; BremUnterrichtsverpflichtungs-ErmäßigungsVO § 6; ; BremUnterrichtsverpflichtungs-ErmäßigungsVO § 7; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; EG-Vertrag Art. 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der Lehrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 11
  • DÖV 2006, 35
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
    Es fehlt an der erforderlichen und auch nicht nachholbaren Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit durch den Dienstherrn (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38).

    Zusätzlicher Dienst eines Beamten ist kein Schaden im Sinne des allgemeinen Schadensersatzrechts (Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O.).

  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 141 EG-Vertrag und des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. April 2000 - Rechtssache C-226/98 - Slg. 2000 I S. 2447 m.w.N.; BVerfG, BVerfGE 97, 35, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
    Arbeitszeit im Sinne des § 6 BBesG ist die durchschnittliche Arbeitszeit, die der Beamte während der Gesamtdauer der ihm gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten hat (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
    Denn nur diese Zeit ist exakt messbar; die sonstige Arbeitszeit eines Lehrers, die aus Unterrichtsvorbereitung, Korrektur von Klassenarbeiten, Gesprächen mit Eltern und Teilnahme an Konferenzen usw. besteht, lässt sich schon wegen der unterschiedlichen Faktoren, die sich auf das Arbeitstempo des einzelnen Lehrers auswirken, nur grob pauschalierend schätzen (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 141 EG-Vertrag und des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 6. April 2000 - Rechtssache C-226/98 - Slg. 2000 I S. 2447 m.w.N.; BVerfG, BVerfGE 97, 35, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
    Das Prinzip des Vorrangs des formellen Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) lässt gesetzesverändernde und gesetzesvertretende Rechtsverordnungen jedoch nur zu, wenn die gesetzesverdrängende Wirkung auf einem ausdrücklich zugunsten der Rechtsverordnung reduzierten - subsidiären - Geltungsanspruch des Gesetzes beruht, die Rechtsverordnung also nur eine ihr aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung eingeräumte Möglichkeit zur Gesetzesausführung nutzt und wenn dafür sachliche Gründe bestehen (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 - NJW 1998, 669 m.w.N.).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
    Art. 141 EG-Vertrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar (vgl. Urteil vom 2. Oktober 1997 - Rechtssache C-1/95 -, Slg. 1997 I S. 5274 Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17

    Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden

    Dem entspricht die bei Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung für Lehrkräfte vorzunehmende, entsprechende Verminderung der Zahl der Pflichtunterrichtsstunden (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 - und vom 30.08.2012 - 2 C 23.10 -, Senatsurteil vom 26.06.2013 - 4 S 1686/11 -, jeweils Juris).

    c) Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch arbeitszeitneutrale Anrechnungen auf die und Ermäßigungen der Unterrichtsverpflichtung für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben und Funktionen oder für bestimmte Gruppen von Lehrkräften (vgl. § 1 Abs. 2, § 4 und § 5 Lehrkräfte-ArbeitszeitVO sowie Abschnitt I Nr. 1 VwV Anrechnungsstunden und Freistellungen) nicht in der allgemeinen Weisungsbefugnis der Schulleitung oder Schulaufsicht stehen (vgl. Senatsurteil vom 27.01.2016 - 4 S 1579/14 - BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 -, jeweils Juris).

    Anrechnungen und Freistellungen - zugunsten anderer dienstlicher oder dienstlichen Aufgaben gleichgestellter Tätigkeiten -, durch die die - teilweise - Erfüllung (Ist-Stunden) dieses Auftrags fingiert wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 -, Juris), führen zu einer Aufgabenverschiebung, die zwar arbeitszeitneutral ist, sich aber zulasten des Unterrichtsauftrags auswirkt und diesen letztlich aushöhlen kann.

  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Sie macht eine Vollbeschäftigung nicht zu einer Teilzeitbeschäftigung und zieht keine anteilige Kürzung der Besoldung gemäß § 6 Abs. 1 BBesG nach sich, wie dies bei einer individuellen Herabsetzung der Arbeitszeit geboten ist (Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 und vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 2 C 16.06 - ZBR 2008, 130).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05

    Altersteilzeit - Pflichtstundenermäßigung - Gleichheitssatz

    Bei der Festlegung des Pflichtdeputats der wöchentlichen Unterrichtsstunden ist die zusätzlich zum Unterricht anfallende zeitliche Belastung mithin berücksichtigt (vgl. BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

    Die Stundenermäßigung aus Altersgründen verändert die Gesamtarbeitszeit der Lehrer als solche nicht; sie verringert sich nicht (BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

    Wegen der psychischen und physischen Auswirkungen der Unterrichtserteilung, die von älteren Lehrern stärker als von jüngeren empfunden wird, und weil ältere Lehrer auch für die dienstlichen Verrichtungen außerhalb der Unterrichtserteilung infolge altersbedingter Einschränkungen bei typisierender Betrachtung möglicherweise mehr Zeit und Aufwand benötigen, wird ihnen ein Teil der vorgeschriebenen Unterrichtsstunden erlassen (BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

    Die der Lehrkraft zustehende anteilige Vergütung bemisst sich unverändert nach dem ungeminderten Stundenmaß; bei 28 Unterrichtspflichtstunden einer vollbeschäftigten Lehrkraft und bei Teilzeit im Umfang von 14 Unterrichtsstunden beträgt die Vergütung 14/28 und nicht 14/27 oder 14/26 (vgl. BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - ZTR 2006, 167) .

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10

    Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit;

    Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 und vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 m.w.N.).

    Andererseits kann der aus einem fortgeschrittenem Alter oder einer Schwerbehinderung folgenden Belastung Rechnung getragen werden, weil die Betroffenen hier bei typisierender Betrachtung mehr Zeit und Aufwand für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung benötigen (Urteile vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 , vom 25. Oktober 2007 - 2 C 16.06 - Buchholz 237.3 § 71b BrLBG Nr. 1 Rn. 9, Beschluss vom 29. Juni 2012 - BVerwG 2 B 12.11 -).

    Anknüpfungspunkt der Arbeitszeitregelung für Lehrkräfte ist daher generell nicht die tatsächlich aufgewendete, sondern die normativ festgesetzte Regelzeit (Urteil vom 23. Juni 2005 a.a.O. S. 12 f.).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10

    Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl;

    Damit bestimmt das Maß, um das die Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten kürzer ist als die eines Vollzeitbeschäftigten, den Umfang, in dem die Dienstbezüge des Teilzeitbeschäftigten hinter denen eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten zurückbleiben (Urteil vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 24).

    Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. Urteile vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23 S. 5 m.w.N. und vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 24 S. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11

    Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin

    Damit ist die normativ - in Zeiteinheiten - festgelegte allgemeine (Voll-)Arbeitszeit in Relation zu setzen zur individuell festgesetzten Arbeitszeit (BVerwG, Urteile vom 23.06.2005 - 2 C 21.04 -, BVerwGE 124, 11, und vom 28.11.2002 - 2 CN 1.01 -, BVerwGE 117, 219; Senatsurteil vom 23.06.2009 - 4 S 174/07 -, Juris, m.w.N.).

    Ohne Auswirkung auf die Arbeitszeit im hier maßgeblichen Sinn sind dabei etwa (Deputats-)Ermäßigungen oder andere Maßnahmen zur Entlastung von dienstlichen Pflichten bzw. zur Kompensation anderweitiger besonderer Belastungen, die sich auf die konkrete Unterrichtsverpflichtung, nicht aber auf die (Gesamt-)Arbeitszeit als solche beziehen, die davon ihrerseits unberührt bleibt (BVerwG, Urteile vom 30.08.2012 - 2 C 82.10 -, a.a.O., und vom 23.06.2005, a.a.O.; Senatsurteil vom 06.02.2009 - 4 S 1777/07 -); gekürzt wird nämlich dabei lediglich das Pensum an Unterricht, das der Lehrer während der weiter fortgeltenden allgemeinen Wochenarbeitszeit zu leisten hat, weil er bei typisierender Betrachtung für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Dienstverrichtung aus den die Ermäßigung rechtfertigenden Gründen mehr Zeit benötigt.

    In Abgrenzung hierzu ist die Verwaltungsvorschrift im Abschnitt D. (Ermäßigungen) unter 1. und 2.1/2.2 abweichend formuliert, wenn dort vorgegeben wird, dass sich das Regelstundenmaß bei Gewährung einer Alters- oder einer Schwerbehindertenermäßigung "ermäßigt" (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 23.06.2009, a.a.O., bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 02.02.2010 - 2 B 86.09 -, ZBR 2011, 33; zur Heranziehung vergleichbarer Begrifflichkeiten im Recht anderer Bundesländer vgl. BVerwG, Urteil vom 23.06.2005, a.a.O.; Beschluss vom 30.08.2012 - 2 C 82.10 -, a.a.O.).

    Nicht zuletzt würde dieses Verständnis des Vorgriffsstundenmodells auch dem Umstand Rechnung tragen, dass es dem Dienstherrn im Hinblick auf die zu beachtende Normenhierarchie (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.06.2005, a.a.O.) nicht ohne Weiteres freisteht, durch Verwaltungsvorschrift eine Regelung mit Auswirkungen auf den Umfang der normativ durch § 4 AzUVO vorgegebenen regelmäßigen Gesamtarbeitszeit zu treffen.

    31 b) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Wertungen ist bei der Ermittlung der "durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit" nach § 153h Abs. 1 LBG a.F. damit hier auf das "allgemein" für vollzeitbeschäftigte Lehrer geltende Regelstundenmaß (nach Abschnitt A. I. der Verwaltungsvorschrift Arbeitszeit) zurückzugreifen und der Umfang der konkreten Arbeitsverpflichtung dazu ins Verhältnis zu setzen, wenn die - individuell auf das konkrete Regelstundenmaß des betroffenen Lehrers bezogene - Rückgabe von Vorgriffsstunden in den insoweit maßgeblichen Betrachtungszeitraum von zwei Jahren vor Beginn der Altersteilzeit fällt (ebenso - wenngleich in besoldungsrechtlichem Zusammenhang und ohne Bezug zum Vorgriffsstundenmodell - an die "allgemein" geltende Pflichtstundenzahl anknüpfend: BVerwG, Urteil vom 23.06.2005, a.a.O.; Senatsurteil vom 10.09.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 C 12.22

    Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer

    "Regelmäßige Arbeitszeit" ist bei einem Lehrer die Pflichtstundenzahl, auch als Deputat bezeichnet (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an

    Dagegen bleibt es ihnen überlassen, wo und wann sie die Dienstpflichten der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts einschließlich der Korrektur von Klassenarbeiten erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, juris Rn. 12, vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 -, juris Rn. 15, und vom 30. August 2012, a. a. O. Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2008 - 21 A 3967/06

    Anspruchsbegehren eines Studienrats auf zusätzliche und zeitanteilige Besoldung

    Zur weiteren Begründung hat sich das Verwaltungsgericht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2005 (- 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 11) bezogen.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 -, BVerwGE 124, 11 = NVwZ 2005, 1332.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 a.a.O..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 a.a.O.; Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 16.06 -,DokBer B 2008, 33.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2005 a.a.O..

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 24.14

    Beamter; Lehrer; Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Fernbleiben vom Dienst;

    Die konkrete Festlegung ausschließlich des erstgenannten Teils der Dienstpflichten von Lehrern erklärt sich daraus, dass ihre Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen etc. nicht im Einzelnen in überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 , vom 23. Juni 2005 - 2 C 21.04 - BVerwGE 124, 11 , vom 30. August 2012 - 2 C 23.10 - BVerwGE 144, 93 Rn. 13 und vom 16. Juli 2015 - 2 C 16.14 - BVerwGE 152, 301 Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 16.06

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer; Ausschluss der Lehrer in

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 3 A 3479/07

    Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für nicht in Anspruch genommene

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

  • OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18

    Amtshaftung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem verbeamteten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2021 - 1 K 132/20

    Anhebung des Beginns der altersbedingten Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit;

  • OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05

    Altersteilzeit; Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen; Lehrer

  • BVerwG, 02.02.2010 - 2 B 86.09

    Altersbedingte Unterrichtsermäßigung; Teilzeit; Dienstbezüge

  • OVG Hamburg, 14.12.2023 - 5 Bf 202/21

    Die Praxis der Freien und Hansestadt Hamburg, beamtete teilzeitbeschäftigte

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2016 - 4 S 1579/14

    Hinausschieben der Altersermäßigung bei Lehrern

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - 6 A 2173/09

    Rückwirkender finanzieller Ausgleich für einen sich in Altersteilzeit

  • BVerwG, 24.09.2014 - 2 B 92.13

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst bei fehlender zeitlicher und örtlicher

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15

    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage;

  • OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06

    Zur Stundenreduzierung für schwerbehinderte Lehrkräfte

  • LAG Thüringen, 18.04.2023 - 1 Sa 248/22

    Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2007 - 4 N 192.05

    Kein nachträglicher Ausgleich von fehlerhafterweise zuviel geleisteten

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2022 - 5 LB 133/20

    Anrechnungsstunden; Ausgleich; Funktionsamt; gesteigerte Leistungsfähigkeit;

  • BVerwG, 11.12.2020 - 2 B 10.20

    Pflichtstundenzahl für Lehrer

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 5 KN 79/16

    Artikelgesetz; Einschätzungsprärogative; Evidenzkontrolle; Förderschule;

  • OVG Hamburg, 01.07.2014 - 1 Bf 166/11

    Erhöhung der Wochenarbeitszeit im Rahmen von Altersteilzeit

  • VG Meiningen, 03.08.2017 - 6 D 60007/15

    1.) Schweres vorsätzliche Dienstvergehen eines Förderschulrektors, durch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

  • BVerwG, 29.06.2012 - 2 B 12.11

    Rüge fehlenderVerlängerung der Geltungsdauer der ursprgl. in § 26a Abs. 5 BRRG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2007 - 6 B 57/07

    Nichtbeteiligung eines aus familienpolitischen Gründen beurlaubten Beamten an

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 162/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; Schulleiter; Schulleiterin

  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13

    Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 6 A 2057/11

    Antrag auf Zulassung der Berufung einer Lehrkraft auf Verpflichtung des beklagten

  • VG Gelsenkirchen, 02.09.2015 - 1 K 4906/13

    Entlastungsstunden; Ermäßigungsstunden; Lehrer; finanzieller Ausgleich;

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 22.04

    Einordnung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Lehrerarbeitszeit -

  • BVerwG, 09.06.2004 - 2 B 43.04

    Klärung der Rechtsnatur so genannter Unterrichtsermäßigungen aus Altersgründen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - 6 A 1640/20

    Finanzieller Ausgleich von Mehrarbeit bzw. Zuvielarbeit eines ehemaligen

  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 19 Sa 2114/10

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin im Kirchendienst auf finanziellen

  • BVerwG, 09.02.2010 - 2 B 64.09

    Unwirksamkeit einer Verwaltungsvorschrift wegen der Verletzung des

  • VG Düsseldorf, 19.07.2011 - 2 K 5853/08

    Einstufung der Entscheidung über die Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2014 - 1 L 48/11

    Förderung zur Fortbildung einer Fachwirtin nach dem Ausbildungs- und

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2022 - 5 LA 84/21

    Gymnasiallehrkräfte; IGS; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstundenzahl; Regelstundenzahl

  • OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05

    Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells

  • VG Stuttgart, 26.02.2019 - 6 K 5470/16

    Anrechnungsstunden von Lehrkräften als vergütungsfähige Mehrarbeit;

  • VGH Bayern, 20.07.2017 - 3 ZB 14.2334

    Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als EDV-Systembetreuer

  • VG Regensburg, 10.05.2017 - RN 1 K 16.1053

    Keine Vergütung von Mehrarbeit als Lehrkraft für Elternsprechstunden

  • VG München, 11.03.2015 - M 5 K 14.3172

    Arbeitszeit

  • VG Gelsenkirchen, 10.02.2010 - 1 K 2179/09

    Vorgriffsstunde, Ausgleich, Teilzeit, Pflichtstunden, Besoldung, gleich

  • VG Köln, 01.12.2010 - 3 K 8033/09

    Beamter; Entlastungsstunde; Altersermäßigungsstunde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2007 - 6 A 927/05

    Antrag auf Ermäßigung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl aus Altersgründen im

  • VG Köln, 12.07.2006 - 3 K 8852/04

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Vergütung von Mehrarbeit an Beamte des

  • VG Düsseldorf, 07.03.2006 - 2 K 1526/05

    Reduzierung von wöchentlichen Pflichtstunden ; Staatsprüfung für das Lehramt am

  • VG Würzburg, 11.10.2011 - W 1 K 11.227

    Teilzeitbeschäftigung bei Lehrern; Auslegung eines Teilzeitantrags;

  • VG Würzburg, 27.10.2009 - W 1 K 09.344

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrerin; Berechnung der Bezüge bei variierender

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