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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85   

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BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85 (https://dejure.org/1987,1425)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 2 C 21.85 (https://dejure.org/1987,1425)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 2 C 21.85 (https://dejure.org/1987,1425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 67
  • DVBl 1987, 1155
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Das angefochtene Urteil verkenne die Tragweite des in BVerfGE 46, 97 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76] abgedruckten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, weil es in der Regelung des § 53 Abs. 1 und 2 Nr. 2 2. Alternative BeamtVG keinen Verstoß gegen Art. 3 GG gesehen habe.

    Entgegen der Auffassung der Revision kann aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - (BVerfGE 46, 97 [BVerfG 11.10.1977 - 2 BvR 407/76]) nichts Gegenteiliges hergeleitet werden.

    Im Unterschied zu dem im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - (a.a.O.) entschiedenen Fall, in dem bei einem in den Ruhestand versetzten "Regel-" Beamten, in dessen Person zwei Versorgungsbezüge - ein von ihm selbst und ein von seinem Ehegatten erdienter - zusammentreffen, für ihn die unter den zahlreichen im Beamtenrecht geltenden Kürzungsvorschriften die ungünstigste und rigoroseste Regelung auferlegt war, ist im Rahmen des § 53 Abs. 1 und 2 Nr. 2 2. Alternative BeamtVG eine abgestufte Ruhensregelung normiert, die zwar auch zu einem vollen Ruhen der Hinterbliebenenbezüge führen kann.

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvorschriften gelassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).

    Dies gilt auch für die Ruhensregelungen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).

    Diese Ausnahmeregelung stellt vielmehr entsprechend der in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gegebenen besonderen Stellung die Trennung von Staat und Kirche auch in diesem Regelungszusammenhang hervor (vgl. BVerfGE 55, 207; Urteil vom 3. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 37, 39 und 56.84 - ).

  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvorschriften gelassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).

    Dies gilt auch für die Ruhensregelungen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82

    Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften, soweit sie sich auf eine Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen, bejaht (vgl. BVerwGE 12, 102; 51, 226 ; Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - und vom 16. Juli 1984 - BVerwG 6 C 45.82 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 BeamtVG soll durch diese Vorschrift eine doppelte Belastung der öffentlichen Hand, die - wie bereits ausgeführt - als Ganzes betrachtet wird, durch die Verwendung des Versorgungsberechtigten im öffentlichen Dienst vermieden werden (vgl. u.a. Urteil vom 16. Juli 1984 - BVerwG 6 C 45.82 - und Beschluß vom 3. August 1978 - BVerwG 6 B 27.78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ruhensvorschriften gelassen, soweit sie sich auf Einkünfte aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).

    Dies gilt auch für die Ruhensregelungen (vgl. BVerfGE 27, 364; 33, 44 ; 55, 207 ).

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften, soweit sie sich auf eine Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen, bejaht (vgl. BVerwGE 12, 102; 51, 226 ; Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - und vom 16. Juli 1984 - BVerwG 6 C 45.82 - ).
  • BVerwG, 03.08.1978 - 6 B 27.78

    Der Unterhaltszuschuss eines Gerichtsreferendars als Einkommen aus einer

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 BeamtVG soll durch diese Vorschrift eine doppelte Belastung der öffentlichen Hand, die - wie bereits ausgeführt - als Ganzes betrachtet wird, durch die Verwendung des Versorgungsberechtigten im öffentlichen Dienst vermieden werden (vgl. u.a. Urteil vom 16. Juli 1984 - BVerwG 6 C 45.82 - und Beschluß vom 3. August 1978 - BVerwG 6 B 27.78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften, soweit sie sich auf eine Verwendung im öffentlichen Dienst beziehen, bejaht (vgl. BVerwGE 12, 102; 51, 226 ; Urteile vom 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - und vom 16. Juli 1984 - BVerwG 6 C 45.82 - ).
  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 21. Oktober 1971 - 2 BvR 367/69 - (BVerfGE 32, 157 [BVerfG 21.10.1971 - 2 BvR 367/69]) zwar Zweifel geäußert, "ob solche Kürzungsmaßnahmen heute noch sachgerecht sind und ob es nicht angezeigt wäre, das bisherige System der Anrechnungs- und Ruhensnormen einer grundsätzlichen Revision zu unterziehen", hat aber sodann hinzugefügt, daß jedenfalls der Gesetzgeber, solange er es bei dem gegenwärtigen Rechtszustand beläßt, gehalten sei, eine mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbare Gleich- oder Ungleichbehandlung von Sachverhalten zu vermeiden.
  • BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 28.81

    Verfassungsmäßigkeit der Ruhensregelung bei Zusammentreffen von Witwengeld und

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch den allgemeinen Gleichheitssatz dadurch als verletzt angesehen, daß die vom verstorbenen Ehegatten erdienten Versorgungsbezüge vollständig ruhen, wenn die Witwe einen eigenen Versorgungsanspruch hat, der gleich hoch oder höher als das von ihrem Ehemann erdiente Höchstruhegehalt ist (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1983 - BVerwG 2 C 28.81 - ).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78

    Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

    Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass beim Zusammentreffen von Verwendungseinkommen und Versorgungsbezügen neben den ungekürzten Bezügen aus der aktiven Tätigkeit stets ein Teil der Versorgungsbezüge belassen werden muss, lässt sich nicht feststellen (Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6).

    Wie schon im Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - (a.a.O.) dargelegt, kann entgegen der Auffassung der Revision aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - BVerfGE 46, 97 insoweit nichts Gegenteiliges hergeleitet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - 1 A 4629/06

    Höchstgrenze für den Erhalt von Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst;

    vgl. für die inhaltlich übereinstimmenden Regelungen im Beamtenversorgungsgesetz die Nachweise bei BVerwG, Urteil vom 10. März 1987 - 2 C 21.85 -, NVwZ 1988, 67; siehe auch Stadler, in: Fürst, GKÖD, Stand: April 2008, § 53 BeamtVG R. 4 m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2005 - 2 C 15.04 -, BVerwGE 124, 178, 183, und vom 10. März 1987, a.a.O..

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 22.05

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

    Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass beim Zusammentreffen von Verwendungseinkommen und Versorgungsbezügen neben den ungekürzten Bezügen aus der aktiven Tätigkeit stets ein Teil der Versorgungsbezüge belassen werden muss, lässt sich nicht feststellen (Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 91.87

    Landtagsabgeordneter - Einkommen - Vollalimentation - Entschädigung - Anrechnung

    Sieht der Gesetzgeber die Anrechnung vor, so liegt ihr nicht anders als den entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen das Motiv zugrunde, die öffentliche Hand, die als Einheit gesehen wird, nicht durch den Unterhalt des Einkommensbeziehers und seiner Familie doppelt zu belasten (vgl. zu § 53 BeamtVG: BVerwG, Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6 m.w.N.).

    Dieses Regelungsmotiv rechtfertigt nicht nur die Anrechnung überhaupt, sondern zugleich auch die Beschränkung der Anrechnungsmöglichkeit auf Einkommen aus anderen öffentlichen Kassen (BVerwG, Urteil vom 10. März 1987, a.a.O. S. 4 m.w.N.).

  • VG Göttingen, 30.05.2006 - 3 A 101/04

    Alimentationsgrundsatz; Beamter; Erwerbseinkommen; Hinterbliebenenversorgung;

    Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass beim Zusammentreffen von Verwendungseinkommen und Versorgungsbezügen neben den ungekürzten Bezügen aus der aktiven Tätigkeit stets ein Teil der Versorgungsbezüge belassen werden muss, lässt sich nicht feststellen (BVerwG, Urteil vom 10. März 1987 - 2 C 21.85 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6).

    Wie schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1987 - 2 C 21.85 - (a.a.O.) dargelegt, kann aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - BVerfGE 46, 97 insoweit nichts Gegenteiliges hergeleitet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 1521/09

    Rückforderung und Ruhen von Versorgungsbezügen eines in den vorzeitigen Ruhestand

    vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen aus einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit: BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, ZBR 2008, 91 = juris Rn. 25 ff.; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, NVwZ-RR 2009, 814 = juris Rn. 9; Urteile vom 17. Dezember 2008 2 C 26.97 -, BVerwGE 133, 25 = juris Rn. 11, vom 27. Januar 2005 2 C 39.03 - , NVwZ-RR 2005, 488 = juris Rn. 16 ff., und vom 19. Februar 2004 2 C 20.03 -, BVerwGE 120, 154 = juris Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 2560/07 -, ZBR 2009, 315 = juris Rn. 63 ff.; zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung von Verwendungseinkommen: BVerwG, Urteil vom 10. März 1987 - 2 C 21.85 -, DÖD 1987, 179 = juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, Urteil vom 4. Juni 2008 - 1 A 4629/06 -, juris Rn. 101 ff.
  • BVerwG, 05.02.2009 - 2 B 61.08

    Ruhen von Versorgungsbezügen im Hinblick auf Zahlungen aus der Eigenschaft als

    17 Dass die Anrechung von Erwerbseinkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit oder ohne Mindestbelassung mit Verfassungsrecht vereinbar ist, ist in der Rechtsprechung des Senats seit langem geklärt (vgl. z.B. Urteile vom 10. März 1987 BVerwG 2 C 21.85 Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6 S. 2 ff. m.w.N. und vom 21. September 2006 BVerwG 2 C 22.05 Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 15, Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 15.09.2011 - 2 B 67.10

    Lehrer an Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen; Gleichstellung der Beschäftigung

    Die Frage, ob die Anrechnung von Erwerbseinkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder diesem gleichgestellten Bereichen mit oder ohne Mindestbelassung mit Verfassungsrecht vereinbar ist, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteile vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6 S. 2 ff. m.w.N., vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn. 17 ff. und vom 21. September 2006 - BVerwG 2 C 22.05 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 15 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 26.96

    Ruhen von Versorgungsbezügen, Anrechnung von Verwendungseinkommen;; -, kein

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser beamtenrechtlichen Ruhensvorschriften, soweit sie - wie § 53 BeamtVG - das Ruhen von Hinterbliebenenbezügen bei eigenem Verwendungseinkommen im öffentlichen Dienst bestimmen, bestehen keine Zweifel (vgl. Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - ).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 3 ZB 22.1163

    Versorgungsbezüge - Anrechnung eines von einer zwischen- oder überstaatlichen

    Ungeachtet dessen, dass sich eine entsprechende unterschiedliche Behandlung als sachlich gerechtfertigt erweist (vgl. BVerwG, U.v. 10.3.1987 - 2 C 21.85 - juris Rn. 21), ist eine solche für das streitgegenständliche Verfahren indes ohne Belang.
  • OVG Bremen, 04.09.2019 - 2 LA 289/18

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Verwendungseinkommen; Besoldung und Versorgung -

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96

    Amtsgemäße Versorgung - Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage -

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 36.95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 3 A 1159/07

    Gewährung des Witwengeldes für eine am Berufskolleg tätige Lehrerin bei Erzielung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2004 - 6 A 1867/02

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; Gewährung von einemaliger

  • BVerwG, 05.12.1997 - 2 B 62.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei mindestens einer sich aus dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2012 - 1 A 2543/11

    Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge im Zusammenhang mit der Anrechnung von

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.05.1985 - 2 C 21.85   

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BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1985 - 2 C 21.85 (https://dejure.org/1985,14489)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - 2 C 21.85 (https://dejure.org/1985,14489)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Zurechnung von Verzögerungen der Briefbeförderung durch die Deutsche Bundespost

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