Rechtsprechung
BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme - Fachaufsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.04.1983 - 7 K 212/82
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1986 - 11 S 1358/83
- BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 81, 301
- NJW 1989, 2638
- NVwZ 1989, 1071 (Ls.)
- DVBl 1989, 1151
- DVBl 1989, 151
- DÖV 1989, 942
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Daraus ergibt sich auch, daß die Auslegung der in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG enthaltenen Gesetzesbestimmung über die Erlangung der Kenntnis von Tatsachen, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtfertigen, durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356 ff.) nicht auf § 78 Abs. 3 BBG übertragbar sind (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1986 - BVerwG 2 B 115.85 - ).§ 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG betrifft die Rücknahme eines belastenden Verwaltungsakts, die - soweit es auf diese Vorschrift ankommt - im Hinblick auf die Gesetzesbindung der Verwaltung bei bloßer Erkenntnis der Rechtswidrigkeit für sich allein den Fristenlauf nicht auszulösen vermag, "sondern hierzu die vollständige Kenntnis des für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsakts erheblichen Sachverhalts nötig ist" (BVerwGE 70, 356 ).
- BGH, 22.04.1986 - VI ZR 133/85
Zurechnung der Kenntnisse verschiedener Bediensteter einer Behörde für den …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
In diesem Sinne ist auch die Formulierung in dem - einen anders gelagerten Fall betreffenden - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85 - (DÖD 1986, 220 ) zu verstehen, wonach es darauf ankommt, "daß der für die Vorbereitung und Verfolgung der Regreßansprüche zuständige Bedienstete der verfügungsbefugten Behörde die in § 852 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Kenntnis erlangt hat". - BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61
Dienstunfall
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Einen hieraus folgenden Ersatzanspruch kann die Beklagte - wie geschehen - durch Leistungsbescheid gegen den Kläger geltend machen (vgl. BVerwGE 19, 243; ständige Rechtsprechung), auch wenn sie bei dessen Erlaß nicht mehr Dienstherr des Klägers war (BVerwGE 52, 70 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 105/74]).
- BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82
Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Da sowohl die Feststellung der Schadensverursachung als auch die des Verschuldens, jeweils Bereiche umfassen, die der einer Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts zuzurechnen sind, vom Revisionsgericht aber zu prüfen wäre, ob das Berufungsgericht diese Rechtsbegriffe zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - mit Hinweis auf das Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ), ist mangels einer vom Berufungsgericht vorgenommenen verbindlichen tatsächlichen und rechtlichen Würdigung eine - wenn auch nur beschränkte - revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich, ob ein Schaden verursacht worden ist und der Kläger schuldhaft gehandelt hat. - BVerwG, 08.10.1986 - 2 B 115.85
Beamtenrecht - Pflichtverletzung - Haftung - Verjährung
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Daraus ergibt sich auch, daß die Auslegung der in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG enthaltenen Gesetzesbestimmung über die Erlangung der Kenntnis von Tatsachen, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts rechtfertigen, durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356 ff.) nicht auf § 78 Abs. 3 BBG übertragbar sind (vgl. Beschluß vom 8. Oktober 1986 - BVerwG 2 B 115.85 - ). - BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 4.85
Beamtenrecht - Besoldung - Rückforderung - Ehegatte im öffentlichen Dienst
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Da sowohl die Feststellung der Schadensverursachung als auch die des Verschuldens, jeweils Bereiche umfassen, die der einer Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts zuzurechnen sind, vom Revisionsgericht aber zu prüfen wäre, ob das Berufungsgericht diese Rechtsbegriffe zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 4.85 - mit Hinweis auf das Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 31.82 - ), ist mangels einer vom Berufungsgericht vorgenommenen verbindlichen tatsächlichen und rechtlichen Würdigung eine - wenn auch nur beschränkte - revisionsgerichtliche Prüfung nicht möglich, ob ein Schaden verursacht worden ist und der Kläger schuldhaft gehandelt hat. - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74
Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Einen hieraus folgenden Ersatzanspruch kann die Beklagte - wie geschehen - durch Leistungsbescheid gegen den Kläger geltend machen (vgl. BVerwGE 19, 243; ständige Rechtsprechung), auch wenn sie bei dessen Erlaß nicht mehr Dienstherr des Klägers war (BVerwGE 52, 70 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 105/74]). - BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Eine solche Kenntnis ist schon dann vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen den Anspruch gegen eine bestimme Person - und sei es nur mit einer Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 23, 166 [BVerwG 26.01.1966 - VI C 112/63];… Soergel, BGB, Komm., 11. Aufl., § 852 Rdnrn. 8 und 9;… Münchener Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 852 Rdnr. 9, jeweils mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung). - BVerwG, 29.01.1976 - II C 55.73
Rückgriffshaftung - Mitverschulden des Dienstherrn - Schadengeneigte Tätigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87
Es wäre zu prüfen gewesen, ob und inwieweit es zu den Amtspflichten der in der Fachaufsicht tätigen Bediensteten gehört hätte, die somit bekannten rechtswidrigen Zahlungen zu unterbinden und inwieweit dies bei der Frage eines mitwirkenden Verschuldens (§ 254 BGB) zu berücksichtigen gewesen wäre (vgl. Urteil vom 29. Januar 1976 - BVerwG 2 C 55.73 - ).
- BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98
Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens …
Die gemäß § 24 Abs. 3 SG in Verbindung mit § 78 Abs. 2 Satz 1 BBG für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis des Dienstherrn von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen ist erst dann vorhanden, wenn der Dienstherr aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten oder Soldaten eine Schadenersatzklage - sei es auch nur eine Feststellungsklage - mit hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).Die erforderliche Kenntnis muß das für die Verfolgung des Schadenersatzanspruchs zuständige Organ des Dienstherrn erlangt haben (vgl. BVerwGE 81, 301 ; 100, 280 ).
- VG Frankfurt/Oder, 04.05.2023 - 2 K 1445/19 Die Verjährungsfrist beginnt zu laufen, wenn der Dienstherr aufgrund der ihm bekannten Tatsachen einen Schadenersatzanspruch gegen einen bestimmten Beamten mit einigermaßen sicherer oder hinreichender Aussicht auf Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C/94 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 22; BVerwG…, Beschluss vom 8. Oktober 1986 - 2 B 115/85 -, juris, Rn. 2).
Für die Kenntnis des Dienstherrn und den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ist maßgeblich auf die Kenntnis des Organs, der Stelle oder des verantwortlichen Amtsträgers abzustellen, das, die oder der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung des Beamten zum Schadenersatz und zur Geltendmachung des Schadenersatzes oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C/94 -, juris, Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 8, 9, 22).
Wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung muss bei § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG vollständige Kenntnis des für die Entscheidung über die Rücknahme des Verwaltungsakts erheblichen Sachverhalts vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 23).
Damit können sich die Beklagten auf Verjährung berufen und sind unabhängig von der Frage, ob ein Regressanspruch entstanden ist, was das Gericht offen lassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 20), nicht zur Zahlung verpflichtet.
Offen bleiben kann aufgrund der Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche auch, ob ein Mitverschulden etwa der W..., der P..., der Kommunalaufsicht des Landrats oder des Ministeriums zu dem späten Zeitpunkt des Abschlusses der verfahrensgegenständlichen Verträge noch gemäß § 254 Abs. 1 und Abs. 2 BGB haftungsbegrenzend wirken könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 1989 - 2 C 21/87 -, juris, Rn. 20).
- BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen …
Der Dienstherr hat die für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen maßgebliche Kenntnis, wenn der einzelne Amtsträger, der zuständig und verantwortlich ist, durch Einberufung des zuständigen Kollegialorgans und Herbeiführung seiner Beschlußfassung (hier: Rat einer Gemeinde) die Durchsetzung des Anspruches vorzubereiten und einzuleiten, Kenntnis von Schaden und Person des Ersatzpflichtigen dergestalt hat, daß aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - [BVerwGE 81, 301]).Der Dienstherr hat die erforderliche Kenntnis - auf das Kennenmüssen kommt es nicht an - von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wenn das Organ oder die Stelle, die nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung des Beamten zum Schadensersatz oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist (vgl. BVerwGE 81, 301 [304 ff.] = Buchholz 232 § 78 Nr. 38 m.w.N. und Urteil vom 15. August 1989 - BVerwG 6 C 21.87 - [Buchholz 236.1 § 24 Nr. 14]), aufgrund der ihr bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
- VG Karlsruhe, 28.11.2016 - 9 K 3717/14
Inanspruchnahme des ehemaligen Bürgermeisters auf Schadensersatz durch die …
Bei Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen Beamte gilt, dass der Dienstherr die für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Kenntnis hat, wenn der einzelne Amtsträger, der für die Geltendmachung des Anspruchs zuständig und verantwortlich ist, über die entsprechende Kenntnis verfügt (BVerwG, Urteil vom 09.03.1989 - 2 C 21.87 -, BVerwGE 81, 301; BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 -, BVerwGE 100, 280; vgl. auch BGH, Urteil vom 12.05.2009 - VI ZR 294/08 -, MDR 2009, 926). - VGH Bayern, 28.12.2021 - 3 ZB 19.1398
Schadensersatzpflicht des Beamten wegen schuldhafter Dienstpflichtverletzung …
Diese Kenntnis ist vorhanden, wenn der Dienstherr "auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann" (vgl. BVerwG, U.v. 9.3.1989 - 2 C 21.87 - juris Rn. 22;… Grigoleit in Battis, Bundesbeamtengesetz, 5. Aufl. 2017, § 75 Rn. 16 m.w.N.;… Kolbinger in Brinktrine/Voitl, BeckOK Beamtenrecht Bayern, Stand: 30.12.2019, Art. 78 BayBG Rn. 4). - BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 35.99
Nebentätigkeit eines Hochschullehrers; Inanspruchnahme von Personal, Material und …
Für die Heranziehung des beamteten Arztes nach den pflegesatzrechtlichen Bestimmungen gilt nichts anderes als etwa für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches (vgl. z.B. BVerwGE 19, 243 ; 81, 301 ) oder für die Rückforderung von Dienst- und Versorgungsbezügen (vgl. z.B. BVerwGE 28, 1 f.; 37, 314 ). - VG Meiningen, 08.11.2004 - 1 K 967/99
Recht der Bundesbeamten; Zur Frage der Verjährung deliktischer …
Bereits in seinem Urteil vom 09.03.1989 (Az.: 2 C 21/87, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 38 = DVBl 1989, 1151 f) hat das Bundesverwaltungsgericht zu der dem Thüringer Beamtengesetz vergleichbaren Regelung in § 78 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz (BBG) ausgeführt:.(vgl. hierzu auch BVerwG, U. v. 09.03.1989 - 2 C 21/87 -, BVerwGE 81, 301 ff [304]; U. v. 22.02.1996 - 2 C 12/94 -, BVerwGE 100, 280 ff [284] = ZBR 1996, 264 f).
- BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97
Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in …
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Beklagte den beamtenrechtlichen Abführungsanspruch gegen den Kläger durch Leistungsbescheid, wie hier geschehen, auch nach dessen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis geltend machen konnte (stRspr, u.a. BVerwGE 52, 70 ; 81, 301 jeweils m.w.N.). - VG Mainz, 15.07.2019 - 3 L 602/19
Brandschutz für Dachgeschosswohnung dringend erforderlich
Diese Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn die positive und vollständige Kenntnis aller Tatsachen im weitesten Sinne gegeben ist, die relevant für die Rücknahmeentscheidung der Verwaltung sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.1989 - 2 C 21/87 -, BVerwGE 81, 301 und juris, Rn. 23). - VG Aachen, 11.03.2021 - 1 K 2566/19
Ehemaliger Beamter muss der Gemeinde Hürtgenwald rund 680.000 Euro Schadensersatz …
vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 -, juris, Rn. 25, und vom 9. März 1989 - 2 C 21.87 -, juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 6 A 2100/06 -, juris, Rn. 5ff. - VG Bayreuth, 20.05.2011 - B 5 K 09.909
(Kein) Schadensersatzanspruch einer Gemeinde gegen ihre Erste Bürgermeisterin
- VG Gelsenkirchen, 22.02.2013 - 12 K 1564/10
Fachhochschulprofessoren müssen Schadensersatz leisten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2007 - 6 A 2100/06
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2014 - 3 S 2097/13
Notwendigkeit der notariellen Beurkundung einer Wasserzweckverbandssatzung nach § …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1999 - 2 A 12287/98
Bügermeister; Dienstherr; Rechtsirrum; Verjährungshemmung
- OVG Bremen, 24.09.2020 - 2 B 187/20
Anordnung der Herausgabe dienstlicher Arbeitsmittel einer Beamtin; Sofortvollzug; …
- VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14
Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption; …
- OVG Niedersachsen, 24.08.1993 - 2 L 129/89
- BFH, 11.05.2000 - VII B 213/99
Ausfuhrerstattung; Rückforderungsbescheid
- VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405
Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht
- VG Dessau, 06.02.2004 - 1 A 236/02
- BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 78.89
Fehlbelegungsabgabe - Regionalisierung - Bestimmung des Erhebungsgebiets - …
- VG Trier, 03.02.2015 - 1 K 2065/14
Regress gegen zur Ruhe gesetzten Polizeikommissar wegen unbefugter Nutzung des …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2015 - 13 K 5319/12
Straßenausbaubeitrag; vorläufige Festsetzung; Planfeststellungsbeschluss; Bildung …
- VG Magdeburg, 20.08.2013 - 8 A 8/13
Disziplinarrecht (Kürzung der Dienstbezüge)
- BVerwG, 10.06.2005 - 2 B 97.04
Möglichkeit der Entscheidung eines staatlichen Gerichts über einen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 8.04
Schadensersatz, Täuschung, Bereicherung, Verjährung
- VG Sigmaringen, 12.12.1997 - 4 K 306/96
Schadensersatzpflicht eines Bürgermeisters wegen Pflichtverletzung; Beauftragung …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.02.1992 - 3 L 198/91
Schadensersatzpflicht; Beamter; Verwaltungshandeln; Gesamtschuldnerische Haftung
- VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11
Verpflichtung zur Übertragung von Grundeigentum durch Zwecksverbandssatzung ohne …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2015 - 13 K 5320/12
Straßenausbaubeitrag; vorläufige Festsetzung, ; Planststellungsbeschluss, ; …
- OVG Sachsen, 02.04.2014 - 2 A 290/11
Amtspflichtverletzung einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin, Vermögensschaden bei …
- BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87
Soldatengesetz - Dienstherr - Vorgesetzter - Schadensbestimmungen - Haftung
- BVerwG, 25.03.1992 - 2 B 121.91
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs des Dienstherrn gegen den Beamten im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06
Anspruch der Bundeswehrverwaltung auf Ersatz der Kosten einer Heilbehandlung …
- BVerwG, 07.04.1992 - 2 B 150.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für das …
- VG Minden, 07.10.2008 - 10 K 135/08
Pflicht eines Beamten zum Schadensersatz wegen Zurücklassens eines ihm zu …
- OVG Sachsen, 25.03.2013 - 2 A 37/11
Verjährung, Schadensersatzanspruch
- VG München, 08.10.2009 - M 12 K 08.5492
Niederlassungserlaubnis; Rücknahme; eheliche Lebensgemeinschaft