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   BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98   

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https://dejure.org/1998,4287
BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98 (https://dejure.org/1998,4287)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 C 21.98 (https://dejure.org/1998,4287)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 C 21.98 (https://dejure.org/1998,4287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Beamtenrechtliche Vorschriften - Vergleichbarkeit - Berücksichtigungsfähigkeit eines Angehörigen - Teilzeitbeschäftigung - Eigene Beihilfeberechtigung

  • Judicialis

    BhV § 4 Abs. 3 Satz 2; ; BhV § 4 Abs. 5; ; BhV § 5 Abs. 4 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BhV § 4 Abs. 3 S. 2, Abs. 5 § 5 Abs. 4 Nr. 7
    Beamtenrecht - Vergleichbarkeit einer Regelung über Beihilfe nach anderen als beamtenrechtlichen Vorschriften; Fortbestehen der Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger bei eigener Beihilfeberechtigung bei nicht gleichwertiger eigener Beihilfeberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 15.81

    Beihilfe - Ehegatten - Pflegekasse - Krankenhausaufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98
    Mit der Regelung in § 4 Abs. 3 BhV, wonach der Beihilfeberechtigte zu Aufwendungen eines Angehörigen, der selbst nach beamtenrechtlichen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BhV) oder nach sonstigen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BhV) Vorschriften beihilfeberechtigt ist, von seinem Dienstherrn keine Beihilfe erhält, soll erreicht werden, daß der Dienstherr oder die Versorgungsbehörde mit der Pflicht zur Gewährung einer Beihilfe nicht belastet ist, soweit es sich bei dem Angehörigen um eine Person handelt, für die beihilferechtlich ohnehin gesorgt ist (Urteil vom 23. September 1971 BVerwG 2 C 15.70 - BVerwGE 64, 293 ).

    Die beiden konkurrierenden Beihilfesysteme "entsprechen" ungeachtet von Unterschieden in Einzelheiten, insbesondere bei der Konkretisierung der beihilfefähigen Aufwendungen einander immer dann, wenn sie inhaltlich insgesamt gleichwertig sind (BVerwGE 64, 293 ).

  • BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96

    Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98
    Dies macht deutlich, daß es Zweck des § 40 Abs. 2 BAT ist, den Arbeitgeber an den von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckten Kosten des Angestellten insoweit zu beteiligen, wie der Angestellte ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (BAG, Urteil vom 19. Februar 1998 6 AZR 460/96 -
  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 21.98
    Mit der Regelung in § 4 Abs. 3 BhV, wonach der Beihilfeberechtigte zu Aufwendungen eines Angehörigen, der selbst nach beamtenrechtlichen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BhV) oder nach sonstigen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BhV) Vorschriften beihilfeberechtigt ist, von seinem Dienstherrn keine Beihilfe erhält, soll erreicht werden, daß der Dienstherr oder die Versorgungsbehörde mit der Pflicht zur Gewährung einer Beihilfe nicht belastet ist, soweit es sich bei dem Angehörigen um eine Person handelt, für die beihilferechtlich ohnehin gesorgt ist (Urteil vom 23. September 1971 BVerwG 2 C 15.70 - BVerwGE 64, 293 ).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Zu vergleichen sind die Voraussetzungen, der Umfang sowie die Art der jeweiligen Beihilfeberechtigung; unerheblich ist, ob die im konkreten Einzelfall zu beanspruchenden Beträge gleich groß sind (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 21.98 - Buchholz 270 § 4 Nr. 1 S. 1 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

    Voraussetzung dafür ist, dass die in Rede stehende Betriebsanlage der Eisenbahn ihre eisenbahnrechtliche Zweckbestimmung nicht wieder durch einen eindeutigen Hoheitsakt verloren hat (BVerwG, Urt. v. 31. August 1995, BVerwGE 99, 166 m. w. N.; Urt. v. 3. März 1999, NVwZ-RR 1999, 388) oder diese Zweckbestimmung infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet geworden ist (BVerwG, Beschl. v. 22. Juli 2010, DVBl. 2010, 1374).
  • VG Würzburg, 27.11.2018 - W 1 K 18.850

    Eigener Beihilfeanspruch geht der Berücksichtigung als Angehörige vor

    Zum Bestehen einer im Wesentlichen vergleichbaren Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 3.12.1998 - 2 C 21/98 - juris - Rn. 15) ausgeführt: "Mit der Regelung in § 4 Abs. 3 BhV, wonach der Beihilfeberechtigte zu Aufwendungen eines Angehörigen, der selbst nach beamtenrechtlichen (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BhV) oder nach sonstigen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BhV) Vorschriften beihilfeberechtigt ist, von seinem Dienstherrn keine Beihilfe erhält, soll erreicht werden, dass der Dienstherr oder die Versorgungsbehörde mit der Pflicht zur Gewährung einer Beihilfe nicht belastet ist, soweit es sich bei dem Angehörigen um eine Person handelt, für die beihilferechtlich ohnehin gesorgt ist (Urteil vom 23. September 1971 - BVerwG 2 C 15.70 - BVerwGE 64, 293 ).

    Denn der Gesetzgeber wie auch dem folgend das Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 3.12.1998 - 2 C 21/98 - juris) fordern gerade keine vollständige Identität der Leistungen, sondern lediglich eine im Wesentlichen vergleichbare Regelung.

  • OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11

    Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit,

    Dieser Annahme steht bereits entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre eisenbahnrechtliche Zweckbestimmung erst wieder durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann erkennbar klare Verhältnisse schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offen stehen sollen, verliert (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. August 1995, BVerwGE 99, 166 m. w. N.; Urt. v. 3. März 1999, NVwZ-RR 1999, 388).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2003 - 2 L 166/02

    Beihilfe; Ausschluss der Berücksichtigungsfähigkeit wegen eigener

    Unerheblich ist, ob die im konkreten Einzelfall zu beanspruchenden Beträge gleich groß sind (BVerwG, Urteil vom 03.12.1998 - 2 C 21.98 -, NVwZ-RR 1999, 388, 389, mwN.).
  • LG Dortmund, 11.02.2022 - 3 O 44/16

    Bahn, passiver Schallschutz, Ausgleichszahlungen, eisenbahnrechtliche

    Voraussetzung dafür ist, dass die in Rede stehende Betriebsanlage der Eisenbahn ihre eisenbahnrechtliche Zweckbestimmung nicht wieder durch einen eindeutigen Hoheitsakt verloren hat (BVerwG, Urt. v. 31. August 1995, BVerwGE 99, 166 m. w. N.; Urt. v. 3. März 1999, NVwZ-RR 1999, 388) oder diese Zweckbestimmung infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet geworden ist (BVerwG, Beschl. v. 22. Juli 2010, DVBl. 2010, 1374).".
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