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   BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83   

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BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83 (https://dejure.org/1984,258)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1984 - 2 C 22.83 (https://dejure.org/1984,258)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1984 - 2 C 22.83 (https://dejure.org/1984,258)
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Preußischer Schutzpolizist

§ 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch rechtskräftiges klageabweisendes Urteil nicht ausgeschlossen (betroffen ist ein anderer Streitgegenstand, § 121 VwGO);

neue Sachentscheidung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG kann nur aufgrund der neuen Beweismittel ergehen

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Wiederaufgreifens des Verfahrens im Falle eines durch rechtskräftige Abweisung der Klage bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes - Regelung der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Behörden landesrechtlich durch das Hessische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 110
  • NJW 1985, 280
  • NVwZ 1985, 108 (Ls.)
  • DVBl 1985, 527
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    Dies bestätigt die Regelung des § 51 Abs. 2 HVwVfG, weil sie die Beachtlichkeit (auch) von bereits während der Anhängigkeit des ersten Verfahrens existenten Beweismitteln voraussetzt (vgl. hierzu im einzelnenUrteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - [Buchholz 310 § 51 VwVfG Nr. 11] mit umfangreichen Nachweisen).

    Die Überprüfung ist allerdings auf diejenigen Beweismittel beschränkt, auf die sich der Betroffene zulässigerweise gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG berufen hat (vgl. hierzuUrteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - [a.a.O.]).

    Sollte sich der Antrag des Klägers gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG als begründet erweisen, richtet sich die in dem wieder aufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung nach dem anzuwendenden materiellen Recht (vgl. auch hierzuUrteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    Auch ein durch rechtskräftige Abweisung einer Klage bestandskräftig gewordener Verwaltungsakt ist ein unanfechtbarer Verwaltungsakt im Sinne dieser Vorschrift (vgl. in diesem ZusammenhangUrteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - vgl. ferner Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Aufl., S. 317 f.; Obermayer, VwVfG, § 51 RdNr. 14 f., Rdnr. 139; Sachs, Das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens, JuS 1982, S. 264 [266]).

    Unter "früheren Verfahren" im Sinne des § 51 VwVfG ist auch ein gerichtliches Verfahren zu verstehen, das sich tatsächlich an das Verwaltungsverfahren anschließt (Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 -).

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem in BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] abgedruckten Urteil entschieden, die Rechtskraft eines gerichtlichen Urteils hindere die Behörde grundsätzlich nicht, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens einen für unbegründet erklärten Anspruch erneut zu prüfen, ihn erneut abzulehnen oder ihn ganz oder teilweise zu erfüllen.

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Verwaltungsbehörde nicht unter Verzicht auf die materielle Rechtskraft eines zu ihren Gunsten ergangenen Sachurteils durch Erteilung eines neuen Sachbescheides den Verwaltungsrechtsweg für eine von dem rechtskräftigen Urteil abweichende gerichtliche Entscheidung neu eröffnen kann (vgl. u.a. BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68];Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 3.73 - [DÖV 1974, 357];Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - [Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 6]), ist zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder ergangen und betrifft keine der nunmehr in § 51 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG normativ geregelten Fallgestaltungen.

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    Der Streitgegenstand, der durch Klageanspruch und Klagegrund konkretisiert wird (BVerwGE 52, 247 [249];Urteile vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - [Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 195] undvom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 24.83 -), ist im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren mit dem des früheren Verfahrens nicht identisch.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    § 51 HVwVfG, der in Abs. 1 Nr. 2 neue Beweismittel, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, einer nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen für das Verwaltungsverfahren gleichstellt, enthält eine normative Abwägung darüber, wann die Behörde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtssicherheit und der grundsätzlichen Rechtsbeständigkeit in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt sowie des gleichwertigen Grundsatzes der materialen Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 15, 313 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] [319]; 19, 150 [166]; 60, 253 [266, 268 f.]) verpflichtet ist, von ihrer Befugnis zum Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens Gebrauch zu machen.
  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    § 51 HVwVfG, der in Abs. 1 Nr. 2 neue Beweismittel, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, einer nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen für das Verwaltungsverfahren gleichstellt, enthält eine normative Abwägung darüber, wann die Behörde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtssicherheit und der grundsätzlichen Rechtsbeständigkeit in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt sowie des gleichwertigen Grundsatzes der materialen Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 15, 313 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] [319]; 19, 150 [166]; 60, 253 [266, 268 f.]) verpflichtet ist, von ihrer Befugnis zum Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens Gebrauch zu machen.
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    § 51 HVwVfG, der in Abs. 1 Nr. 2 neue Beweismittel, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden, einer nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen für das Verwaltungsverfahren gleichstellt, enthält eine normative Abwägung darüber, wann die Behörde unter Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtssicherheit und der grundsätzlichen Rechtsbeständigkeit in Rechtskraft erwachsener Akte der öffentlichen Gewalt sowie des gleichwertigen Grundsatzes der materialen Gerechtigkeit (vgl. BVerfGE 15, 313 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62] [319]; 19, 150 [166]; 60, 253 [266, 268 f.]) verpflichtet ist, von ihrer Befugnis zum Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens Gebrauch zu machen.
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    Der Streitgegenstand, der durch Klageanspruch und Klagegrund konkretisiert wird (BVerwGE 52, 247 [249];Urteile vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - [Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 195] undvom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 24.83 -), ist im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren mit dem des früheren Verfahrens nicht identisch.
  • BGH, 13.07.1972 - IX ZR 138/71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    Die von der Behörde nach Maßgabe dieser Vorschrift in den ablehnenden Bescheiden getroffene Entscheidung ist gemäß dem in Artikel 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz von den Verwaltungsgerichten zu überprüfen (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfGE 27, 297 [305]; BGH, Urteil vom 13. Juli 1972 - IX ZR 138/71 - [DÖV 1973, 92]; BSG, Urteil vom 28. Januar 1981 - 9 RV 29.80 - [DVBl. 1981, 1007 mit Anmerkung von Ule]; ferner Redeker/von Oertzen, VwGO, 7. Aufl. § 121 RdNr. 12; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., § 121 RdNr. 30 a und b; Kopp, VwGO, 6. Aufl., § 121 RdNr. 13 f.; Sachs, a.a.O., S. 267).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 24.83

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - Nachholung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83
    Der Streitgegenstand, der durch Klageanspruch und Klagegrund konkretisiert wird (BVerwGE 52, 247 [249];Urteile vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 30.79 - [Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 195] undvom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 24.83 -), ist im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren mit dem des früheren Verfahrens nicht identisch.
  • BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 35.78

    Bindungswirkung rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsurteile - Ärztliches Gutachten

  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 3.73

    Erneute Prüfung eines Wiedergutmachungsanspruchs nach rechtskräftigem Abschluss

  • BGH, 08.05.2001 - KVR 12/99

    Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Moksel und Südfleisch untersagt

    Es handelt sich nach dem - auch im Verwaltungsprozeßrecht maßgeblichen - zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff um zwei verschiedene Streitgegenstände (vgl. BVerwGE 70, 110, 112; 96, 24, 25; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 121 Rdn. 23 ff., dort Rdn. 25 ff. zu den Besonderheiten bei der - mit der Beschwerde gegen eine Untersagungsverfügung vergleichbaren - Anfechtungsklage).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Die Voraussetzung der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts bedeutet lediglich, daß dieser nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann (§ 51 Abs. 2 VwVfG), nicht jedoch seine sachliche Unabänderbarkeit (vgl. dazu auch Urteile vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - ; vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83 - <BVerwGE 70, 110 ; vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - <BVerwGE 82, 272 und vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ).

    Neu sind nur solche Beweismittel, die während der Anhängigkeit des ersten Verwaltungsverfahrens noch nicht vorhanden waren, als auch solche, die ohne Verschulden des Betroffenen nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht werden konnten (Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - und vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83 - <BVerwGE 70, 110, 113>).

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Streitgegenstand des Gerichtsbescheides, wie er durch den Klageantrag bestimmt und durch die Klagebegründung präzisiert wird (BVerwGE 52, 247 [249]; 70, 110 [112]), war die Anerkennung u.a. der durch die Abfindung abgegoltenen Dienstzeiten als ruhegehaltfähig.
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