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   BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84   

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BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84 (https://dejure.org/1986,1589)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1986 - 2 C 24.84 (https://dejure.org/1986,1589)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1986 - 2 C 24.84 (https://dejure.org/1986,1589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Dienstlicher Grund - Vertretungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1987, 222
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84
    Dies stellt im Sinne des § 7 SUrlV einen - der Erteilung des Sonderurlaubs entgegenstehenden - dienstlichen Grund auch insoweit dar, als die einer Dienstbefreiung des Klägers hinderlichen Umstände ihre Ursache nicht allein in besonderen tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalles, sondern sich auch in der auf den Dienstposten des Klägers auswirkenden knappen Personaldecke der Beklagten im allgemeinen hatten (vgl. hierzu auch BVerwGE 42, 79 ).
  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84
    Die nachträgliche Gewährung von Urlaub als Ausgleich dafür, daß dem Kläger - wie er meint: zu Unrecht - für die Zeit vom 1. bis 15. August 1981 kein Sonderurlaub gewährt wurde, und er deshalb statt dessen seinen Erholungsurlaub verwendet hat, scheidet jedenfalls nach Ablauf der in § 7 Abs. 2 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV) in der Fassung vom 11. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1378) genannten Fristen, innerhalb deren der Erholungsurlaub für das Urlaubsjahr 1981/82 spätestens hätte angetreten sein müssen, aus (vgl. auch Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - ).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

    Im Hinblick auf Landtags- und Kommunalmandate gilt das schon deshalb, weil die Rechtsstellung des Beamten als Bundesbeamten allein durch Bundesrecht bestimmt wird (Art. 31, 73 Nr. 8 GG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2005 - 9 S 2735/04

    Kein Anspruch auf zweiwöchige Beurlaubung vom Besuch der Schule

    bis zum 19.12.2003 sondern bereits ab dem 08.12.2003 bis zum 19.12.2003 dem Unterricht ferngeblieben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1986 - 2 C 24/84 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 15).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05

    Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, durch die das Urteil vom 30. Januar 1986 BVerwG 2 C 24.84 Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 15 überholt ist, erledigt sich der Anspruch auf Freistellung vom Dienst wegen Sonderurlaubs oder Freizeitausgleichs nicht schon dann, wenn der Tag oder das Ereignis, für den die Freistellung begehrt wird, verstrichen ist.
  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 1 UE 3303/86

    Verfall des Urlaubsanspruchs - Ablehnung der Gewährung von Dienstbefreiung wegen

    Sie kann ihren Zweck grundsätzlich aber nicht mehr erfüllen, wenn die Veranstaltung abgewickelt oder der Anlaß nicht mehr gegeben ist (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1986 -- 2 C 24.84 --, VBlBW 1987, 222 = DÖD 1987, 106 = RiA 1986, 236 = ZBR 1987, 12).

    Günther hält allerdings eine nachträgliche Bewilligung des Sonderurlaubs dann für ausgeschlossen, wenn auch der an sich zu übertragende Erholungsurlaub zwischenzeitlich verfallen wäre, also nicht mehr genommen werden könnte (so auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1986, a.a.O.).

    Diese Zwecksetzung macht deutlich, daß der Erholungsurlaub nicht allein den Belangen des Beamten dient, vielmehr soll mit der Erhaltung der Arbeitskraft auch dienstlichen Belangen Rechnung getragen werden (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1988 -- 2 C 3.86 --; Urteil vom 30. Januar 1986, a.a.O.; Urteil vom 10. Februar 1977 -- II C 43.77 --, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9 = DÖD 1977, 224 und Urteil vom 25. März 1968 -- VI C 49.64 --, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2 = DÖD 1968, 114, jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2009 - 4 S 111/06

    Sonderurlaub; dienstliche Gründe; Personalknappheit

    Dienstliche, d.h. auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstaufgaben bezogene Gründe stehen der Gewährung von Sonderurlaub dann entgegen, wenn die Erfüllung derjenigen dienstlichen Aufgaben, für die der Beamte an sich vorgesehen ist, bei seinem Fehlen erheblich beeinträchtigt oder gar verhindert werden würde (BVerwG, Urteile vom 25.06.1992 - 2 C 14.90 -, Buchholz 232.4 § 1 SUrlV Nr. 1 BVerwG und vom 30.01.1986 - 2 C 24.84 -, DÖD 1987, 106; Günther, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.09.1987 - 1 D 122.86

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Beamten durch Mitgliedschaft in

    Dem steht § 35 a Abs. 1 der hessischen Gemeindeordnung schon deshalb nicht entgegen, weil die Rechtsstellung des Beamten als Bundesbeamten allein durch Bundesrecht bestimmt wird (Art. 31, 73 Nr. 8 GG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ).
  • VG Augsburg, 23.02.2012 - Au 2 K 10.1528

    Für Einsatz eines Polizeivollzugsbeamten im flexiblen Schichtmodell besteht kein

    Die ursprünglich erhobene Klage war auf die Verpflichtung des Beklagten gerichtet gewesen, dem Kläger für die Zeit vom 16. bis 22. März 2010 "Dienstbefreiung" zu gewähren; dieses Klagebegehren hatte sich jedoch bereits vor Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt, da eine Freistellung vom Dienst zur Teilnahme an einer in der Vergangenheit liegenden Veranstaltung nicht mehr gewährt werden kann (vgl. BVerwG vom 30.1.1986 ZBR 1987, 12 = DÖD 1987, 106).

    Ein derartiges Interesse kann in erster Linie dann bestehen, wenn der Dienstherr auf die Dienstleistung des Beamten angewiesen ist, weil dieser dringend für eine dienstliche Tätigkeit benötigt wird, seine Dienstleistung daher gewissermaßen unverzichtbar ist (vgl. zu entgegen stehenden dienstlichen Gründen bei einem Postbeamten: BVerwG vom 30.1.1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86

    Urlaubsberechnung bei Schichtdienst - Verfall des Erholungsurlaubs - Ablauf des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Urlaubsansprüche von Beamten nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis zu dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ausnahmslos verfallen, ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden konnte (vgl. Urteile vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - , vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ; Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 -).
  • BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 49.05

    Zeitpunkt der Erledigung des Anspruchs auf Freistellung vom Dienst wegen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, durch die das vom Verwaltungsgerichtshof herangezogene frühere Urteil vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 15 überholt ist, erledigt sich der Anspruch auf Freistellung vom Dienst wegen Sonderurlaubs oder Freizeitausgleichs nicht schon dann, wenn der Tag oder das Ereignis, für den die Freistellung begehrt wird, verstrichen ist.
  • VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89

    Zum Anspruch eines Lehrers auf Ermäßigung der Pflichtstundenzahl; Ausübung

    Vorab ist anzumerken, daß Dienstbefreiung für die Vergangenheit nachträglich nicht mehr gewährt werden kann (so Beschluß des erkennenden Senats vom 14.12.1989 -- 1 TG 3458/89 -- unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 6.9.1989 -- 1 UE 3303/86 -- mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 30.1.1986, VBl BW 1987, 222 = DÖD 1987, 106 = RiA 1986, 236 = ZBR 1987, 12 und Urteil vom 25.2.1988, Buchholz 232.2 § 5 EUrlV Nr. 1).
  • BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 50.05

    Anspruch auf Freistellung vom Dienst wegen Sonderurlaubs oder Freizeitausgleichs

  • BVerwG, 14.10.1987 - 2 B 93.87

    Anforderungen an die Beschwerde des Vertreters des öffentlichen Interesses beim

  • VG Düsseldorf, 27.11.2009 - 13 K 562/09

    Sonderurlaub dienstlche Gründe Organisationsrecht Gestaltungsspielraum

  • VG Hannover, 19.08.2004 - 6 A 2412/03

    Außergewöhnliche Beeinträchtigung; Beeinträchtigung; Belastungssituation;

  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 3 CE 11.1593

    Gewährung von Dienstbefreiung zur Teilnahme an einem verwaltungsgerichtlichen

  • VG Wiesbaden, 22.01.1998 - 8 E 12/94

    Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung von Sonderurlaub zur Pflege

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