Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG RP § 90; BVO §§ 1 bis 4
    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; erektile Dysfunktion; Fürsorgepflicht; Linderung von Leiden; medizinische Indikation; Verwaltungspraxis; Verwaltungsvorschrift; Viagra.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG RP § 90; BVO § 1, § 2, § 3, § 4

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG RP § 90; BVO §§ 1 bis 4
    Beihilfefähigkeit bei ärztlicher Verordnung von Viagra - Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; erektile Dysfunktion; Fürsorgepflicht; Linderung von Leiden; medizinische Indikation; Verwaltungspraxis; Verwaltungsvorschrift

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; erektile Dysfunktion; Fürsorgepflicht; Linderung von Leiden; medizinische Indikation; Verwaltungspraxis; Verwaltungsvorschrift; Viagra.

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beihilfe für "Viagra" nur im Rahmen einer behandlungsbedürftigen Krankheit

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Beihilfe für "Viagra" im Rahmen einer behandlungsbedürftigen Krankheit möglich

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
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  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beihilfe für "Viagra" nur im Rahmen einer behandlungsbedürftigen Krankheit

  • marktplatz-recht.de (Kurzinformation)

    Beihilfe für "Viagra" nur im Rahmen einer behandlungsbedürftigen Krankheit

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 119, 168
  • NJW 2004, 1339
  • DVBl 2004, 764
  • DÖV 2004, 482
  • NVwZ 2004, 886 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (82)  

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07  

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Für den Übergangszeitraum braucht dies indes nicht entschieden zu werden, denn der Vorschriftengeber wollte in Reaktion auf das Urteil des Senats vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 C 26.02 - (BVerwGE 119, 168 ) mit dem Verweis auf die AMR in den Beihilfevorschriften gerade Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz dienen, durch die Beihilfevorschriften selbst von der Beihilfefähigkeit ausschließen.
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R  

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Diese Voraussetzungen liegen bei einer erektilen Dysfunktion jedenfalls dann vor, wenn sie nicht als altersbedingte und erst recht nicht als alterstypische Minderung der Physis anzusehen ist (BSG, Urteil vom 30. September 1999 - B 8 KN 9/98 KR R, BSGE 85, 36, 38 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11 S 38 f zur Behandlung mittels Schwellkörper-Autoinjektions-Therapie bei arterieller Durchblutungsstörung der Penisschwellkörper; im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 2 C 26/02, BVerwGE 119, 168 ff = Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 1 zum Beihilferecht der Beamten; OLG München, NJW 2000, 3432 zur privaten Krankenversicherung für eine Diabetes-Folgeerkrankung).

    Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist schließlich die Argumentation der Revision unerheblich, dass es sich bei der erektilen Dysfunktion um ein subjektiv höchst unterschiedlich erlebtes Symptom handele, bei dem "der private Lebensbereich prägend in den Vordergrund" trete (vgl dazu bereits BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2003 - 2 C 26/02, BVerwGE 119, 168, 171 = Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 1: "Jede Krankheit greift zwangsläufig - und sogar in erster Linie - in den privaten Lebensbereich" ein).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 87/08  

    Gewährung von Heilfürsorge für Polizeibeamten durch Erstattung der Aufwendungen

    Es steht ihm frei, entweder die Dienstbezüge des Beamten so zu bemessen, dass er in der Lage ist, die ihm und seiner Familie entstehenden Kosten medizinischer Heilbehandlungen durch eigene Vorsorge abzudecken, oder dem Beamten freie Heilfürsorge der Zuschüsse zu gewähren oder aber verschiedene Möglichkeiten miteinander zu kombinieren (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2003 - 2 C 26.02 -, BVerwGE 119, 168, und vom 28.05.2008 - 2 C 1.07 -, a.a.O.; Senatsurteile vom 24.08.1995 und 10.03.2003, jeweils a.a.O.).

    Sie dürfen dagegen nicht Leistungsausschlüsse oder Leistungsbegrenzungen festsetzen, die sich nicht bereits zumindest dem Grunde nach aus dem Programm der Heilfürsorgevorschriften selbst ergeben (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.10.2003, a.a.O.; Beschluss vom 31.08.2006 - 2 B 41.06 -, Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 14).

    Levitra enthält den Wirkstoff Vardenafil und ist auch ersichtlich ein zur Behandlung der erektilen Dysfunktion geeignetes Arzneimittel im Sinne des § 10 Abs. 1 HVO und dazu notwendig; eine preiswertere Behandlungsalternative (außer der Nichtbehandlung) gibt es nicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.10.2003, a.a.O.; BSG, Urteil vom 10.05.2005, a.a.O.).

    Dieser kann sich nicht losgelöst vom normativ festgelegten "Programm" der Rechtsverordnung die Entscheidung darüber vorbehalten, welche körperlichen Leiden als heilungs- oder behandlungswürdig anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2003, a.a.O.).

    Erfüllt ein Polizeibeamter, dem ein Medikament zur Linderung eines krankheitsbedingten Leidens ärztlich verordnet ist, die in § 10 Abs. 1 HVO aufgestellten Voraussetzungen, so steht ihm ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Heilfürsorge zu, der durch Verwaltungsvorschriften nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.10.2003, a.a.O.).

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