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   BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 29.94   

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https://dejure.org/1995,2509
BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 29.94 (https://dejure.org/1995,2509)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2 C 29.94 (https://dejure.org/1995,2509)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2 C 29.94 (https://dejure.org/1995,2509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besoldungsrecht - Ausgleichszulage - Polizeizulage - Gehobener Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 258
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 10.87

    Fortzahlung der Ministerialzulage - Aufstiegslehrgang - Dienstposten der höheren

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 29.94
    Jedenfalls erfordere der im Bundesbesoldungsgesetz mehrfach gebrauchte Begriff der Verwendung ebenso wie in § 42 Abs. 3 BBesG (vgl. Urteil des Senats vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - [Buchholz 240.1 Nr. 3 = ZBR 1990, 124]) die Wahrnehmung eines übertragenen Aufgabenbereiches oder eines in der Verwaltungsorganisation so eingerichteten Dienstpostens.

    Auch das vom Berufungsgericht angeführte Urteil des Senats vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 10.87 - (Buchholz 240.1 Nr. 3 = ZBR 1990, 124) betrifft die Frage, wann ein Beamter an der Wahrnehmung der herausgehobenen Aufgaben einer bestimmten Behörde - in jenem Falle einer obersten Bundesbehörde - beteiligt und damit im Sinne der einschlägigen Zulagenvorschrift "bei" dieser Behörde verwendet wird; es behandelt dagegen nicht die Frage, wann überhaupt eine Verwendung eines Beamten vorliegt.

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 17.87

    Laufbahnrecht - Steuerverwaltung - Kenntnisse und Fähigkeiten - Aufstieg in die

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 29.94
    Sie liegt vielmehr im Interesse des Dienstherrn am Aufbau und der Erhaltung einer nach dem Leistungsgrundsatz ausgewogenen Personalstruktur; für diese ist gesetzlich die Möglichkeit vorgegeben, einen Teil des Personalbedarfs durch Aufstieg von überdurchschnittlich befähigten, nach erfolgreicher Einführung im Ergebnis den unmittelbaren Laufbahnbewerbern gleichwertigen (vgl. BVerwGE 84, 102 [107]) Beamten der nächst niedrigeren Laufbahn zu decken.
  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 1 A 795/09

    Zum Masterabschluss als Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst

    Wie schon das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24. August 1995, 2 C 29.94) festgestellt habe, sei die Möglichkeit des Aufstiegs im Grundsatz nichts anderes als die Möglichkeit der Beförderung und diene deshalb dem Interesse des Dienstherrn an Aufbau und Erhaltung einer nach dem Leistungsgrundsatz ausgewogenen Personalstruktur.
  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Danach entscheidet der Ort der Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 29.94 - ), nicht hingegen der dienstrechtliche Bezug zu einer Behörde oder zu einem Dienstherrn mit Gebietshoheit darüber, ob ein Anspruch auf Dienstbezüge nach den allgemeinen besoldungsrechtlichen Vorschriften oder nach den Modifizierungen der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung besteht.
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 23.04

    Amtsangemessene Versorgung; ruhegehaltfähige Stellenzulage; Konkurrenzverhältnis

    "Verwendung" ist der Funktionskreis, der dem Beamten, Richter oder Soldaten durch Gesetz, allgemeine Geschäftsverteilung, Weisung oder Befehl übertragen wird (vgl. Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 29.94 - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

    Eine Verwendung im Sinne der Vorschrift (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 29.94 - Juris Rn. 16 zum Begriff der Verwendung in § 13 Abs. 5 BBesG) lag vor, weil die Beklagte dem Kläger im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis eine (Ausbildungs-) Tätigkeit zugewiesen hatte, die er als Dienst zu verrichten hatte.
  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

    Danach entscheidet der Ort der Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 29.94 - Buchholz 240 § 13 Nr. 2), ob ein Anspruch auf Dienstbezüge nach den allgemeinen besoldungsrechtlichen Vorschriften oder nach den Modifizierungen der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung besteht.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97

    Ausgleichszulage, Sicherheitszulage;; Stellenzulage, Verlust einer

    Der Beamte scheidet aus der zulageberechtigenden Verwendung im Sinne des § 13 Abs. 5 BBesG a.F. aus, wenn er die herausgehobenen Funktionen nicht mehr wahrnimmt und ihm deshalb die Stellenzulage nicht mehr zusteht (vgl. § 42 Abs. 3 BBesG; BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 29.94 - ).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LC 229/03

    Abgesenkte Dienstbezüge für einen Soldaten im Beitrittsgebiet; Voraussetzungen

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1999 (- 2 C 24.98 -, ZBR 1999, 272) entscheidet der Ort der Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.08.1995 - 2 C 29.94 -, Buchholz 240, § 13, Nr. 2), nicht hingegen der dienstrechtliche Bezug zu einer Behörde oder zu einem Dienstherrn mit Gebietshoheit darüber, ob ein Anspruch auf Dienstbezüge nach den allgemeinen besoldungsrechtlichen Vorschriften oder nach den Modifizierungen der 2. BesÜV besteht.
  • VG Frankfurt/Oder, 02.06.2005 - 2 K 1984/98

    Absenkung der Bezüge eines Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes auf der

    Für eine Unterscheidung zwischen Verwendung einerseits und dienstlich übertragenen Tätigkeiten, zu denen der Beamte verpflichtet ist, die aber gleichwohl keine Verwendung sind, andererseits bietet das Gesetz keinen Anhalt (BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 29/94 - ZBR 1995, 375 f., hier zitiert nach juris).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 2 B 90.94

    Revisionszulassung zur Klärung der Voraussetzungen, unter denen ein Beamter bei

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 29.94 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 1263/07

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Besoldung;

    Eine Verwendung im Sinne der Vorschrift (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24. August 1995 - 2 C 29.94 -, zitiert nach juris [Rn. 16]) lag vor, weil die Beklagte dem Kläger im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis eine (Ausbildungs-)Tätigkeit zugewiesen hatte, die er als Dienst zu verrichten hatte.
  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 605/06

    Streit über die Höhe der Festsetzung von Versorgungsbezügen; Ruhegehaltsfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 1 A 1029/03
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.09.1996 - 10 A 10859/96

    Ausgleichszulage; Zulageberechtigte Verwendung auf Dauer

  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 208/07

    Beamtenbesoldung: Anwendung der 2. BesÜV; Verwendung im Beitrittsgebiet;

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