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   BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98   

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https://dejure.org/1999,180
BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98 (https://dejure.org/1999,180)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1999 - 2 C 29.98 (https://dejure.org/1999,180)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 2 C 29.98 (https://dejure.org/1999,180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beamtenrechtliche Beihilfe für sog. Nebenkosten, - hier: Fahrkosten zu einem orthopädisch-technischen Betrieb

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrechtliche Beihilfe - Fahrkosten - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Anspruch auf Beihilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; BBG § 79; ; BhV § 6 F. 1992/1993

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht; Beamtenrecht - Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche Beihilfe für -; Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Anspruch auf Beihilfe aufgrund der -; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 99
  • DÖV 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
    Deshalb läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 79 BBG obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (z.B. BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).

    Unmittelbar auf den verfassungsrechtlich (Art. 33 Abs. 5 GG) vorgegebenen Grundsatz der Fürsorge kann ein Anspruch nur ausnahmsweise gestützt werden, wenn die Fürsorgepflicht andernfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 45, 172 ; BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
    Deshalb läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 79 BBG obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (z.B. BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.1998 - 5 L 1988/96

    Beihilfefähigkeit von Fahrkosten;; Beihilfe; Beinprothese (Wartung, Reparatur);

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
    BVerwG 2 C 29.98 OVG 5 L 1988/96.
  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 6.73

    Unmittelbare Ableitung eines Beihilfeanspruchs - Subsidiarität der Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
    Unmittelbar auf den verfassungsrechtlich (Art. 33 Abs. 5 GG) vorgegebenen Grundsatz der Fürsorge kann ein Anspruch nur ausnahmsweise gestützt werden, wenn die Fürsorgepflicht andernfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 45, 172 ; BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
    Deshalb läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 79 BBG obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (z.B. BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 9.94

    Beihilfe - Heilkur - Verpflegung - Unterkunftskosten

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
    Die Beihilfevorschriften, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trotz ihres Charakters als Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf ihre besondere rechtliche Form und ihre ungewöhnliche rechtliche Bedeutung wie Rechtsvorschriften auszulegen sind (u.a. Urteile vom 21. November 1994 - BVerwG 2 C 5.93 - und vom 30. März 1995 - BVerwG 2 C 9.94 - ), bestimmen im einzelnen, zu welchen Aufwendungen der Art und dem Entstehungsgrund nach eine Beihilfe zu gewähren ist.
  • BVerwG, 21.11.1994 - 2 C 5.93

    Beihilfe auch zu den Mehrkosten eines Zweibettzimmers mit Nasszone -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98
    Die Beihilfevorschriften, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trotz ihres Charakters als Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf ihre besondere rechtliche Form und ihre ungewöhnliche rechtliche Bedeutung wie Rechtsvorschriften auszulegen sind (u.a. Urteile vom 21. November 1994 - BVerwG 2 C 5.93 - und vom 30. März 1995 - BVerwG 2 C 9.94 - ), bestimmen im einzelnen, zu welchen Aufwendungen der Art und dem Entstehungsgrund nach eine Beihilfe zu gewähren ist.
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfevorschriften, die hinsichtlich ihrer Regelungsform bislang unbeanstandet geblieben sind (vgl. BVerfG , Beschluss vom 12. August 1977 - 2 BvR 1063/76 - ZBR 1978, 37; BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1964 - BVerwG 8 C 23.63 - BVerwGE 19, 48 , vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 18.88 - BVerwGE 81, 27 ), hat die Rechtsprechung bisher dadurch Rechnung getragen, dass sie die Beihilfevorschriften wie revisible Rechtsnormen ausgelegt hat (vgl. Beschluss vom 28. Mai 1973 - BVerwG 2 B 15.73 - Buchholz 238.91 Nr. 5 BhV Nr. 3; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - BVerwGE 72, 119 ; Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 11.96 - Buchholz 270 § 18 BhV Nr. 3; Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 29.98 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    26 Der besonderen rechtlichen Form und ungewöhnlichen Funktion der Beihilfevorschriften ist entsprechend der bisherigen Rechtsprechung bei der Auslegung dadurch Rechnung zu tragen, dass in Zweifelsfällen nicht, wie sonst allgemein bei Verwaltungsvorschriften, die vom Urheber der Vorschriften gebilligte oder doch geduldete tatsächliche Verwaltungspraxis herangezogen wird, sondern die Beihilfevorschriften aus sich heraus in gleicher Weise wie Normen ausgelegt werden und ihre Auslegung in gleicher Weise wie bei revisiblen Rechtsvorschriften revisionsgerichtlich nachgeprüft wird (vgl. Beschluss vom 28. Mai 1973 BVerwG 2 B 15.73 Buchholz 238.91 Nr. 5 BhV Nr. 3; Urteile vom 10. April 1997 BVerwG 2 C 11.96 Buchholz 270 § 18 BhV Nr. 3 und vom 10. Juni 1999 BVerwG 2 C 29.98 Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Aus der Fürsorgepflicht ergeben sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann Leistungsansprüche, wenn andernfalls die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. u.a. Urteil vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 29.98 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 12 S. 3 m.w.N.).
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