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   BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88   

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https://dejure.org/1989,2893
BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88 (https://dejure.org/1989,2893)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1989 - 2 C 30.88 (https://dejure.org/1989,2893)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - 2 C 30.88 (https://dejure.org/1989,2893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgeämßheit einer Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - Ernennung eines Beamten einerseits und Regelung einer Teilzeitbeschäftigung andererseits als eigenständige Verwaltungsakte - Qualität eines Antrages auf Bewilligung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 301
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88
    Die Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten aufgrund eines ihm abverlangten Antrags ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung ist rechtswidrig (wie Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 -).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88
    Die dargelegte Auslegung steht auch mit der Entstehungsgeschichte des § 80 a NBG und des ihm zugrundeliegenden § 44 a BRRG, beide in ihrer heutigen und der vorangegangenen Fassung, sowie mit den einschlägigen Gesetzesmaterialien in Einklang, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. u.a. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74] ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88
    Nicht die Teilzeitbeschäftigung, sondern die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt, der das Beamtenverhältnis kennzeichnet (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83] ).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88
    Nicht die Teilzeitbeschäftigung, sondern die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt, der das Beamtenverhältnis kennzeichnet (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83] ).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88
    Nicht die Teilzeitbeschäftigung, sondern die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt, der das Beamtenverhältnis kennzeichnet (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83] ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14

    Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige

    Entsprechendes ist anzunehmen mit Blick auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, mit denen es der obligatorischen Teilzeitbeschäftigung von neuernannten Beamten die Rechtmäßigkeit abgesprochen hatte (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, - 2 C 14.88 - und - 2 C 30.88 -, dokumentiert jeweils in juris, und vom 2. März 2000, a.a.O.), zumal die Teilzeitanordnungen dort - anders als zum Zeitpunkt der fraglichen Beamtenernennungen im Land Brandenburg - nicht in der Ernennungsurkunde, sondern mit einer gesonderten Verfügung ausgesprochen worden waren.

    Dass das Bundesverwaltungsgericht der obligatorischen Teilzeitbeschäftigung von neuernannten Beamten in früheren Entscheidungen die Rechtmäßigkeit abgesprochen hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, - 2 C 14.88 - und - 2 C 30.88 -, dokumentiert jeweils in juris), rechtfertigt keine andere Bewertung, weil in den dort zugrunde liegenden Fällen die fehlerhafte Anwendung der für die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung herangezogenen Rechtsgrundlage, nicht aber deren Verfassungsgemäßheit im Mittelpunkt der Betrachtungen stand.

  • BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92

    Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten -

    Die Verfügung war zwar mangels eines freiwillig gestellten Antrages im Sinne einer Wahlmöglichkeit zwischen voller und teilweiser Beschäftigung rechtswidrig, wie sich aus den inzwischen zur entsprechenden Praxis der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ergangenen Urteilen des Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - ergibt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12

    Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der

    Dass das Bundesverwaltungsgericht der obligatorischen Teilzeitbeschäftigung von neuernannten Beamten in früheren Entscheidungen die Rechtmäßigkeit abgesprochen hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, - 2 C 14.88 - und - 2 C 30.88 -, dokumentiert jeweils in juris), rechtfertigt keine andere Bewertung, weil in den dort zugrunde liegenden Fällen die fehlerhafte Anwendung der für die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung herangezogenen Rechtsgrundlage, nicht aber deren Verfassungsgemäßheit im Mittelpunkt der Betrachtungen stand.
  • BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unanfechtbarkeit

    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vorn 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.67 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 4 S 1597/91

    Rechtswidrigkeit der obligatorischen Teilzeitbeschäftigung von neu eingestellten

    Die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung ist nach den -- den Beteiligten bekannten -- Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.7.1989 auch bei gleichzeitiger Begründung des Beamtenverhältnisses nur auf der Grundlage der Freiwilligkeit in dem genannten Sinn zulässig, d.h. es besteht beamtenrechtlich kein Raum für eine sog. obligatorische -- insbesondere arbeitsmarktpolitische -- Teilzeitbeschäftigung von neu eingestellten Beamten (Urteil 2 C 52.87 in: BVerwGE 82, 196 = DVBl. 1989, 1157 = ZBR 1989, 338; ferner Urteile 2 C 14.88 und 2 C 30.88).
  • BVerwG, 13.07.1992 - 2 B 112.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unanfechtbarkeit

    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.
  • BVerwG, 07.07.1992 - 2 B 109.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 der

    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 2 B 108.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestandskraft von

    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.
  • BVerwG, 23.04.1992 - 2 B 55.92

    Offensichtlichkeit des rechtlichen Fehlers im Rahmen der Bewilligung einer

    Die Verfügung war zwar mangels eines freiwillig gestellten Antrags im Sinne einer Wahlmöglichkeit zwischen voller und teilweiser Beschäftigung rechtswidrig, wie sich aus den zur entsprechenden Praxis der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ergangenen Urteilen des beschließenden Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - ergibt.
  • BVerwG, 15.04.1992 - 2 B 54.92

    Rechtswidrigkeit einer Verfügung über die Bewilligung einer Ermäßigung der

    Die Verfügung war zwar mangels eines freiwillig gestellten Antrags im Sinne einer Wahlmöglichkeit zwischen voller und teilweiser Beschäftigung rechtswidrig, wie sich aus den zur entsprechenden Praxis der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ergangenen Urteilen des beschließenden Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - ergibt.
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2021 - 5 LA 124/20

    Aufgezwungene Teilzeit; Einstellungsteilzeit; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung;

  • BVerwG, 25.03.1991 - 2 B 34.91

    Begriff des Antragserfordernisses im Sinne des Beamtenrechts - Befristete Kürzung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1990 - 4 S 2354/90

    Beamte: Teilzeitbeschäftigung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen -

  • BVerwG, 04.05.1993 - 2 B 54.93

    Annahme der Nichtigkeit eines Bewilligungsbescheides hinsichtlich einer

  • BVerwG, 24.03.1992 - 2 B 37.92

    Überprüfung einer Verfügung mit der der Dienstherr einem Bewerber bzw. Beamten

  • VG Osnabrück, 23.06.2020 - 3 A 217/18

    Lehrer; ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Zwangsteilzeit

  • VG Hannover, 22.10.2020 - 13 A 5367/18

    Durch Fortsetzung der Teilzeittätigkeit begründete Indizwirkung ist widerlegbar;

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