Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.05.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und 5; BBesG § 46 Abs. 1 und 2, § 18; SächsBesG § 17 Abs. 1 Satz 1; SächsBG § 33 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4; SächsLVO § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; SächsSchulG § 41 Abs. 1
    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; freie Planstelle; Amt im statusrechtlichen Sinne; Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; höherwertiges Amt; unterwertige Besetzung; Trennung von Amt und Funktion; laufbahnrechtliche Voraussetzungen; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beurteilungszeitpunkt; Beförderungsreife; Gleichheitsgrundsatz

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und 5
    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; freie Planstelle; Amt im statusrechtlichen Sinne; Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; höherwertiges Amt; unterwertige Besetzung; Trennung von Amt und Funktion; laufbahnrechtliche Voraussetzungen; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beurteilungszeitpunkt; Beförderungsreife; Gleichheitsgrundsatz.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; freie Planstelle; Amt im statusrechtlichen Sinne; Amt im abstrakt-funktionellen Sinne; Amt im konkret-funktionellen Sinne; höherwertiges Amt; unterwertige Besetzung; Trennung von Amt und Funktion; laufbahnrechtliche Voraussetzungen; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beurteilungszeitpunkt; Beförderungsreife; Gleichheitsgrundsatz

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Zulage ber der Verhinderungsvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwendungszulage bei Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwendungszulage auch bei auf Dauer angelegter Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes

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  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamten muss bei dauerhafter Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes Verwendungszulage gewährt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamter nimmt zulagenberechtigendes höherwertiges Amt auch bei Befristung mit unabsehbarem Ende vorübergehend vertretungsweise wahr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 139, 368
  • NVwZ 2011, 1525



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Wird zitiert von ... (11)  

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 33.11  

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Finanzamt;

    Gegen dieses Urteil wendet sich der Kläger mit der durch Beschluss des Senats vom 24. November 2011 zugelassenen Berufung, zu deren Begründung er im Wesentlichen geltend macht: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28. April 2011 (BVerwG 2 C 30.09 u.a.) entschieden habe, dass die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinn des § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen werden, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist, stehe ihm die Zulage zu.

    Treten sie (erst) danach ein, ist die Zulage nach dem Normzweck und dem systematischen Zusammenhang mit § 18 BBesG zu gewähren, falls auch die übrigen Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 BBesG zu dem späteren Zeitpunkt weiterhin erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -, juris Rn. 21).

    Für eine Erstreckung des § 46 Abs. 1 BBesG auf nichtbeförderungsreife Beamte lässt der eindeutige Wortlaut der Vorschrift keinen Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O., Rn. 23 ff.; Urteil des Senats vom 18. März 2011 - OVG 4 B 12.10 -, juris Rn. 21 ff.).

    a) Das Tatbestandsmerkmal des § 46 Abs. 1 BBesG "vorübergehend vertretungsweise" und das weitere Tatbestandsmerkmal der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" stehen in unmittelbarem Zusammenhang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O., Rn. 12).

    Eine (Vakanz-)Vertretung endet erst mit der funktionsgerechten Besetzung der Stelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O. Rn. 13 mwN).

    (1) Von einer systematischen Beauftragung von Beamten mit Vakanzvertretungen durch den Dienstherrn, um "bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O., Rn. 29) anstatt Beförderungen in das höherwertige Amt vorzunehmen, kann vorliegend jedenfalls keine Rede sein.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11  

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Finanzamt;

    Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit der durch Beschluss des Senats vom 24. November 2011 zugelassenen Berufung, zu deren Begründung sie im Wesentlichen geltend macht: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28. April 2011 (BVerwG 2 C 30.09 u.a.) entschieden habe, dass die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinn des § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen werden, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist, stehe ihr die Zulage zu.

    a) Das Tatbestandsmerkmal des § 46 Abs. 1 BBesG "vorübergehend vertretungsweise" und das weitere Tatbestandsmerkmal der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" stehen in unmittelbarem Zusammenhang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -, juris Rn. 12).

    Eine (Vakanz-)Vertretung endet erst mit der funktionsgerechten Besetzung der Stelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O. Rn. 13 mwN).

    (1) Von einer systematischen Beauftragung von Beamten mit Vakanzvertretungen durch den Dienstherrn, um "bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O., Rn. 29) anstatt Beförderungen in das höherwertige Amt vorzunehmen, kann vorliegend jedenfalls keine Rede sein.

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 27.10  

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    § 46 Abs. 1 BBesG sieht die Zahlung einer Zulage nur in den Fällen der sog. Vakanzvertretung, nicht auch der sog. Verhinderungsvertretung vor (wie Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -).

    Die Aufgaben eines höherwertigen Amtes werden auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist (wie Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese von Wortlaut sowie dem Normzweck getragene Auslegung bestehen nicht (vgl. Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 - zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen).

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 1 L 60/11  

    Bestätigung der Senatsrechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend

    Bestätigung der Senatsrechtsprechung (insbes. Beschluss vom 14.12.2009 - 1 L 83/09 -) zum Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" i.S.d. § 46 Abs. 1 BBesG durch Urteile des BVerwG vom 28.04.2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 - [...]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinen jüngsten vom Verwaltungsgericht noch nicht berücksichtigten Urteilen vom 28. April 2011 (- 2 C 30.09, 2 C 27.10, 2 C 48.10 -, [...]) die bisherige Rechtsauffassung des Senats bestätigt, indem es unter Bezugnahme auf seinen auch vom Senat für maßgeblich erachteten Beschluss vom 21. August 2003 (- 2 C 48.02 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 1) das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend vertretungsweise" erneut dahingehend definiert, dass der Beamte "die ihm übertragenen, einem höheren Statusamt zugeordneten Aufgaben erfüllen (soll), bis sie einem Beamten mit funktionsgerechtem höheren Statusamt übertragen werden".

    An anderer Stelle führt das Bundesverwaltungsgericht aus, die (zulagenrechtlich erforderliche) Vakanzvertretung ende, "mag sie auch zeitlich unbeschränkt oder sogar ausdrücklich als "dauerhaft" oder "endgültig" bezeichnet worden sein, erst mit der funktionsgerechten Besetzung der Stelle." Dies sei der Fall, wenn ein Beamter mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle eingewiesen und ihm die Stelle, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) übertragen werde (BVerwG, a.a.O., 2 C 30.09, RdNr. 13).

    Damit nicht in Einklang stehende Verwaltungsübungen und Verwaltungsvorschriften bleiben außer Betracht (vgl. BVerwG, a.a.O. - 2 C 30.09 -, RdNr. 22).

  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 26 K 7303/11  
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30/09 -, BVerwGE 139, 368 ff. = juris (Randnr. 12), m.w.N.

    Ansatzpunkte für eine rechtliche Verpflichtung der Beklagten, die Planstelle, der die vom Kläger vertretungsweise wahrgenommenen Aufgaben zugeordnet waren, funktionsgerecht zu besetzen, also einen Beamten mit dem entsprechenden Statusamt in die freie Planstelle einzuweisen und ihm die Stelle, d.h. das Amt im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten) zu übertragen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O. (juris Randnr. 13), sind nicht ersichtlich.

  • OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 712/10  

    Zulage, Dienstposten, ARGE

    Sie trägt vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 30.09 -) die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann vorübergehend vertretungsweise i. S. v. § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen werden, wenn diese dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststehe noch absehbar sei.

    (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2005 a. a. O., S. 11 f.; zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 30.09 -, juris).

  • OVG Saarland, 06.04.2011 - 1 A 19/11  

    Keine Zulage für Beamte, die jahrelang die Aufgaben eines im Vergleich zu

    Sollte das Bundesverwaltungsgericht in seinen für den 28.4.2011 angekündigten Urteilen in Sachen 2 C 30/09, 2 C 27/10 und 2 C 48/10 seine bisherige Rechtsprechung dergestalt ändern, dass damit dieses Urteil unvereinbar wäre, hat der Kläger die Möglichkeit, unter Hinweis auf eine solche Divergenz gegen die Nichtzulassung der Revision vorzugehen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2011 - 5 SaGa 7/10  

    Einstweilige Verfügung - Konkurrentenklage - Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern

    Schließlich ist ein faktischer beförderungsähnlicher Vorteil für den Beamten auch darin zu sehen, dass das BVerwG die Möglichkeiten der Dienststelle, die Zahlung der Zulage nach § 46 BBesG zu vermeiden, jüngst unter Rückgriff auf den Gedanken der funktionsgerechten Besoldung stark eingeschränkt hat (BVerwG 28. April 2011 - 2 C 30/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 6 A 681/11  

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren bzgl. der

    Dass insbesondere die letztgenannten Voraussetzungen für einen Beförderungsanspruch erfüllt sein könnten bzw. weshalb nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 - 2 C 30.09 - von den genannten Maßgaben abzuweichen sein sollte, legt der Antrag auf Zulassung der Berufung nicht dar bzw. ist nicht erkennbar.
  • VG Potsdam, 22.06.2011 - 2 K 2433/08  

    Gewährung einer Zulage gem. § 46 BBesG

    Die Kammer braucht aus Anlass des vorliegenden Falls nicht zu entscheiden, ob dem Kläger der geltend gemachte Anspruch schon deshalb verwehrt ist, weil ihm der in Rede stehende Dienstposten nicht vorübergehend vertretungsweise, sondern "auf Dauer" übertragen worden ist, und namentlich, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 28. April 2011 in den Verfahren BVerwG 2 C 30.09, 27.10 und 48.10,.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2011 - 1 L 47/11  

    Feststellung der Zuständigkeit für den Erlass eines begünstigenden

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   BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 30.09   

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