Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1738
BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83 (https://dejure.org/1985,1738)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1985 - 2 C 31.83 (https://dejure.org/1985,1738)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 2 C 31.83 (https://dejure.org/1985,1738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79

    Berücksichtung von Ausbildungszeiten und Lehrdienstzeiten in der Sowjetischen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83
    Der in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geforderte innere funktionelle und zeitliche Zusammenhang der Vordienstzeit mit der Beamtenernennung kann grundsätzlich nicht mehr angenommen werden, wenn die Vordienstzeit unterbrochen worden ist, und der Beamte dies "zu vertreten" hat (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 3 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83
    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]) davon ausgegangen, daß vom Beamten zu vertretende Gründe weder ein Verschulden des Beamten voraussetzen noch daß es genügt, daß in der Person des Beamten liegende Gründe zur Unterbrechung geführt haben.
  • BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83
    Daß derartige Umstände für die Frage, ob ein Beamter die Unterbrechung der Tätigkeit zu vertreten hat, zu berücksichtigen sind, ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - (ZBR 1966, 381, 382).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01

    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der

    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1 S. 2 m.w.N. und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 9).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Es hat mit Recht angenommen, daß danach zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).

    Die Unterbrechung der zunächst in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn geleisteten Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann im Sinne des § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG von dem Beamten zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind (vgl. u.a. Urteil vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und Beschluß vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239:1 § 10 Nr. 9>).

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - ; vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ; vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - ; vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ; vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - , vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - , vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • VG Hannover, 09.11.2022 - 2 A 4717/20

    Anwärtersonderzuschlag; Beamter; Wohlverhaltenspflicht; zu vertretender Grund

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt der Begriff des von einem Beamten "zu vertretenden Grundes" zwischen dem engeren Begriff des "Verschuldens", der in der Regel ein pflichtwidriges, subjektiv vorwerfbares Verhalten voraussetzt, und dem weiteren Begriff der "in der Person des Beamten liegenden Gründe", von dem in der Regel ohne Rücksicht auf das Motiv Umstände erfasst werden, welche durch die Initiative oder durch ein Unterlassen des Bediensteten bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.1971 - BVerwG 2 C 44.69 -, Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34; Urteil vom 6.7.1972 - BVerwG 2 C 7.72 -, Buchholz 238.95 § 3 SZuwG Nr. 3; Urteil vom 17.10.1985 - BVerwG 2 C 31.83 -, juris Rn. 17; Urteil vom 12.3.1987 - BVerwG 2 C 22.85 -, juris Rn. 15; Urteil vom 16.1.1992 - BVerwG 2 C 30.90 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 1.12.2020 - 5 LA 39/20 -).

    Das ist in der Regel der Fall, wenn die Umstände maßgeblich durch das Verhalten des Beamten geprägt sind, wobei die Motive für das Ausscheiden aus dem Dienst zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1985, a. a. O., Rn. 17; Urteil vom 12.3.1987, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 16.1.1992, a. a. O., Rn. 17).

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob diese Motive billigenswert oder aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen verständlich sind (BVerwG, Urteil vom 17.10.1985, a. a. O., Rn. 17); entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht - hier: der Rückzahlung erhaltener Anwärterbezüge - "billigerweise" der Sphäre des Bediensteten oder der Sphäre des Dienstherrn, also dem vom Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich, zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O.; Urteil vom 6.7.1972, a. a. O.; Urteil vom 17.10.1985, a. a. O., Rn. 17; Urteil vom 12.3.1987, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 16.1.1992, a. a. O., Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 1.12.2020 - 5 LA 39/20 -).".

  • VG Düsseldorf, 31.03.2014 - 23 K 5981/13

    Beamter auf Zeit; kommunaler Wahlbeamter; Wahlbeamter; Beigeordneter;

    Inhaltlich ist zu fordern, dass zwischen der Wahl zum Beigeordneten bei der Beklagten und der vom Kläger begehrten Anrechnung der Vordienstzeiten in N. , Q. und L. ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muss, BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 12.97 -, in: juris (Rn. 12) mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - 2 C 192.58 -, vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, vom 15. Oktober 1980 - 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 -.
  • BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Unterbrechung dann im Sinne des § 10 BeamtVG vom Beamten "zu vertreten", wenn sie auf Umständen beruht, die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen sind, z.B. wenn das Ausscheiden aus der früheren Tätigkeit wegen einer Änderung der Familienverhältnisse und nicht wegen einer bereits ergriffenen oder bevorstehenden Maßnahme des damaligen Arbeitgebers erfolgt ist (vgl. z.B. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).
  • VGH Hessen, 24.02.1993 - 1 UE 2067/87

    Errechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit - zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Etwas anders läßt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 17.10.1985 (DVBl. 1986, 462 = ZBR 1986, 169) herleiten.
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 35.90
    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - ; vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ; vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - ; vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ; vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 1 A 1085/01

    Beendigung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses bei einem

    Nr. 28, und vom 17.10.1985 - 2 C 31/83 - DVBl. 1986, 462 = ZBR 1986, 169, jeweils m.w.N. .
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 33.90
  • BVerwG, 17.05.1991 - 2 B 7.91

    Ruhegehaltsfähigkeit von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 36.90

    Beabsichtigte Einstellung in den gehobenen Dienst als Entlassungsgrund -

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 37.90

    Begriff des von dem Beamten "zu vertretenden" Grundes - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 38.90
  • VG Kassel, 02.11.2004 - 7 E 1033/01

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei Unterbrechung der Tätigkeit wegen Kündigung

  • BVerwG, 27.02.1986 - 2 B 20.86

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Annahme eines "Vertretenmüssens" bei

  • VG Köln, 05.03.2021 - 3 K 3249/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht