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   BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85   

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BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85 (https://dejure.org/1986,1497)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1986 - 2 C 31.85 (https://dejure.org/1986,1497)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1986 - 2 C 31.85 (https://dejure.org/1986,1497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse - Aussichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 229
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85
    In Fällen dieser Art, in denen dem Beklagten eine Ermessens- und Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist, kann aber im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, daß der Beklagte zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen wäre (Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - <NVwZ 1985, 265> mit Hinweis auf den Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 B 72.82 -).

    Die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, kann ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung aber nur dann begründen, wenn das Vorhaben nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).

    Im übrigen ist damit nicht verbindlich über den Erfolg eines Haftungsprozesses entschieden; denn es ist stets Sache des angerufenen Gerichts, bei dem der Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden sollte, die anspruchsbegründenden Voraussetzungen - hier das Verschulden - eigenständig zu prüfen (vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 18.85

    Besoldung der in das Amt des Professors übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85
    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 18.85 - und - BVerwG 2 C 30.85 - ausgeführt, daß im Rahmen der Überleitungsregelung nach Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. b des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173), u.a. geändert durch Art. 111 des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869) in Verbindung mit § 148 Abs. 6 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NGH) vom 1. Juni 1978 (Nds.GVBl. S. 473) dem Beklagten eine besoldungsrechtliche Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist, neben dem bisher erreichten statusrechtlichen Amt auch andere sachgerechte Einordnungskriterien zu berücksichtigen.

    Das Berufungsgericht hat die Rechtswidrigkeit der ablehnenden Bescheide damit begründet, daß der Niedersächsische Landesgesetzgeber keine personenbezogene Bewertung zugelassen habe, was der erkennende Senat in den zitierten Urteilen vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 18.85 - und - BVerwG 2 C 30.85 - aber ausdrücklich bejaht hat.

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85
    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 18.85 - und - BVerwG 2 C 30.85 - ausgeführt, daß im Rahmen der Überleitungsregelung nach Art. X § 2 Abs. 3 Buchst. b des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173), u.a. geändert durch Art. 111 des Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Juni 1978 (BGBl. I S. 869) in Verbindung mit § 148 Abs. 6 Satz 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NGH) vom 1. Juni 1978 (Nds.GVBl. S. 473) dem Beklagten eine besoldungsrechtliche Gestaltungsfreiheit eingeräumt ist, neben dem bisher erreichten statusrechtlichen Amt auch andere sachgerechte Einordnungskriterien zu berücksichtigen.

    Das Berufungsgericht hat die Rechtswidrigkeit der ablehnenden Bescheide damit begründet, daß der Niedersächsische Landesgesetzgeber keine personenbezogene Bewertung zugelassen habe, was der erkennende Senat in den zitierten Urteilen vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 18.85 - und - BVerwG 2 C 30.85 - aber ausdrücklich bejaht hat.

  • BVerwG, 28.09.1982 - 2 B 72.82

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85
    In Fällen dieser Art, in denen dem Beklagten eine Ermessens- und Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist, kann aber im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, daß der Beklagte zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen wäre (Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - <NVwZ 1985, 265> mit Hinweis auf den Beschluß vom 28. September 1982 - BVerwG 2 B 72.82 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - 19 A 610/10

    Schule musste Schüler vom Besuch des Kinofilms "Krabat" befreien

    BVerwG, Urteile vom 23.1.2007 1 C 1.06 , juris, Rdn. 16, 2.10.1986 2 C 31.85 , juris, Rdn. 16 - 18, 15.11.1984 2 C 56.81 , juris, Rdn. 23 - 25, 24.2.1983 3 C 56.80 , juris, Rdn. 13, und 4.11.1976 II C 40.74 , juris, Rdn. 20; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., 2010, § 113 Rdn. 304; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., 2011, § 113 Rdn. 109, jeweils m. w. N.
  • OVG Sachsen, 11.04.2019 - 3 A 505/17

    Bewilligung von Sonntagsarbeit; Callcenter; notwendige Hinzuziehung;

    Denn diese Rechtsprechung bezieht sich ersichtlich auf Ermessenentscheidungen i. S. v. § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Oktober 1986 - 2 C 31/85 -, juris Rn. 17; Urt. v. 15. November 1984 - 2 C 56/81 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

    Zwar kann grundsätzlich in Fällen, in denen der Behörde eine Ermessens- und Beurteilungsermächtigung eingeräumt ist, im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, dass die Behörde zu der beantragten Entscheidung verpflichtet gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.03.1990, a.a.O., vom 02.10.1986 - 2 C 31.85 -, Buchholz 421.20 Hochschulpersonalrecht Nr. 27, und vom 15.11.1984 - 2 C 56.81 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 145).
  • VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in hochschulrechtlichem Verfahren

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 (41) und vom 2. Oktober 1986 - 2 C 31/85 -, NVwZ 1987, 229 und Wolff, a.a.O., § 113 Rdnr. 314 mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Denn der Fortsetzungsfeststellungsantrag gem. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO analog ist nicht auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ergangenen negativen Prüfungsbescheids zu richten, sondern im Sinne des erledigten -- sachdienlichen -- Begehrens auf die Verpflichtung zur Neubescheidung über das Ergebnis der Reifeprüfung 1986 (vgl. statt aller BVerwG -- 2. Senat --, Urteil vom 2.10.1986, NVwZ 87, 229 und Kopp, Kommentar zur VwGO, 8. Aufl., RdNr. 107 zu § 113 VwGO m.w.N. der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 2.88

    Klage eines Beamten auf Beförderung - Erledigung einer Klage in der

    In Fallgestaltungen der vorliegenden Art, in denen der Behörde eine Ermessensausübung eingeräumt ist - hier aufgrund der Fürsorgepflicht (§ 92 Abs. 1 HBG) im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens über den Antrag des Klägers vom 2. Januar 1983 zu entscheiden, ihn zum Verwaltungsstudiendirektor als Studienleiter am Verwaltungsseminar in Frankfurt am Main zu ernennen - kann im Rahmen einer Fortsetsungsfeststellungsklage nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden daß die Behörde zu der beantragten Entscheidung verpflichtet gewesen ist (Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - und vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 31.85 - ).
  • BVerwG, 02.07.2002 - 4 B 22.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Vielmehr ist die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch gegeben sind, den Zivilgerichten vorbehalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - NVwZ 1985, 265 und vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 2 C 31.85 - NVwZ 1987, 229; Beschluss vom 2. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 72.98 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98

    Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung

    Ist der Behörde für ihre Entscheidung ein Ermessen eingeräumt, kann im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, daß die Behörde zu der beantragten Entscheidung verpflichtet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1990 - 2 C 2.88 -, Buchholz 310 § 113 Nr. 216 und Urteil vom 2.10.1986 - 2 C 31.85 -, NVwZ 1987, 229).
  • VGH Bayern, 13.06.2014 - 15 ZB 14.510

    Berufungszulassung (abgelehnt)

    Das Verwaltungsgerichts beruft sich insoweit auf die zum Beamtenrecht ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei Fallgestaltungen, in denen der Behörde ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum eingeräumt ist, im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage neben der Feststellung, dass der ablehnende Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, wegen der damit verbundenen Erweiterung des Streitgegenstands nicht gleichzeitig die gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, dass die Behörde zu der begehrten Amtshandlung verpflichtet gewesen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1982 - 2 B 72.82 - n.v.; U.v. 2.10.1986 - 2 C 31.85 - NVwZ 1987, 229 Rn. 22; U.v. 22.3.1990 - 2 C 2/88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 216).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.08.1990 - 10 L 139/89

    Ausschluß der Verpachtungsberechtigung

    Ein auf Art. 34 Satz 1 GG , § 839 Abs. 1 BGB gestützter Amtshaftungsprozeß wäre offensichtlich aussichtslos, da ein Verschulden des Beklagten nicht ersichtlich ist (zu diesem Erfordernis vgl. vor allem BVerwG, Urt. v. 2.10.1986, NVwZ 1987, 229 u. Urt. v. 15.11.1984, NVwZ 1985, 265, 266) [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 56/81] .
  • VGH Bayern, 13.06.2014 - 15 ZB 14.448

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • LSG Hessen, 24.09.1997 - L 7 Ka 411/96

    Vertragsarzt - medizinisch-technisches Großgerät - keine rückwirkende Genehmigung

  • BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 14.85

    Verfahren zur Überleitung und Übernahme in eine neue Personalstruktur - Anspruch

  • BVerwG, 23.09.1992 - 2 B 156.92

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht

  • VG Augsburg, 16.01.2014 - Au 5 K 13.880

    Untätigkeitsklage; Klageänderung nach Erteilung Baugenehmigung;

  • BVerwG, 09.09.1992 - 2 B 157.92

    Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Fürsorgepflicht - Zulassung der

  • VGH Hessen, 12.08.1992 - 1 UE 1496/87

    Zur Frage der Anwendbarkeit des VwGO § 113 Abs 1 S 4 auf allgemeine

  • BVerwG, 25.05.1988 - 2 B 26.88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Fehlen eines Feststellungsinteresses

  • BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86

    Soldat - Begründung der Versetzung - Disziplinarverfahren - Wehrdienstgericht -

  • VG Stuttgart, 04.06.2008 - 7 K 4766/06

    Ablehnung der Aufnahme eines Ferienangebots "Reise zum Planeten" in ein

  • VG München, 02.03.2015 - M 8 K 13.4546

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis;

  • VG Braunschweig, 27.07.1999 - 6 A 74/99
  • VG Braunschweig, 22.07.1999 - 6 A 74/99

    Sondernutzungserlaubnis für Schülerfete; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzung;

  • FG Hamburg, 24.05.1996 - V 146/95

    Erledigung deines Antrages durch Zeitablauf ; Zulässigkeit einer

  • VG Hamburg, 07.02.2023 - 15 K 8053/17

    Erfolglose Klage eines Anwohners auf Erlass von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen

  • VG Würzburg, 12.03.2010 - W 4 K 09.1252

    Klage auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand eines

  • VG Wiesbaden, 31.07.1995 - 8/V E 782/93

    Anspruch auf Anrechnung der Wehrdienstzeit auf beamtenrechtliche Probezeit;

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