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   BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04   

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BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04 (https://dejure.org/2005,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 2 C 32.04 (https://dejure.org/2005,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 (https://dejure.org/2005,1075)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 75, Art. 98 Abs. 3; DRiG §§ 40, 71 Abs. 1; BRRG § 42 Abs. 2; HRiG § 7 h Abs. 1, § 7 i
    Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Nebentätigkeitsgenehmigung; Nebentätigkeitsvergütung; jährliche Vergütungsgrenze; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Ansehen der Justiz; Integrität ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 75, Art. 98 Abs. 3
    Ansehen der Justiz; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Freiheit der Berufsausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Integrität des öffentlichen Dienstes; Nebentätigkeitsgenehmigung; Nebentätigkeitsvergütung; Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Versagung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Richter im Falle der Überschreitung des Richtergrundgehalts in Höhe von 30 Prozent; Beurteilung der Vereinbarkeit einer derartigen Handhabung mit der Verfassung; Regelung der Rechtsstellung der Richter ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 75; ; GG Art. 98 Abs. 3; ; DRiG § 40; ; DRiG § 71 Abs. 1; ; BRRG § 42 Abs. 2; ; HRiG § 7 h Abs. 1; ; HRiG § 7 i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßige Regelungen zur Versagung der Nebentätigkeit von Richtern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkung der Nebentätigkeitsvergütungen von Richtern in Hessen unbedenklich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 347
  • NJW 2006, 1538
  • NVwZ 2006, 1075 (Ls.)
  • DVBl 2006, 637
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
    Dies bedeutet, dass der gesetzliche Eingriff zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein muss (BVerfGE 30, 292 ; 65, 116 ; 94, 372 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989 a.a.O. ).

    Er ist erforderlich, wenn kein anderes gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht, bei dessen Einsatz das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar eingeschränkt wird (BVerfGE 30, 292 ; 39, 210 ; 77, 308 ).

    Hier darf der Gesetzgeber Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Vordergrund stellen (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 77, 308 ).

  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82

    Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
    Dies setzt voraus, dass bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nebentätigkeit Erfordernisse von einigem Gewicht beeinträchtigt werden, die unmittelbar die dienstlichen Aufgaben betreffen oder mit den gesetzlichen Pflichten von Beamten oder Richtern in Zusammenhang stehen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ).

    Sie enthält jedoch keine erschöpfende Regelung für die Ausübung von Nebentätigkeiten als Schiedsrichter oder Schlichter (Urteil vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).

    Das durch § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i Satz 1 HRiG begründete Nebentätigkeitsverbot stellt einen Eingriff in das jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht von Richtern dar, ihre Arbeitskraft in der Freizeit gegen Entgelt zu verwerten (Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. und vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
    Dies setzt voraus, dass bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nebentätigkeit Erfordernisse von einigem Gewicht beeinträchtigt werden, die unmittelbar die dienstlichen Aufgaben betreffen oder mit den gesetzlichen Pflichten von Beamten oder Richtern in Zusammenhang stehen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ).

    Das durch § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i Satz 1 HRiG begründete Nebentätigkeitsverbot stellt einen Eingriff in das jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht von Richtern dar, ihre Arbeitskraft in der Freizeit gegen Entgelt zu verwerten (Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. und vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Der Grundrechtseingriff muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Belange noch die Grenze der Zumutbarkeit wahren (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 = Buchholz 230 § 42 BRRG Nr. 3 m.N. zur Rspr des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Das Rahmenrecht war von vornherein auf Ausfüllung durch die Länder angelegt, musste den Ländern also einen gewissen Gestaltungsspielraum überlassen (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 - BVerfGE 111, 226 ).

    In der Sache muss die Einschränkung des Grundsatzes geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein, um die vom Gesetzgeber verfolgten Zielsetzungen zu fördern (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    a) § 25 Abs. 1 Satz 3 BRRG schränkt als Vorschrift des Rahmenrechts im Sinne des Art. 75 GG a.F. die Gesetzgebungskompetenz eines Landes im Zweifel nicht weiter ein, als dies ihr Wortlaut zwingend erfordert (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ff.).

    Bei der Auslegung einer Vorschrift des Landesrechts ist daher zu beachten, dass das Rahmenrecht auf inhaltliche Konkretisierung und Gestaltung durch die Länder angelegt ist und diesen substanzielle Freiräume lassen muss, damit sie mit eigenem politischem Gestaltungswillen Recht setzen können (Urteil vom 24. November 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13

    Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit;

    Öffentliche Interessen ohne Bezug zu dem Hauptamt und den für die Amtsführung geltenden Dienstpflichten, etwa das arbeitsmarktpolitische Interesse an der Einstellung von Berufsanfängern, können ein Nebentätigkeitsverbot nicht rechtfertigen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 = Buchholz 237.2 § 29 LBG Berlin Nr. 1 S. 4, vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 = Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 S. 3 ff., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 = Buchholz 237.2 § 29 BlnLBG Nr. 2 S. 2 f. und vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 = Buchholz 230 § 42 BRRG Nr. 3 S. 5 f.).

    Es muss bereits der Eindruck vermieden werden, der Beamte könne seine Dienstpflichten nicht umfassend und ordnungsgemäß erfüllen, weil er möglicherweise nicht mehr unparteiisch sei (stRspr; vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. S. 257 f. bzw. S. 4 f., vom 30. Juni 1983 a.a.O. S. 293 f. bzw. S. 5 f. und vom 24. November 2005 a.a.O. S. 350 f. bzw. S. 3 f.).

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Richter nicht verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit feste Dienststunden im Sinne der jeweils geltenden Arbeitszeitverordnung für Beamte einzuhalten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 1 S. 3; Beschlüsse vom 21. September 1982 - 2 B 12.82 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 2 S. 6 und vom 27. März 1985 - 2 B 126.83 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 4 S. 10; Urteile vom 29. Oktober 1987 - 2 C 57.86 - BVerwGE 78, 211 , vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 und vom 30. März 2006 - 2 C 41.04 - BVerwGE 125, 365 Rn. 19; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 A 3306/08 - juris Rn. 9).

    Die richterliche Dienstleistung unterliegt damit im Grundsatz keiner Dienstzeitregelung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 1985 - 2 B 126.83 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 4; Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ; OVG Münster, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 A 3306/08 - juris Rn. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 18/15

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte; Regelarbeitszeit von 48 Stunden

    Insofern gelten im Wesentlichen keine anderen Maßstäbe als zu Art. 2 Abs. 1 GG dargestellt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ff., juris Rn. 21 ff. m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG ).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

    Aus der Rechtsstellung der Richter ergeben sich keine Besonderheiten, die der Anwendung des Nebentätigkeitsrechts für Beamte auf Richter entgegenstehen könnten (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).

    Er ist erforderlich, wenn kein anderes gleichwirksames Mittel zur Verfügung steht, dessen Einsatz das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkt (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - a.a.O. S. 353 m. Hinweis auf die Rspr des BVerfG).

    Unterfiele die Ausübung von Nebentätigkeit nicht dem Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG, sondern demjenigen des Art. 12 Abs. 1 GG, wäre die Anzeigepflicht als bloße Berufsausübungsregelung durch die vernünftige und gemeinwohlorientierte Erwägung, dass die Beobachtung des Ausmaßes der Nebentätigkeit eines Beamten zum Schutze der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Hauptamtes geboten ist, gerechtfertigt (Urteil vom 24. November 2005 a.a.O ).

  • BVerwG, 27.02.2008 - 2 C 27.06

    Beamteter Chefarzt; Nebentätigkeit; persönliches Behandlungsrecht;

    Aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt schon deshalb kein weitergehender Schutz, weil die Freiheit der Berufsausübung aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, das durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).

    Dem Verordnungsgeber steht für die Konkretisierung ein Bewertungsspielraum zu, der sich aus der Eigenart des zu regelnden Sachbereichs ergibt (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).

    Darüber hinaus gilt auch für beamtete Chefärzte, dass die Nebentätigkeitsvergütung keine existenzielle Bedeutung hat, weil der Lebensunterhalt durch die Alimentation für das Hauptamt sichergestellt wird (vgl. Urteil vom 24. November 2005 a.a.O. ).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 12.09

    Abführung; Ablieferung; Nebentätigkeit; Vergütung; Aktiengesellschaft;

    Der Beamte darf diese Nebentätigkeiten gegen Entgelt ausüben, wenn und soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ; vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 24. November 2005 - BVerwGE 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).
  • VG Aachen, 12.03.2015 - 1 K 1032/14

    Genehmigung für Nebentätigkeit eines Polizisten in Fernsehproduktion zu Unrecht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 2 C 23/13 -, DVBl 2014, 1257-1259, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32/04 -, BVerwGE 124, 347-356, juris Rn. 15 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 13. Juni 1997 - 12 A 5544/95 -, juris Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 6 A 881/15

    Kriminalhauptkommissar durfte an Fernsehproduktionen mitwirken

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 3d A 3489/18

    Klage gegen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Wesentlicher Mangel des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 6 A 1659/19

    Abführungspflicht eines Polizeibeamten bezüglich Vergütungen für Nebentätigkeiten

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21

    Entfernung aus dem Dienst

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2019 - 6 A 2171/17

    Vorliegen einer Beeinträchtigung des Ansehens der öffentlichen Verwaltung;

  • VG Trier, 17.11.2015 - 3 K 2121/15

    Dienstentfernung wegen Verstrickung ins Rotlichtmilieu

  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09

    Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - 1 A 1745/16

    Gewährung einer höheren Vergütung eines Richters für bestimmte (Teil-)Tätigkeiten

  • BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18

    Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2013 - 3 M 202/13

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien

  • VG Koblenz, 30.01.2007 - 6 K 1033/06

    Beamter muss sich Einkünfte aus Fremdenführertätigkeit anrechnen lassen

  • BVerwG, 24.09.2004 - 2 B 36.04

    Zulassung der Revision

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 1 M 99/16

    Verbot des Führens einer Gaststätte als Nebentätigkeit bleibt sofort vollziehbar

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 15 A 2407/05

    Beschränkung der Gewährung eines Ausgleichs für Studienverzögerungen wegen der

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06

    Insolvenzanfechtung: Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners gemäß

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2019 - 6 A 3706/18

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund entgangener monatlicher

  • VG Arnsberg, 15.08.2012 - 2 K 591/11

    Ablieferung eines Teils der Vergütungen eines Richters am OLG i.R.v. rechtmäßig

  • VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 ZB 20.863

    Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung - private Nebentätigkeit trotz

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 3 CS 20.535

    Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen Dienstunfähigkeit

  • VG Meiningen, 03.05.2010 - 1 K 611/07

    Zu den Anforderungen an Regelungen für das Bestehen von Klausuren in einer

  • VG Gelsenkirchen, 22.07.2021 - 1 L 557/21

    Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit; Ansehensbeeinträchtigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 1 A 2025/06

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Nebentätigkeit eines Beamten

  • VG Berlin, 11.11.2022 - 26 K 246.22

    Nebentätigkeitsgenehmigung: Ausübung einer Nebenbeschäftigung; Antrag auf

  • VG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 K 5383/05

    Suspendierung eines Beamten unter Fortgewährung seiner Besoldung vom Dienst aus

  • VG München, 21.12.2021 - M 5 K 20.4486

    Nebentätigkeit, Polizist, Waffenhandel, Genehmigung mit Auflage, Beeinträchtigung

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