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   BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96   

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https://dejure.org/1997,4820
BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96 (https://dejure.org/1997,4820)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1997 - 2 C 32.96 (https://dejure.org/1997,4820)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 2 C 32.96 (https://dejure.org/1997,4820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zweck einer Urlaubsbewilligung - Widerruf einer Urlaubsbewilligung wegen zweckwidriger Verwendung - Widerruf einer Urlaubsbewilligung wegen Unterbrechung der Tätigkeit bei einer öffentlichen zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung - Widerruf einer Urlaubsbewilligung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96
    Auf andere Weise kann die Klärung der streitigen Rechtsfrage nicht erreicht werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - (Buchholz 448.0 § 12 Nr. 174)).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 23.87

    Beamter auf Probe - Verlängerung der Probezeit - Notenstufe der dienstlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96
    Das Revisionsgericht ist zu dieser auf die Feststellung des objektiven Erklärungsinhalts zielenden Auslegung des Erlasses, der Gegenstand der streitigen Beschwerde ist, am Maßstab des § 133 BGB befugt (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 23.87 - (Buchholz 237.6 § 29 Nr. 1) m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    In diesem Bescheid, zu dessen auf die Feststellung des objektiven Erklärungsinhalts zielenden Auslegung am Maßstab des § 133 BGB das Revisionsgericht befugt ist (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 23.87 - (Buchholz 237.6 § 29 Nr. 1) m.w.N. und vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 32.96 -), wird lediglich die sofortige Vollziehung der bereits im Jahre 1988 beabsichtigten erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis angeordnet.
  • VGH Hessen, 28.01.2008 - 1 TG 2392/07

    Beamter; Widerruf einer Beurlaubung; Postnachfolgeunternehmen; Verwendung des

    Ein Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1997 - 2 C 32.96 - (ZBR 1997, 320) liegt im Übrigen bei der vom Senat vorgenommenen Interpretation des § 15 Abs. 2 SUrlV nicht vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2007 - 4 S 1055/07

    Zum Widerruf eines Sonderurlaubs -Insichbeurlaubung

    Nichts anderes folgt daraus, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.05.1997 (- 2 C 32.96 -, Buchholz 232.4 § 15 SUrlV Nr. 1) zu § 15 Abs. 2 erste Alternative SUrlV allein darauf abgestellt hat, ob der Urlaub tatsächlich zweckwidrig verwendet wurde, ohne danach zu fragen, wessen Sphäre dieser Umstand zuzurechnen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - 1 B 1305/04

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Sonderurlaubs wegen nicht

    Ebenso im Ergebnis z. B. auch BVerwG, Urteil vom 15.5.1997 - 2 C 32.96 -, ZBR 1997, 270 = DÖD 1997, 249.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02

    Sonderurlaub zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei der

    Aufgrund der Ablösung des Antragstellers von seiner Funktion bei der DFS ohne gleichzeitige Zuweisung eines neuen Aufgabenbereichs ist jedoch der vom BMVg mit der Beurlaubung verfolgte Zweck entfallen (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 32.96 -).
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