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   BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98   

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https://dejure.org/1999,11363
BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98 (https://dejure.org/1999,11363)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2 C 32.98 (https://dejure.org/1999,11363)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1999 - 2 C 32.98 (https://dejure.org/1999,11363)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Entlassung - Tätigkeit für das MfS - Ministerium für Staatssicherheit - Unzumutbarkeit - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses

  • Judicialis

    EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 3; ; Buchstabe d) in Verbindung mit Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das MfS (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Denn ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses als zumutbar anzusehen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das MfS (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98
    Die gerichtliche Kontrolle ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98
    Maßgebend ist insoweit, ob die frühere Tätigkeit des Beamten für das MfS - auch unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet oder belasten würde, daß eine Begründung oder Fortsetzung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98
    Die gerichtliche Kontrolle ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 2 B 32.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei

    Die weitere Frage der Beschwerde, "ob die in den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Sonderkündigungstatbestand des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze auf das Beamtenverhältnis übertragbar sind", ist - soweit es um die von der Beschwerde angesprochenen Gesichtspunkte geht - bereits geklärt (vgl. etwa BVerwGE 108, 64 sowie Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 32.98 - und - BVerwG 2 C 33.98 - ).
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