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   BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 33.99   

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BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 33.99 (https://dejure.org/2000,9266)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 C 33.99 (https://dejure.org/2000,9266)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 C 33.99 (https://dejure.org/2000,9266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    SVG § 28 a. F.; VwGO § 113 Abs. 5, § 114 Satz 1
    Ermessen, Fehlgebrauch des - bei Entscheidung über die Kapitalabfindung eines Soldaten; Kapitalabfindung, Gewährung einer - an einen in den Ruhestand getretenen Soldaten

  • Wolters Kluwer

    Ermessen - Entscheidung über die Kapitalabfindung eines Soldaten

  • Judicialis

    SVG § 28 a.F.; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 114 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 40.98

    Ermessen, Fehlgebrauch des - bei Entscheidung über die Kapital- abfindung eines

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 33.99
    Zur Ermessensausübung nach § 28 Abs. 1 SVG a.F. (wie Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - ).

    Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SVG, der in seiner bis zum Inkrafttreten der Änderungsbestimmung des Art. 7 Nr. 14 VReformG vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666 ) am 1. Januar 1999 geltenden Fassung auf Ansprüche anzuwenden ist, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - ), kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehalts eine Kapitalabfindung zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes erhalten.

    Die Ermessenserwägungen, mit denen sie den Antrag des Klägers abgelehnt hat, stimmen im Wesentlichen mit den Erwägungen überein, auf welche die in den Rechtsstreitigkeiten BVerwG 2 C 4.98 und BVerwG 2 C 40.98 angegriffenen Ablehnungsbescheide der Beklagten gestützt waren.

    Durch das Urteil des erkennenden Senats im Verfahren BVerwG 2 C 40.98 (Urteil vom 9. Dezember 1999 ) ist überdies die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 1998 - 3 B 97.1936 - aufgehoben worden, auf das er sich im vorliegenden Rechtsstreit zur Begründung seiner Auffassung, die Ermessensausübung der Beklagten sei rechtmäßig, bezogen hat.

    Deshalb kann auch wegen der Fehlerhaftigkeit der im vorliegenden Rechtsstreit zur Überprüfung stehenden Ermessensausübung auf die den Beteiligten bekannten Urteile des Senats vom 11. Februar und 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.98 und BVerwG 2 C 40.98 (a.a.O.) - verwiesen werden.

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 33.99
    Zur Ermessensausübung nach § 28 Abs. 1 SVG a.F. (wie Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - ).

    Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SVG, der in seiner bis zum Inkrafttreten der Änderungsbestimmung des Art. 7 Nr. 14 VReformG vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666 ) am 1. Januar 1999 geltenden Fassung auf Ansprüche anzuwenden ist, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - ), kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehalts eine Kapitalabfindung zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes erhalten.

    Die Ermessenserwägungen, mit denen sie den Antrag des Klägers abgelehnt hat, stimmen im Wesentlichen mit den Erwägungen überein, auf welche die in den Rechtsstreitigkeiten BVerwG 2 C 4.98 und BVerwG 2 C 40.98 angegriffenen Ablehnungsbescheide der Beklagten gestützt waren.

    Deshalb kann auch wegen der Fehlerhaftigkeit der im vorliegenden Rechtsstreit zur Überprüfung stehenden Ermessensausübung auf die den Beteiligten bekannten Urteile des Senats vom 11. Februar und 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.98 und BVerwG 2 C 40.98 (a.a.O.) - verwiesen werden.

  • VGH Bayern, 28.10.1998 - 3 B 97.1936
    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 33.99
    Durch das Urteil des erkennenden Senats im Verfahren BVerwG 2 C 40.98 (Urteil vom 9. Dezember 1999 ) ist überdies die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 1998 - 3 B 97.1936 - aufgehoben worden, auf das er sich im vorliegenden Rechtsstreit zur Begründung seiner Auffassung, die Ermessensausübung der Beklagten sei rechtmäßig, bezogen hat.
  • VGH Bayern, 22.04.1999 - 3 B 97.1937
    Auszug aus BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 33.99
    BVerwG 2 C 33.99 VGH 3 B 97.1937.
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