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   BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96   

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https://dejure.org/1997,3612
BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96 (https://dejure.org/1997,3612)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 2 C 34.96 (https://dejure.org/1997,3612)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 2 C 34.96 (https://dejure.org/1997,3612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amtsgemäße Versorgung - Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage - Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 49 (Ls.)
  • DÖV 1997, 1057
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96
    Dies folgt schon daraus, daß der Kläger die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge seines zuletzt innegehabten Amtes in der Besoldungsgruppe B 3 erhält (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG; vgl. BVerfGE 61, 43 (57 f.)).

    Sie weiter auszudehnen, war der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43 (63) m.w.N.; stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - (Buchholz 239.1 § 53 Nr. 6)) durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verpflichtet.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96
    Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme des Verwaltungsaktes berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung des Verwaltungsaktes berufene Amtswalter diese Tatsachen feststellt (vgl. BVerwGE 70, 356 (364)).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85

    Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 34.96
    Sie weiter auszudehnen, war der Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43 (63) m.w.N.; stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - (Buchholz 239.1 § 53 Nr. 6)) durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verpflichtet.
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 23.04

    Amtsangemessene Versorgung; ruhegehaltfähige Stellenzulage; Konkurrenzverhältnis

    Über diesen Grundsatz geht die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulage nach der Vorbemerkung Nr. 3 a hinaus (vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 34.96 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 14, vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 23 und vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 6.00 - Buchholz 239.2 § 17 SVG Nr. 3).

    Die Ausdehnung ist zwar verfassungsrechtlich nicht geboten, aber durchaus zulässig (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10

    Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation;

    Diesem Grundsatz hat bereits die Alimentation aus dem innegehabten Amt ohne Stellenzulage zu genügen (ebenso zur Versorgung: Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 34.96 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 14 ).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 6.00

    Außendienstzulage; Bundesbesoldungsordnung; Dienstbezüge; Festsetzung;

    Die im System des Versorgungsrechts ungewöhnliche Vergünstigung der Vorbemerkung Nr. 3 a geht über den Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung hinaus (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 34.96 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 14 S. 7).
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 9.98

    Ruhegehalt, Berücksichtigung einer Stellenzulage bei Berechnung des -;

    Die Ruhegehaltfähigkeit einer Stellenzulage, die gesetzlich besonders bestimmt sein muß (§ 42 Abs. 4 BBesG), steht im Widerspruch zu dem Grundsatz der Funktionsbindung der Stellenzulage (§ 42 Abs. 3 BBesG) und geht über den Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung hinaus (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 BVerwG 2 C 34.96 ).
  • BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 65.98

    Soldatenversorgungsrecht; Besoldungsrecht; Ruhegehaltfähigkeit von

    Auch besteht hinsichtlich der versorgungsrechtlichen Berücksichtigung von Zulagen, die vor Eintritt in den Ruhestand bereits weggefallen waren, um so weniger Anlaß zu einer ausdehnenden Auslegung, als es sich jeweils um über den Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung hinausgehende, im System des Versorgungsrechts ungewöhnliche Vergünstigungen handelt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 34.96 - [Buchholz 239.1 § 5 Nr. 14 = ZBR 1998, 29]).
  • BVerwG, 10.07.1998 - 2 B 66.98

    Soldatenversorgungsrecht; Besoldungsrecht - Ruhegehaltfähigkeit von

    Auch besteht hinsichtlich der versorgungsrechtlichen Berücksichtigung von Zulagen, die vor Eintritt in den Ruhestand bereits weggefallen waren, um so weniger Anlaß zu einer ausdehnenden Auslegung, als es sich jeweils um über den Grundsatz der amtsgemäßen Versorgung hinausgehende, im System des Versorgungsrechts ungewöhnliche Vergünstigungen handelt (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 34.96 - [Buchholz 239.1 § 5 Nr. 14 = ZBR 1998, 29]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 12 A 4924/97

    Beamtenbesoldung; Ruhegehalt; Stellenzulage; Zehn-Jahres-Frist; Berechnung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1997 - 2 C 34.96 -, In: Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nr. 14.
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