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   BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98   

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BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98 (https://dejure.org/1999,1912)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2 C 34.98 (https://dejure.org/1999,1912)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1999 - 2 C 34.98 (https://dejure.org/1999,1912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung - Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - Unzumutbarkeit eines Festhaltens am Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2, Nr. 2 Buchstabe a), Nr. 3 Buchstabe d); ; BRRG § ... 1; ; BRRG § 23; ; SächsBG § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; SächsBG § 42 Nr. 2 SächsVerf Art. 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag; Beamtenrecht - Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; - wegen mangelnder Bewährung; -, Umdeutung der - in Rücknahme der Ernennung -; Ministerium für Staatssicherheit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 68
  • NVwZ 2000, 447 (Ls.)
  • NJ 1999, 607
  • DVBl 1999, 1435
  • DÖV 1999, 1048
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98
    Nicht entscheidungserheblich ist, daß § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. wegen Unvereinbarkeit mit Bundesrecht ungültig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 -).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98
    Mit Inkrafttreten des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG) vom 17. Dezember 1992 (GVBl S. 615) am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30. Dezember 1992 (§ 161 Abs. 1 SächsBG) hatte die einigungsvertragliche Regelung über die Entlassung des Beamten auf Probe ihre unmittelbare Geltung als Recht des Freistaates Sachsen verloren und sodann den Charakter einer den § 23 BRRG ergänzenden Rahmenregelung im Sinne des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GG angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98
    Maßgebend für die Beurteilung sind ausschließlich das Verhalten und das Persönlichkeitsbild des Beamten während der laufbahnrechtlichen Probezeit (z.B. BVerwGE 85, 177 ; 92, 147 ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98
    Maßgebend für die Beurteilung sind ausschließlich das Verhalten und das Persönlichkeitsbild des Beamten während der laufbahnrechtlichen Probezeit (z.B. BVerwGE 85, 177 ; 92, 147 ).
  • OVG Sachsen, 24.11.1993 - 2 S 246/93
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98
    Wie sich aus dem Hinweis in dem angefochtenen Urteil auf den Beschluß des SächsOVG vom 24. November 1993 - 2 S 246/93 - (JbSächsOVG 1, 301) ergibt, vertritt das Verwaltungsgericht, dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht folgend, die Auffassung, daß das Landesrecht nach Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen früherer Tätigkeit für das MfS bietet.
  • BVerwG, 30.11.1999 - 2 B 43.99

    Regelung über die Entlassung eines durch eine MfS-Vortätigkeit belasteten

    Die Beschwerde legt keine Gesichtspunkte dar, mit denen sich der Senat nicht im Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 34.98 - befaßt hat.

    Im Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 34.98 - (a.a.O.) ist ausgeführt, daß die Ungültigkeit einzelner Vorschriften des Sächsischen Landesbeamtengesetzes nicht dazu führt, daß die nach EV Anlage Nr. 2 Buchst. a) Satz 2 mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Landesbeamtengesetzes als Landesrecht ungültig gewordene Entlassungsregelung des Einigungsvertrages "ersatzweise" weitergilt.

    Der von der Beschwerde betonten Notwendigkeit, daß Personen, die wegen ihrer Verstrickung in die Repressionstätigkeit des MfS als Beamte eines Rechtsstaates untragbar sind, nicht dem öffentlichen Dienst angehören können, ist in der Weise Rechnung getragen, daß EV Anlage Nr. 3 Buchst. d) in Verbindung mit Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 auch als Einstellungshindernis zu verstehen ist (Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 34.98 - a.a.O.; UA S. 8), § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG diese Regelung inhaltlich übernommen hat und außerdem bei dennoch erfolgter Einstellung nach sächsischem Landesbeamtenrecht zwingend deren Rücknahme vorgesehen ist.

    Daß die Rücknahmeregelung ungültig ist, ist unerheblich (Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 34.98 - ).

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

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  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Die rahmenrechtlichen Bestimmungen erlaubten den Landesgesetzgebern nur bis zum 31. Dezember 1996 befristete Sonderregelungen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 [65 f.], vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - Buchholz 237.51 § 37 MVLBG Nr. 1 S. 2 und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - BVerwGE 109, 59 [61] sowie - BVerwG 2 C 34.98 - BVerwGE 109, 68 [71]).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Eine Umdeutung der angefochtenen Rücknahmeverfügung in eine Entlassungsverfügung wegen Nichtigkeit der landesgesetzlichen Rechtsgrundlage (Art. 31 GG) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Beamtenrecht des Freistaates Sachsen unter den für die Rücknahme der Ernennung des Klägers maßgebenden Voraussetzungen keine Rechtsgrundlage für die Entlassung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 34.98 - ).

    Liegt der die Entlassung rechtfertigende Grund vor, ist der Bewerber abzulehnen und muß nicht ernannt werden, um sodann entlassen zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 34.98 -).

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 3.00

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Befristung der

    Liegt der die Entlassung rechtfertigende Grund vor, ist der Bewerber abzulehnen und muss nicht ernannt werden, um sodann entlassen zu werden (vgl. Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 und 2 C 34.98 - BVerwGE 109, 59 und 71 ).

    Mängel, die aus in der Vergangenheit liegenden, vor Beginn der Probezeit abgeschlossenen Sachverhalten herrühren, rechtfertigen nicht die Entlassung nach dieser Vorschrift (Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 34.98 - BVerwGE 109, 68, 73).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2013 - 5 LA 152/13

    Entfernung von Beurteilungsbeiträgen bzgl. Beamten aus einer Sammelakte

    Mit seinem Vortrag, die vorliegende Konstellation sei eine Sonderkonstellation, die bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sei, und die von dem Verwaltungsgericht zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1981 (- BVerwG 2 C 34.98 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 9. August 2007 (- 8 E 721/06 -, juris) seien hier nicht einschlägig, weil sie andere Konstellationen beträfen, zeigt er über seinen vorliegenden Einzelfall hinausgehende, grundsätzlich bedeutsame und ungeklärte Probleme nicht auf.
  • VG Düsseldorf, 04.01.2010 - 13 L 1664/09

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe ohne die genaue Benennung

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 3/00 -, juris, und Urteil vom 27. April 1999 - 2 C 34/98 -, BVerwGE 109, 68; - jeweils zu vor Inkrafttreten des BeamtStG geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen.
  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

    Grundsätzlich ist für die Beurteilung, ob sich ein Beamter auf Probe bewährt hat und ob er deshalb entlassen werden kann, allein das Verhalten während der Probezeit maßgebend (BVerwG, Urteil vom 27.4.1999 - 2 C 34.98 - …
  • BVerwG, 14.08.2000 - 2 B 52.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Keine Rechtsgrundsätzlichkeit

    Dass diese Frage die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt, weil sie vom Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt ist (vgl. BVerwGE 109, 68 ), hat der Senat durch Beschluss vom 30. November 1999 in dem Verfahren BVerwG 2 B 43.99, in dem der Beklagte durch das Polizeipräsidium Dresden vertreten worden ist, entschieden.
  • BVerwG, 14.07.2000 - 2 B 50.00

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Dass diese Frage die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt, weil sie vom Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt ist (vgl. BVerwGE 109, 68 ), hat der Senat durch Beschluss vom 30. November 1999 in dem Verfahren BVerwG 2 B 43.99, in dem der Beklagte durch das Polizeipräsidium Dresden vertreten war, entschieden.
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 B 45.00

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde, die sich auf eine schon geklärte

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 B 44.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 B 49.00

    Verwerfung einer Beschwerde als unbegründet, die sich auf eine schon geklärte

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 B 51.00

    Verwerfung einer Beschwerde, die sich auf die Rechtsgrundsätzlichkeit einer Frage

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