Weitere Entscheidung unten: AG Witten, 10.06.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99   

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BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99 (https://dejure.org/2000,503)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 C 34.99 (https://dejure.org/2000,503)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 (https://dejure.org/2000,503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2, §§ 128, 129; SLVO § 41
    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung verurteilt worden ist; Bescheidungsurteil bei einer Klage auf Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung; Dienstliche Beurteilung, Gesamturteil; Gegenstand ...

  • Wolters Kluwer

    Dienstliche Beurteilung - Klage auf Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Klage auf Verbesserung einer dienstlichen Beurteilung - Verurteilung zur Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung - Berufung gegen ein Bescheidungsurteil - Gesamturteil - Gegenstand ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2; ; VwGO § 128; ; VwGO § 129; ; SLVO § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2 § 128 § 129; SLVO § 41
    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung verurteilt worden ist; Bescheidungsurteil bei einer Klage auf Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung; Dienstliche Beurteilung, Gesamturteil; Gegenstand ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 318
  • NJW 2001, 1740 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 200
  • DVBl 2001, 133
  • DÖV 2001, 293
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Davon ist der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen und hat demgemäß auf die vom Dienstherrn eingelegte Revision gegen ein Berufungsurteil, das ihn zur "Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" verpflichtet, über den geltend gemachten Anspruch des Beamten auf Verbesserung der dienstlichen Beurteilung umfassend entschieden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 13.85 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 8.83 - , vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ).

    Deshalb dient die dienstliche Beurteilung, auf der Grundlage der auf das übertragene Amt bezogenen individuellen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Beamten, vor allem der von Rechts wegen gebotenen zuverlässigen Klärung einer "Wettbewerbssituation" der für die Besetzung von Dienstposten oder für Beförderungen möglicherweise in Betracht kommenden Beamten unter dem Gesichtspunkt der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (stRspr, z.B. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - ).

    Denn die begehrte Verbesserung seiner Wettbewerbsposition (vgl. Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - ) kann der Beamte nur erwarten, wenn das Gesamturteil fehlerhaft zustande gekommen und deshalb neu zu erstellen ist.

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Davon ist der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen und hat demgemäß auf die vom Dienstherrn eingelegte Revision gegen ein Berufungsurteil, das ihn zur "Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" verpflichtet, über den geltend gemachten Anspruch des Beamten auf Verbesserung der dienstlichen Beurteilung umfassend entschieden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 13.85 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 8.83 - , vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ).

    Das Gesamturteil bildet für die Dienstbehörde wie für den Beamten eine zuverlässige Erkenntnisquelle über den Standort des einzelnen Beamten im Leistungswettbewerb untereinander (vgl. Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Davon ist der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen und hat demgemäß auf die vom Dienstherrn eingelegte Revision gegen ein Berufungsurteil, das ihn zur "Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" verpflichtet, über den geltend gemachten Anspruch des Beamten auf Verbesserung der dienstlichen Beurteilung umfassend entschieden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 13.85 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 8.83 - , vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ).

    Deshalb dient die dienstliche Beurteilung, auf der Grundlage der auf das übertragene Amt bezogenen individuellen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Beamten, vor allem der von Rechts wegen gebotenen zuverlässigen Klärung einer "Wettbewerbssituation" der für die Besetzung von Dienstposten oder für Beförderungen möglicherweise in Betracht kommenden Beamten unter dem Gesichtspunkt der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (stRspr, z.B. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - und vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - ).

  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Ihre Bindung an die Anträge (§§ 88, 128 Abs. 1, § 129 VwGO) ändert daran nichts (vgl. BVerwGE 71, 73 ; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 8 C 4.93 - ; Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 B 92.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Davon ist der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen und hat demgemäß auf die vom Dienstherrn eingelegte Revision gegen ein Berufungsurteil, das ihn zur "Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" verpflichtet, über den geltend gemachten Anspruch des Beamten auf Verbesserung der dienstlichen Beurteilung umfassend entschieden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 13.85 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 8.83 - , vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Ihre Bindung an die Anträge (§§ 88, 128 Abs. 1, § 129 VwGO) ändert daran nichts (vgl. BVerwGE 71, 73 ; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 8 C 4.93 - ; Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 B 92.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 13.85

    Beamtenrecht - Beurteilung - Lehrer - Unterrichtsbesichtigung

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Davon ist der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen und hat demgemäß auf die vom Dienstherrn eingelegte Revision gegen ein Berufungsurteil, das ihn zur "Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" verpflichtet, über den geltend gemachten Anspruch des Beamten auf Verbesserung der dienstlichen Beurteilung umfassend entschieden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 13.79 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 13.85 - , vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 8.83 - , vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 - ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99
    Ihre Bindung an die Anträge (§§ 88, 128 Abs. 1, § 129 VwGO) ändert daran nichts (vgl. BVerwGE 71, 73 ; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 8 C 4.93 - ; Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 B 92.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Das Berufungsurteil hat der erkennende Senat mit Urteil vom 13. Juli 2000 (BVerwG 2 C 34.99) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen, um eine Überprüfung der angegriffenen dienstlichen Beurteilung in vollem Umfang zu ermöglichen.
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    aa) Eine dienstliche Beurteilung dient - anders als ein Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis nach § 61 Abs. 1 und 2 BAT-O - nicht der Außendarstellung, auch nicht der beruflichen Förderung des Beamten, sondern lediglich dem internen Verwaltungsgebrauch zur Feststellung der Verwendungsmöglichkeiten des Angestellten einschließlich einer sachlich und rechtlich richtigen Auslese bei Beförderungsentscheidungen (BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 320; Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis Rn. 424, jeweils mwN).

    Das schließt nach der Rechtsprechung des BVerwG sowohl die Teilaufhebung als auch die Verpflichtung zu einer auf Teile der Beurteilung beschränkten Neubescheidung aus (13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319).

    Auch wenn die Gesamtnote sich letztlich rein arithmetisch aus den Teilnoten ergibt (VwV-LK-Beurt Ziff. V 4.2), können Rückwirkungen aus einer abweichenden Beurteilung in (mehreren) Teilnoten auf die Maßstäbe - und damit auf die Beurteilung anderer Beschäftigter - nicht ausgeschlossen werden, da durch einen solchen partiellen "Eingriff" in das Noten- und Bewertungsgefüge der einheitliche Beurteilungsmaßstab durch die Beurteilungskommission nicht mehr gewährleistet ist (zur Funktion der dienstlichen Beurteilung als von Rechts wegen gebotene zuverlässige Klärung einer Wettbewerbssituation BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - aaO S. 320).

    III BAT-O. Die Unrichtigkeit der dienstlichen Beurteilung ist daher kein Teil des Streitgegenstandes (vgl. zum "rechtlich unteilbaren Streitgegenstand der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung" BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319 f.), sondern Teil der Klagebegründung.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    b) Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ist die dienstliche Beurteilung eines Beamten vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über dessen Verwendung und dienstliches Fortkommen, weil und soweit sie maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung enthält (vgl. nur BVerwGE 111, 318 ).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 2 A 8.08

    Dienstliche Beurteilung; Widerspruch; Abhilfe; Rücknahme der Beurteilung;

    Es bündelt die Bewertung von Einzelmerkmalen und enthält die für den Vergleich der Beamten untereinander maßgebende zentrale Aussage, deren Wert sich aus der Relation zu anderen Gesamturteilen ergibt (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2 S. 3).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidungsfindung an das im Streitgegenstand zum Ausdruck kommende Klagebegehren gebunden, nicht jedoch an die Klagegründe (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2 S. 2).

    Dementsprechend unterliegt das erstinstanzliche Bescheidungsurteil, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, mangels Teilbarkeit des Streitgegenstandes der uneingeschränkten materiellrechtlichen Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2; Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

    Der Anspruch ist erst dann erfüllt, wenn die gesamte dienstliche Beurteilung rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 - juris Rn. 11 f., BVerwGE 111, 318; siehe im Bereich der Konkurrentenklage auch Senat 7. September 2004 - 9 AZR 537/03 - zu A der Gründe, BAGE 112, 13).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

    aa) Eine dienstliche Beurteilung dient - anders als ein Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis nach § 61 Abs. 1 und 2 BAT-O - nicht der Außendarstellung, auch nicht der beruflichen Förderung des Beamten, sondern lediglich dem internen Verwaltungsgebrauch zur Feststellung der Verwendungsmöglichkeiten des Angestellten einschließlich einer sachlich und rechtlich richtigen Auslese bei Beförderungsentscheidungen (BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 320; Schnellenbach Rn. 424, jeweils mwN).

    Das schließt nach der Rechtsprechung des BVerwG sowohl die Teilaufhebung als auch die Verpflichtung zu einer auf Teile der Beurteilung beschränkten Neubescheidung aus (13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319).

    Auch wenn die Gesamtnote sich letztlich rein arithmetisch aus den Teilnoten ergibt (VwV-LK-Beurt Ziff. V 4.2), können Rückwirkungen aus einer abweichenden Beurteilung in (mehreren) Teilnoten auf die Maßstäbe - und damit auf die Beurteilung anderer Beschäftigter - nicht ausgeschlossen werden, da durch einen solchen partiellen "Eingriff" in das Noten- und Bewertungsgefüge der einheitliche Beurteilungsmaßstab durch die Beurteilungskommission nicht mehr gewährleistet ist (zur Funktion der dienstlichen Beurteilung als von Rechts wegen gebotene zuverlässige Klärung einer Wettbewerbssituation BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - aaO S. 320).

    III BAT-O. Die Unrichtigkeit der dienstlichen Beurteilung ist daher kein Teil des Streitgegenstandes (vgl. zum "rechtlich unteilbaren Streitgegenstand der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung" BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319 f.), sondern Teil der Klagebegründung.

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

    aa) Eine dienstliche Beurteilung dient - anders als ein Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis nach § 61 Abs. 1 und 2 BAT-O - nicht der Außendarstellung, auch nicht der beruflichen Förderung des Beamten, sondern lediglich dem internen Verwaltungsgebrauch zur Feststellung der Verwendungsmöglichkeiten des Angestellten einschließlich einer sachlich und rechtlich richtigen Auslese bei Beförderungsentscheidungen (BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 320; Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis 6. Aufl. Rn. 424, jeweils mwN).

    Das schließt nach der Rechtsprechung des BVerwG sowohl die Teilaufhebung als auch die Verpflichtung zu einer auf Teile der Beurteilung beschränkten Neubescheidung aus (13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319).

    Auch wenn die Gesamtnote sich letztlich rein arithmetisch aus den Teilnoten ergibt (VwV-LK-Beurt Ziff. V 4.2), können Rückwirkungen aus einer abweichenden Beurteilung in (mehreren) Teilnoten auf die Maßstäbe - und damit auf die Beurteilung anderer Beschäftigter - nicht ausgeschlossen werden, da durch einen solchen partiellen "Eingriff" in das Noten- und Bewertungsgefüge der einheitliche Beurteilungsmaßstab durch die Beurteilungskommission nicht mehr gewährleistet ist (zur Funktion der dienstlichen Beurteilung als von Rechts wegen gebotene zuverlässige Klärung einer Wettbewerbssituation BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - aaO S. 320).

    III BAT-O. Die Unrichtigkeit der dienstlichen Beurteilung ist daher kein Teil des Streitgegenstandes (vgl. zum "rechtlich unteilbaren Streitgegenstand der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung" BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319 f.), sondern Teil der Klagebegründung.

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    aa) Eine dienstliche Beurteilung dient - anders als ein Zeugnis oder ein Zwischenzeugnis nach § 61 Abs. 1 und 2 BAT-O - nicht der Außendarstellung, auch nicht der beruflichen Förderung des Beamten, sondern lediglich dem internen Verwaltungsgebrauch zur Feststellung der Verwendungsmöglichkeiten des Angestellten einschließlich einer sachlich und rechtlich richtigen Auslese bei Beförderungsentscheidungen (BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 320; Schnellenbach Beamtenrecht in der Praxis 6. Aufl. Rn. 424, jeweils mwN).

    Das schließt nach der Rechtsprechung des BVerwG sowohl die Teilaufhebung als auch die Verpflichtung zu einer auf Teile der Beurteilung beschränkten Neubescheidung aus (13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319).

    Auch wenn die Gesamtnote sich letztlich rein arithmetisch aus den Teilnoten ergibt (VwV-LK-Beurt Ziff. V 4.2), können Rückwirkungen aus einer abweichenden Beurteilung in (mehreren) Teilnoten auf die Maßstäbe - und damit auf die Beurteilung anderer Beschäftigter - nicht ausgeschlossen werden, da durch einen solchen partiellen "Eingriff" in das Noten- und Bewertungsgefüge der einheitliche Beurteilungsmaßstab durch die Beurteilungskommission nicht mehr gewährleistet ist (zur Funktion der dienstlichen Beurteilung als von Rechts wegen gebotene zuverlässige Klärung einer Wettbewerbssituation BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - aaO S. 320).

    III BAT-O. Die Unrichtigkeit der dienstlichen Beurteilung ist daher kein Teil des Streitgegenstandes (vgl. zum "rechtlich unteilbaren Streitgegenstand der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung" BVerwG 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318, 319 f.), sondern Teil der Klagebegründung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - 6 A 420/19

    Dienstliche; Beurteilung; Endbeurteiler; Abweichungsbegründung; Quervergleich;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 34.99 -, BVerwGE 111, 318 = juris Rn. 11.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20

    Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 2338/01

    Anspruch auf Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2015 - 6 A 360/14

    Rechtmäßigkeit der Bindung des Dienststellenleiters an das Ergebnis der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

  • BGH, 06.11.2012 - EnVR 101/10

    E. ON Hanse AG

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 48.06

    Voraussetzungen des Revisionsgrundes des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr.

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 58.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 49.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 59.06

    Bestimmung der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils durch

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 53.06

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 60.06

    Einordnung des Verpflichtungsanspruchs eines entgeltregulierten Unternehmens auf

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 51.06

    Voraussetzungen des Revisinsgrundes des Verfahrensmangels aus § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06

    Voraussetzungen für die Bildung eines einheitlichen Streitgegenstandes im

  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07

    Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen, des ansetzbaren Umlaufvermögens,

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 55.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 56.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 57.06

    Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines

  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20

    Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2016 - 4 S 2578/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung der Stelle eines Vizepräsidenten des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 3587/02

    Teilzulassung eines Rechtsmittels; Entwicklung eines Handlungsprogramms für eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 12 SO 25/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 50.06
  • VG Frankfurt/Main, 14.01.2009 - 12 K 2561/07
  • LAG Köln, 12.12.2007 - 7 Sa 1130/06

    Dienstliche Beurteilung; öffentlicher Dienst

  • VG Karlsruhe, 06.07.2017 - 10 K 3091/15

    Beurteilung eines Richters währen der Abordnung zur Erprobung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.2011 - 3 Sa 488/09

    Dienstliche Beurteilung eines Angestellten im öffentlichen Dienst - beschränkte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2008 - 4 B 20.07

    dienstliche Beurteilung; Zulässigkeit der Klage; Vorverfahren; Antrag auf

  • VGH Bayern, 25.01.2019 - 6 ZB 18.2068

    Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beförderung

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 5 ME 390/03

    Bindung des Dienstherrn für die Dauer des Auswahlverfahrens an die mit der

  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2009 - 19 E 1140/08

    Streitwert für eine Klage auf Neubewertung schulischer Leistungen oder sonstiger

  • OVG Sachsen, 22.09.2008 - 2 B 557/07

    Einschlägiger Rechtsweg für die Bescheidungsklage auf Verpflichtung zur Erteilung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2002 - 10 A 11751/01
  • VG Schwerin, 22.03.2007 - 3 A 137/06

    Zum Umfang der Rechtskraft und der Bindungswirkung eines Neubescheidungsurteils

  • BVerwG, 16.09.1999 - 2 B 4.99

    Revisionszulassung in Folge Möglichkeit der Klärung prozessrechtlicher Fragen bei

  • VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17

    Voreingenommenheit eines dienstlichen Beurteilers

  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 9 K 2941/12

    Fehlerhaftes Beurteilungsverfahren

  • VG Weimar, 21.10.2003 - 4 E 1073/03

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderungsauswahl;

  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 14 E 444/16

    Prüfungsanspruch auf Neubescheidung nach Neubewertung der Prüfungsleistung i.R.d.

  • VG Neustadt, 01.07.2014 - 1 L 384/14

    Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um ein Beförderungsamt

  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12

    Recht der Landesbeamten

  • VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945

    Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils

  • VG Gera, 20.08.2018 - 1 K 1203/16

    Beurteilung eines Beamten durch Konkurrenten

  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

  • VG Stuttgart, 07.05.2020 - 1 K 11337/18

    Dienstliche Beurteilung eines Telkom-Beamten; Beteiligung der

  • VG Frankfurt/Main, 03.04.2013 - 9 K 1135/12

    Maßstab für eine dienstliche Beurteilung; Maßstab für eine dienstliche

  • VG Wiesbaden, 28.09.2011 - 3 K 120/09

    Dienstlicher Beurteilung eines Richters

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 4 B 74.09

    Dienstliche Beurteilung; Zwischennoten; verbale Zusätze; Begründung der

  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 11.01100

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis wg Nichtanfechtung des Gesamturteils

  • VG Gießen, 16.06.2004 - 5 G 1635/04

    Leiter des Nationalparks Kellerwald

  • VG Frankfurt/Oder, 16.07.2015 - 2 L 139/15

    Beförderungen

  • VG Gießen, 18.10.2007 - 5 E 1810/06

    Anlassbeurteilungen bei Lehrkräften in Hessen

  • VG Hamburg, 14.12.2020 - 15 K 5988/18
  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

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Rechtsprechung
   AG Witten, 10.06.1999 - 2 C 34/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,23861
AG Witten, 10.06.1999 - 2 C 34/99 (https://dejure.org/1999,23861)
AG Witten, Entscheidung vom 10.06.1999 - 2 C 34/99 (https://dejure.org/1999,23861)
AG Witten, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 2 C 34/99 (https://dejure.org/1999,23861)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 428
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