Rechtsprechung
AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
- LG Bamberg, 09.11.2012 - 3 S 32/12
- BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BHG, Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73, Versicherungsrecht 1975, 184) der "erforderliche" Herstellungsaufwand nicht nur durch Art und Ausmaß des Schadens sowie die örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten für die Beseitigung eingegrenzt, sondern auch von den Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten mitbestimmt wird, so auch durch die Abhängigkeit des Geschädigten von Fachleuten, die er zur Instandsetzung der beschädigten Sache heranziehen muss.Der Schädiger ist auch hier ausreichend über die oben genannten Grundsätze der Pflicht zur Beachtung wirtschaftlicher Schadensbeseitigung und des Vorteilsausgleichs (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73, Versicherungsrecht 1975, 184) gestützt, da er die Abtretung etwaiger Ansprüche des Geschädigten gegen das Entkontaminierungsunternehmen verlangen kann, was im konkreten Fall jedoch nicht verlangt wurde.
- BGH, 14.11.1978 - VI ZR 133/77
Haftung von Bauarbeiter bei "gefahrgeneigter Arbeit"; Lehrlingsverschulden
Auszug aus AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
Die Übertragung der Erfüllung von originären Bundesaufgaben auf die Länder beinhaltet notwendigerweise auch die Übertragung der Befugnis zur eigenen Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die sich im Zusammenhang mit der Auftragsverwaltung ergeben (vgl. Urteil des OLG Brandenburg vom 04.112010, Az. 12 U 53/10, mit dem Hinweis auf BGH in NJW 1979, 864). - BGH, 20.12.2006 - IV ZR 325/05
Voraussetzungen der Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung
Auszug aus AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
Insbesondere besteht kein Vorrang dahingehend, dass durch daneben bestehende öffentlich-rechtliche Ansprüche die Geltendmachung bzw. Abtretung auf zivilrechtlicher Grundlage ausgeschlossen wäre (BGH NJW 2007, 1205; BGH DAR 2011, 573).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
Dieser umfasst die Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde, um den Schaden zu beheben (vgl. etwa BGH NJW 2008, 2910 im Rahmen der Mietwagenkosten). - OLG Brandenburg, 04.11.2010 - 12 U 53/10
Kostenerstattung wegen der Beseitigung einer Ölspur auf der Bundesautobahn: Zur …
Auszug aus AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
Die Übertragung der Erfüllung von originären Bundesaufgaben auf die Länder beinhaltet notwendigerweise auch die Übertragung der Befugnis zur eigenen Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die sich im Zusammenhang mit der Auftragsverwaltung ergeben (vgl. Urteil des OLG Brandenburg vom 04.112010, Az. 12 U 53/10, mit dem Hinweis auf BGH in NJW 1979, 864). - BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10
Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der …
Auszug aus AG Haßfurt, 14.02.2012 - 2 C 347/10
Insbesondere besteht kein Vorrang dahingehend, dass durch daneben bestehende öffentlich-rechtliche Ansprüche die Geltendmachung bzw. Abtretung auf zivilrechtlicher Grundlage ausgeschlossen wäre (BGH NJW 2007, 1205; BGH DAR 2011, 573).
Rechtsprechung
AG Otterndorf, 22.11.2010 - 2 C 347/10 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
HUK 24 AG zur Erstattung des restlichen Sachverständigenhonorars verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus AG Otterndorf, 22.11.2010 - 2 C 347/10
Insbesondere muss der Geschädigte keine Preiskontrolle durchführen (vgl. BGH, NJW 2007, 1450 ff.).