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   AG Berlin-Hohenschönhausen, 05.09.2006 - 2 C 381/05   

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https://dejure.org/2006,13044
AG Berlin-Hohenschönhausen, 05.09.2006 - 2 C 381/05 (https://dejure.org/2006,13044)
AG Berlin-Hohenschönhausen, Entscheidung vom 05.09.2006 - 2 C 381/05 (https://dejure.org/2006,13044)
AG Berlin-Hohenschönhausen, Entscheidung vom 05. September 2006 - 2 C 381/05 (https://dejure.org/2006,13044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Navigationsgerät: Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Navigationsgerätes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wenn aus einem Kraftfahrzeug ein fest eingebautes Original-Navigationssystem entwendet wird, bestimmt sich die Kaskoentschädigung nach dem Kaufpreis eines neuen Gerätes bei einem Vertragshändler des Kraftfahrzeugherstellers

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko: Diebstahl - Kein Verweis auf gebrauchtes Navi aus Internet-Auktion

  • kfz-expert.de (Zusammenfassung)

    § 13 AKB
    Neupreisentschädigung bei Entwendung eines Navigationsgerätes

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 09.07.2004 - 11 O 526/00

    Kasko - Neuteilersatz bei nicht beschaffbarem Gebrauchtzubehör

    Auszug aus AG Berlin-Hohenschönhausen, 05.09.2006 - 2 C 381/05
    15 Es kann jedoch hier dahinstehen, ob die Beklagte die Versicherungsleistung nach § 13 Abs. 1 AKB wegen Verlust des Teiles oder nach § 13 Abs. 5 AKB wegen Beschädigung des Fahrzeuges zu erbringen hat, denn die Voraussetzungen für einen sogenannten Abzug neu für alt ist, wenn die Regelung des § 13 Abs. 5 Satz 3, 4 AKB hier keine Anwendung finden sollte, dass es dem Versicherungsnehmer überhaupt möglich ist, ein gebrauchtes Teil zu erwerben (vgl. auch LG Düsseldorf 11 O 526/00).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2009 - 7 U 91/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen

    Ob tatsächlich ein seriöser Gebrauchtmarkt für Navigationsgeräte besteht, ist umstritten (vgl. hierzu die abweichenden Feststellungen der Sachverständigen in den Verfahren vor dem AG Hohenschönhausen Az. 2 C 381/05 und AG Essen Az. 20 C 1/07).

    Spätestens nach Erhalt dieses Schreibens hätte die Beklagte der Klägerin das Angebot für den Erwerb eines gebrauchten Navigationsgerätes mitteilen müssen, um ihr die Möglichkeit einzuräumen, seitens der von ihr beauftragten Werkstatt abklären zu lassen, ob diese zum Einbau eines solchen Gerätes bereit wäre (vgl. hierzu Rixecker, Anmerkung zur Entscheidung des AG Hohenschönhausen vom 5.9.2006, Az. : 2 C 381/05, in ZfS 2007, 155).

  • AG Köln, 02.11.2010 - 264 C 311/09

    Geschädigter eines Einbruchsdiebstahls kann die Kosten für die Wiederbeschaffung

    Zum Anderen muss sich der Kläger auf das Internetangebot der Firma B. Engineering GmbH nach Auffassung des Gerichts nicht durch die Beklagte verweisen lassen, da dieser Verweis zumutbar ist (vgl. zu der Frage eines seriösen Gebrauchtmarktes: AG Berlin-Höhenschönhausen, Urteil vom 05.09.2006, Az.: 2 C 381/05; AG Hamburg, Urteil vom 08.01.2008, Az.: 919 C 48/07; a.Ansicht jedoch AG Wuppertal, Az.: 39 C 489/08; Ag Essen, Schaden-Praxis 2007, 403; AG Wuppertal, Schaden-Praxis 2007, 333).
  • AG Kelheim, 25.10.2010 - 1 C 567/10
    In den von der Klagepartei zitierten Gerichtsentscheidungen (AG Hohenschönhausen, Urt. vom 05.09.2006, 2 C 381/05; AG Düsseldorf, Urt. vom 2 5.06.2009, 42 C 9779/08 - beide Urteile bezogen auf die Situation im Jahr 2006 oder früher; AG Hannover.
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Rechtsprechung
   AG Zossen, 28.09.2005 - 2 C 381/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,64438
AG Zossen, 28.09.2005 - 2 C 381/05 (https://dejure.org/2005,64438)
AG Zossen, Entscheidung vom 28.09.2005 - 2 C 381/05 (https://dejure.org/2005,64438)
AG Zossen, Entscheidung vom 28. September 2005 - 2 C 381/05 (https://dejure.org/2005,64438)
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