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   BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 39.87   

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https://dejure.org/1988,1573
BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 39.87 (https://dejure.org/1988,1573)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1988 - 2 C 39.87 (https://dejure.org/1988,1573)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1988 - 2 C 39.87 (https://dejure.org/1988,1573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahnärztliche Leistungen - Beihilfefähigkeit - Gebührensatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Die Beihilfevorschriften verzichten insoweit auf eine eigenständige Umschreibung des Begriffs der Angemessenheit und verweisen auf die Vorschriften der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 39.87 - ).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Angemessen und demnach beihilfefähig sind Aufwendungen, die dem Arzt nach Maßgabe der GOÄ zustehen (vgl. Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 39.87 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 1, vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117 , vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - a.a.O., vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 34.03 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 30.03 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Danach verzichten die Beihilfevorschriften auf eine eigenständige Konkretisierung des Begriffs "angemessen" (vgl. Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 39.87 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 1 und vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117 ) und begrenzen die Kostenerstattung grundsätzlich auf die Gebühren, die den Schwellenwert des Gebührenrahmens nicht überschreiten.
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