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   AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18   

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https://dejure.org/2019,34124
AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18 (https://dejure.org/2019,34124)
AG Germersheim, Entscheidung vom 04.09.2019 - 2 C 395/18 (https://dejure.org/2019,34124)
AG Germersheim, Entscheidung vom 04. September 2019 - 2 C 395/18 (https://dejure.org/2019,34124)
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  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Unfallgeschädigter darf trotz Prüfbericht des Versicherers auf eigenen Sachverständigen vertrauen

 
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  • AG Köln, 08.06.2005 - 147 C 86/05

    Verkehrsunfallschadenregulierung - 1,8 Geschäftsgebühr bei überdurchschnittlicher

    Auszug aus AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18
    Eine überdurchschnittliche Anwaltstätigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Haftpflichtversicherer des Schädigers in einer Verkehrsunfallsache die vom Sachverständigen ermittelten Werte ungerechtfertigt kürzt und daraufhin Rückfragen bei dem Sachverständigen und weitere Korrespondenz erforderlich wird (Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anhang I Streitwertkommentierung IX. Streitwerte im Verkehrsrecht Rn. 64 beck-online; AG Köln, Urteil vom 08.06.2005- 147 C 86/05).
  • OLG Hamm, 14.07.1986 - 13 U 283/85

    Merkantiler Minderwert und dessen Ermittlung; Schadensregulierung bei

    Auszug aus AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18
    Die Kosten einer Gutachtenergänzung, die zur technischen Überprüfung solcher Prüfungsberichte anfallen, sind erforderliche Kosten des Geschädigten, jedenfalls solange die Überprüfung und ggf. anschließende Korrektur des Sachverständigengutachtens nicht als (naturgemäß kostenfreie) Nachbesserung einer anfänglich mangelbehafteten Werkleistung des Sachverständigen anzusehen ist (MüKoStVR/Almeroth, 1. Aufl. 2017, BGB § 249 Rn. 320 m.w.N.; OLG Hamm Urt. v. 14.7.1986- 13 U 283/85, BeckRS 2008, 16267).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18
    Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war; sie ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH NZV 2012, 538, beck-online).
  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 185/16

    Vorlage der unbeglichenen Rechnung über die Sachverständigenkosten durch den

    Auszug aus AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18
    Allein der vom Geschädigten in Übereinstimmung mit der Rechnung [...] tatsächlich erbrachte Aufwand liefert einen Anhalt zur Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Betrages (BGH Urt. v. 5.6.2018- VI ZR 185/16, BeckRS 2018, 22820, beck-online).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18
    Der Schädiger trägt insoweit nicht nur das "Werkstattrisiko", sondern auch das Risiko, dass sich die veranschlagten Reparaturkosten im Nachhinein als zu teuer erweisen (LG Saarbrücken NJW 2012, 3658, beck-online).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Germersheim, 04.09.2019 - 2 C 395/18
    Dabei geht das Gericht davon aus, dass die Kosten welche für den EDV-Abruf anfallen nicht schon mit dem Grundhonorar abgegolten sind (vgl. BGH , Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15 Rn 31 -) und hält den abgerechneten Betrag unter Berücksichtigung der Kosten für das System Audatex - mit Kalkulation und FIN-Abfrage - für erforderlich (vgl. Hierzu auch die Ausführungen des Sachverständigen in seinem Gutachten S.12; Blatt 90 d.A.).
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