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   BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01   

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https://dejure.org/2002,1557
BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01 (https://dejure.org/2002,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2002 - 2 C 4.01 (https://dejure.org/2002,1557)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2002 - 2 C 4.01 (https://dejure.org/2002,1557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BeamtVG § 10 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 Fassung 2001
    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der Vordienstzeit; Unterbrechung der Vordienstzeit.

  • Wolters Kluwer

    Revision - Ruhegehaltfähige Vordienstzeit - Berücksichtigung - Förderlichkeit der Vordienstzeit - Unterbrechung der Vordienstzeit - Funktioneller Sinn - Beamter - Vortätigkeit - Laufbahn - Tätigkeit als Angestellter - Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Versorgungsanspruch

  • Judicialis

    BeamtVG § 10 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 Fassung 2001

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 10 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 (Fassung 2001)
    Ruhegehaltfähige Vordienstzeit; Berücksichtigung als -; Förderlichkeit der Vordienstzeit; Unterbrechung der Vordienstzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 667
  • DVBl 2002, 1222
  • DÖV 2002, 828
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Mit Urteil vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - (Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12) hat das Bundesverwaltungsgericht die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 38.96

    Hauptberufliche Beschäftigung von Lehrern - Ruhegehaltfähige Zeiten für die in

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Während § 10 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG abschließend die sog. Beamtendiensttuerzeiten regelt, erstreckt sich § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ausschließlich auf die reinen Angestellten- und Arbeitertätigkeiten (vgl. Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 38.96 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 11 S. 3).
  • BVerwG, 11.11.1986 - 2 C 4.84

    Extensive Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Die in § 10 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 BeamtVG F. 1999 geforderte Förderlichkeit der Tätigkeit für die Laufbahn des Beamten schließt die Förderlichkeit der Tätigkeit für das konkrete Amt im funktionellen Sinn ein (vgl. Urteil vom 11. November 1986 - BVerwG 2 C 4.84 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 8 S. 13).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 2 B 160.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1 S. 2 m.w.N. und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 9).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1 S. 2 m.w.N. und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 9).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Dies gilt auch für das Revisionsverfahren (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - Buchholz 239.2 § 28 BeamtVG Nr. 2 S. 2 m.w.N., stRspr).
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. Urteile vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1 S. 2 m.w.N. und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 2 B 160.89 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 9).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 32.63
    Auszug aus BVerwG, 14.03.2002 - 2 C 4.01
    Ob eine in der Regel einem Beamten obliegende oder später einem Beamten übertragene entgeltliche Beschäftigung ausgeübt wird, ist in erster Linie nach den besonderen Verhältnissen des Dienstherrn zu beurteilen, mit dem das Arbeitsverhältnis begründet ist (vgl. Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 32.63 - BVerwGE 26, 78 ).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Danach sollen versorgungsrechtliche Nachteile vermieden werden, die dem Einzelnen dadurch entstehen können, dass er Aufgaben, die nach den Verhältnissen des Dienstherrn Beamten vorbehalten sind, zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis wahrgenommen hat (vgl. Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 4.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 14 ).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10

    Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 14. März 2002 (- BVerwG 2 C 4.01 -, juris Rn. 14) ausgeführt:.

    In der Kommentarliteratur, die von der Rechtsprechung zitiert wird, (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16.7.2009 - 1 A 826/09.Z -, juris Rn. 3), wird das oben wiedergegebene Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2002 (a. a. O., Rn. 13) um die Worte "im gesteigerten Maße nützlich" ergänzt (vgl. Plog/ Wiedow, BBG, Band 2, § 10 BeamtVG Rn. 55).

    Hierfür gibt es allerdings aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 2002 (a. a. O.) keine Anhaltspunkte.

    Das Erfordernis des funktionellen Zusammenhangs zwischen vordienstlicher Tätigkeit und Ernennung umfasst die weitere gesetzliche Voraussetzung, dass es sich dabei um eine für die Laufbahn des Beamten förderliche Tätigkeit gehandelt haben muss (stRspr; vgl. Urteile ....vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 4.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 14 S. 4 f.).".

    In seiner Entscheidung vom 14. März 2002 (a. a. O., Rn. 13) hat das Bundesverwaltungsgericht - wie bereits oben unter Ziff. II 1. zitiert - zum Tatbestandsmerkmal der förderlichen Tätigkeit ausgeführt:.

  • BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 18.06

    Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

    Förderlich ist eine Ausbildung oder Tätigkeit, wenn sie für die Amtsausübung nützlich ist (Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 2 C 4.01 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 14 S. 5).
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