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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18   

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https://dejure.org/2019,35080
BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18 (https://dejure.org/2019,35080)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 (https://dejure.org/2019,35080)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 (https://dejure.org/2019,35080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    DiszG BE § 13 Abs. 1 und 2, § 41; BDG §§ 5, ... 13, 57 Abs. 2, § 60 Abs. 2, § 65 Abs. 1, §§ 70, 77; BeamtStG §§ 24, 34 Satz 1, § 36 Abs. 1, § 47 Abs. 1 Satz 2; BBG §§ 41, 77 Abs. 1 Satz 2; BRRG § 127 Nr. 2; StGB §§ 38 bis 42, 176 Abs. 1, § 176a Abs. 2, § 184b Abs. 3 und 4; GG Art. 7 Abs. 1
    Amtsbezug; Außerdienstliches Dienstvergehen; Beamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Dienstbezug; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Geldstrafe; Lehrer; Statusamt; schwerwiegende Straftat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 BBG, § 77 Abs 1 S 2 BBG, § 13 BDG, § 5 BDG, § 57 Abs 2 BDG

  • rewis.io

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern

  • doev.de PDF

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Beamter; Lehrer; Besitz kinderpornographischer Schriften; Statusamt; Amtsbezug; Dienstbezug; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Geldstrafe; schwerwiegende Straftat

  • rechtsportal.de

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei verbeamteten Lehrern; Dienstbezug über indizierten Persönlichkeitsmangel; Vertrauensverlust beim Dienstherrn; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verhältnis von Straf- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Entlassung wegen außerdienstlichen Vergehens, hier: Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Lehrer Kinderpornos besitzt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Lehrer und die Kinderpornos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornos mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehrer aus Beamtenverhältnis entfernt: Besitz von Kinderpornografie nicht mit dem Beruf vereinbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lehrerentlassung bei kinderpornographischen Schriften

  • datev.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lehrer kostet der Besitz von Kinderpornographie - auch geringe Mengen - den Beamtenstatus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 166, 389
  • NVwZ-RR 2020, 362
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15; zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 16 m.w.N.).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

    cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 12).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 20).

    Die mit § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG und § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG beabsichtigte Begrenzungswirkung für die disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlicher Pflichtenverstöße kommt bei Lehrern als Beamten mit einer besonderen Aufgaben- und Vertrauensstellung gegenüber einer besonders verletzlichen Personengruppe - den ihnen anvertrauten Schülern - daher nicht zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 39 für von Polizeibeamten begangene Straftaten).

    aa) An den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 38 und im Beschluss vom 28. Februar 2017 - 2 B 85.16 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 49 Rn. 11, wonach eine Geldstrafe eine Art mindere Strafe sei, hält der Senat nicht fest.

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung eines verbeamteten

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15; zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Diese Sicht der Dinge entspricht auch der jüngeren Rechtsprechung des Senats in Beschlussverfahren, wonach die konkrete Ausurteilung von Geldstrafen gerade in Fällen des außerdienstlichen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften für die disziplinare Maßnahmebemessung regelmäßig ohne Relevanz ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 2 B 42.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 40 S. 107 , vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 1 und vom 15. Juli 2019 - 2 B 8.19 - juris Rn. 2 ).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Aus der Höhe der verhängten Strafe hat der Gesetzgeber unwiderleglich auf das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung geschlossen (vgl. zur Berücksichtigung der Höhe der gegen den Beamten verhängten Strafe auch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 10).

    cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Sie sind dabei an die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Wertungen des klagenden Dienstherrn nicht gebunden (BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 11 und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 9 sowie Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).

    Zwar trägt die Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 19).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Umgekehrt rechtfertigt ein außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208 Rn. 11 und vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 39 f.).

    Schwerwiegende Straftaten können deliktsbezogen identifiziert werden (vgl. zur Zuordnung bestimmter Straftaten zu einer der im Katalog des § 5 BDG aufgeführten Disziplinarmaßnahmen: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt in maßgeblicher Weise von Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30).

    Lässt sich ein Beamter bestechen, ist er als Sachwalter einer gesetzestreuen und unabhängigen Verwaltung nicht mehr denkbar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 29).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    b) Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 21).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24; vgl. auch § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom;

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Daneben kann die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens auch bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 15 ff. und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 11 ff. ).

    Darüber hinaus können schwerwiegende Straftaten auch deliktsbezogen - ohne Bezug zum Statusamt des Betroffenen - identifiziert werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 29 und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 25).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 31 und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 28, jeweils m.w.N.).

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem für die Zeit von 2004 bis 2015 geltenden Strafrahmen des § 184b StGB i.d.F. des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geschlossen, dass für die disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften grundsätzlich ein Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung (§ 9 LDG NRW) eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17 f. und zuletzt vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 29).

    b) Weist ein außerdienstliches Dienstvergehen allerdings einen hinreichenden Bezug zu dem Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch bei mittelschweren Straftaten mit einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 33 und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 30 m.w.N.).

    Insoweit genügt schon die bloße Eignung für den Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11 und zuletzt Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 32).

    Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche für die Bemessungsentscheidung relevanten be- und entlastenden Umstände festgestellt sind und die Beteiligten hierzu vorher gehört wurden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 26 f., vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 72, vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 39, vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 43 und zuletzt vom 23. April 2020 - 2 C 21.19 - juris Rn. 43 ).

    Bei der Beurteilung der nach den Kriterien des § 13 Abs. 2 LDG NRW insbesondere zu berücksichtigenden Schwere der Tat ist zunächst festzuhalten, dass dem im Strafbefehl gegen den Beklagten verhängten konkreten Strafmaß keine für das Disziplinarverfahren indizielle Bedeutung zukommt, weil Straf- und Disziplinarverfahren unterschiedliche Zwecke verfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 34); im Übrigen ist der Strafbefehl noch auf der unzutreffenden tatsächlichen Annahme ergangen, dass der Beklagte kinderpornographisches Material auch zugänglich gemacht (weiterverbreitet) habe.

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 23).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 24 ff., m. w. N.).

    Insoweit genüge die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein müsse (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 31 ff.).

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 27).

    Ein solcher Besitz führt - wie bei beamteten Lehrern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019, a. a. O.; Beschluss vom 9.6.2020, a. a. O., Rn. 8) - aufgrund des damit beim Dienstherrn und der Allgemeinheit eingetretenen Vertrauensverlusts in aller Regel zur disziplinaren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - 3d A 4517/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Vollzugsbeamten wegen Straftaten im

    Darüber hinaus können schwerwiegende Straftaten auch deliktsbezogen - ohne Bezug zum Statusamt des Betroffenen - identifiziert werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 29 und vom 24. P. 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 25).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 31 und vom 24. P. 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 28, jeweils m.w.N.).

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem für die Zeit von 2004 bis 2015 geltenden Strafrahmen des § 184b StGB i.d.F. des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geschlossen, dass für die disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften grundsätzlich ein Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung (§ 9 LDG NRW) eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. B. 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17 f. und zuletzt vom 24. P. 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 29).

    b) Weist ein außerdienstliches Dienstvergehen allerdings einen hinreichenden Bezug zu dem Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch bei mittelschweren Straftaten mit einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. B. 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 33 und vom 24. P. 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 30 m.w.N.).

    Insoweit genügt schon die bloße Eignung für den Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. B. 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, Beschluss vom 25. N. 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11 und zuletzt Urteil vom 24. P. 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 32).

    Bei der Beurteilung der nach den Kriterien des § 13 Abs. 2 LDG NRW insbesondere zu berücksichtigenden Schwere der Tat ist zunächst festzuhalten, dass dem im Strafbefehl gegen den Beklagten verhängten konkreten Strafmaß keine für das Disziplinarverfahren indizielle Bedeutung zukommt, weil Straf- und Disziplinarverfahren unterschiedliche Zwecke verfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. P. 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 34); im Übrigen ist der Strafbefehl noch auf der unzutreffenden tatsächlichen Annahme ergangen, dass der Beklagte kinderpornographisches Material auch zugänglich gemacht (weiterverbreitet) habe.

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische

    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder in formeller Hinsicht in das Amt des Beklagten noch in materieller Hinsicht in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10).

    Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert ( § 34 Satz 3 BeamtStG ; vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11; Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 21).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen ( BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 12).

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (vgl. BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11; Urteil vom 30.8.2000 - BVerwG 1 D 37.99 -, juris Rn. 21; Urteil vom 27.6.2013 - BVerwG 2 A 2.12 -, juris Rn. 24).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu ( BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 12; Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. Rn. 24; vgl. auch § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ).

    Eine Bedeutung des Fehlverhaltens im vorgenannten Sinne kann sich ferner daraus ergeben, dass der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist ( BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 12).

    So ist anerkannt, dass eine Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 17, 26 ff. [für Justizvollzugsbeamte]; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15 ff. [für Polizeibeamte], Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11 ff. [für Lehrer]).

    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 13 BDG : BVerwG, Beschluss vom 26.10.2021 - BVerwG 2 B 12.21 -, juris Rn. 10; Urteil vom 12.8.2021 - BVerwG 2 VR 6.21 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 20; Urteil vom 29.10.2013 - BVerwG 1 D 1.12 -, juris Rn. 39 f.).

    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.12.2004 - 2 BvR 52/02 - juris Rn. 44; BVerwG, Beschluss vom 26.10.2021 - BVerwG 2 B 12.21 -, juris Rn. 10; Urteil vom 12.8.2021 - BVerwG 2 VR 6.21 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 20; Urteil vom 15.11.2018 - BVerwG 2 C 60.17 -, juris Rn. 34).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung ( BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 17; Urteil vom 25.3.2010 - BVerwG 2 C 83.08 -, juris Rn. 19; Urteil vom 24.2.1999 - BVerwG 1 D 72.97 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21

    Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem

    Voraussetzung für eine eigenständige Entscheidung des Senats über die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist, dass sämtliche für die Bemessungsentscheidung relevanten be- und entlastenden Umstände festgestellt sind und die Beteiligten hierzu vorher gehört wurden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 26 f., vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 9, vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 39, vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 43 und vom 23. April 2020 - 2 C 21.19 - BVerwGE 168, 74 Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2022 - 3 LD 3/21

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Behördenprinzip; Dienstherr;

    Daneben ist die Disziplinarwürdigkeit des Fehlverhaltens aber auch wegen des hinreichenden Bezugs zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen (siehe unten 2 b); vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 18.6.2015, - a. a. O. Rn. 15 ff., vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 11 ff. und vom 16.6.2020 - 2 C 12.19 -, juris Rn. 27 ff.).

    Darüber hinaus können schwerwiegende Straftaten auch deliktsbezogen - ohne Bezug zum Statusamt des Betroffenen - identifiziert werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 29 und vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 25).

    - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 31 und vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 - juris Rn. 28, jeweils m.w.N.).

    2 C 3.18 -, juris Rn. 29).

    Weist ein außerdienstliches Dienstvergehen einen hinreichenden Bezug zu dem Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch bei mittelschweren Straftaten mit einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.8.2010 - BVerwG 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 33 und vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 30 m.w.N.).

    Während die konkrete Strafzumessung strafrechtlichen Kriterien folgt, wird die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung nach § 14 NDiszG insbesondere durch den Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 34).

  • OVG Hamburg, 27.04.2023 - 12 Bf 189/21

    Der außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften - auch bei

    Bei einem beamteten Lehrer führt der schuldhafte außerdienstliche Besitz von kinderpornographischen Schriften im Sinne von § 184 b StGB - auch bei geringer Anzahl oder niedrigschwelligem Inhalt - in aller Regel zur disziplinarrechtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, 2 C 3.18, BVerwGE 166, 389).

    Insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, 2 C 3.18) sei die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis geboten.

    Dieses Verhalten erfolgte außerhalb des Dienstes, da es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, 2 C 3.18, BVerwGE 166, 389, juris, Rn. 10).

    aaa) Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt zu der Fallgruppe des strafbaren Besitzes von Kinderpornographie bei Lehrern mit seinem Urteil vom 24. Oktober 2019 (2 C 3.18, BVerwGE 166, 389, juris) sehr ("besonders") strenge Maßstäbe aufgestellt, die das Maßnahmeermessen dahin reduzieren, dass nur noch in Ausnahmefällen von der Höchstmaßnahme abgesehen werden kann.

    cc) Dem somit sehr schwerwiegenden Dienstvergehen des Beklagten stehen keine Milderungsgründe von solchem Gewicht gegenüber, dass eine Gesamtbetrachtung den Schluss rechtfertigen könnte, der Beklagte habe das Vertrauen noch nicht endgültig verloren oder der Ansehensverlust für das Beamtentum habe noch nicht die Schwelle des Unzumutbaren überschritten, weil - im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme des vollständigen Vertrauensverlustes ausnahmsweise widerlegten (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, a. a. O., Rn. 31).

    Nach der neuen, oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.10.2019, 2 C 3.18), der das Berufungsgericht folgt, kommt es auf all dies bei Lehrern aber in aller Regel nicht mehr an.

    Nach der oben wiedergegebenen neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24.10.2019, a. a. O.) ist bei Lehrern, die sich nach § 184 b StGB strafbar gemacht haben, "in aller Regel" deren Entfernung aus dem Beamtenverhältnis angebracht und davon nur ausnahmsweise "bei außergewöhnlichen Umständen des Einzelfalls" abzurücken.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Auch wenn sie gegenüber ebenfalls bei der Botschaft beschäftigten Kollegen abgegeben wurde, geschah dies doch außerhalb dienstlicher Zusammenhänge anlässlich einer privaten Zusammenkunft nach Dienstschluss (zur Abgrenzung: BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - juris Rn. 57; Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 9; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 10; Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5.18 - juris Rn. 21; Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2021 - 80 D 5.20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Studienrat - innerdienstliches

    Eine beamtete Lehrkraft ist nach dem umfassenden und auf Art. 7 Abs. 1 GG beruhenden Bildungsauftrag der Schule nicht nur zur Vermittlung von Wissen, sondern auch zur Erziehung der Kinder und Jugendlichen verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 20 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2020 - OVG 80 D 4.19 - EA S. 13; Urteil vom 30. August 2021 - OVG 80 D 2/21 - juris Rn. 47).

    Nur so können die Integrität des Berufsbeamtentums und das Vertrauen in die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung der Beamten aufrechterhalten werden (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Juni 2020 - OVG 80 D 4.19 - EA S. 13).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 28).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 23).

    Nach der ständigen, vom Senat geteilten jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 15 f.; Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 34, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 - OVG 80 D 2/20 - EA S. 9; Urteil vom 26. Juni 2020 - OVG 80 D 4.19 - EA S. 15) kommt bei einem - hier vorliegenden - innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu.

    Wenn schon nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der außerdienstliche Besitz kinderpornografischen Bildmaterials bei Lehrern unabhängig von der Anzahl und dem Inhalt in der Regel zu einem endgültigen Vertrauensverlust beim Dienstherrn und der Allgemeinheit führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - juris Rn. 31 ff.), muss dies erst recht in Fällen wie dem Vorliegenden gelten, bei dem es zu sexuellen Missbrauchshandlungen durch den Lehrer selbst gegenüber einem ihm anvertrauten Schüler im Alter von unter 16 Jahren gekommen ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Bei der Beurteilung der Schwere der Tat kommt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem im Strafbefehl verhängten konkreten Strafmaß angesichts der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarverfahren keine für das Disziplinarverfahren indizielle Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 -, Rn. 40, juris; vgl. Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, Rn. 34, juris; anders noch: Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 37, juris).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18

    Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen

  • BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22

    Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche

  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in

  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18

    Widerruf der Approbation; Kinderpornografie; Verhältnismäßigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19

    Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz

  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.2411

    Besitz jugendpornografischer Schriften durch Lehrer

  • VG München, 28.02.2024 - M 19L DK 22.4372

    Disziplinarklage, Besitz kinderpornographischer Bild- und jugendpornographischer

  • VG Lüneburg, 23.11.2020 - 10 A 6/19

    Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Lehrer; minderjährig; negative

  • VG Magdeburg, 07.12.2021 - 15 A 17/20

    Disziplinarmaßnahme gegen einen pädophilen Polizeibeamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2023 - 31 A 3005/19
  • VG Wiesbaden, 21.03.2022 - 28 K 1302/20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Konsums kinderpornographischer Schriften durch

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19

    In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt

  • VG Wiesbaden, 17.10.2022 - 28 K 854/20

    Entfernung eines Förderschullehrers aus dem Beamtenverhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 31 A 2404/20

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens;

  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 B 3.23
  • VG Magdeburg, 04.08.2022 - 15 A 12/21

    Disziplinarklage gegen einen Bundespolizeibeamten; Besitz von harter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 31 A 1572/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr schwerwiegenden

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 16.11.2020 - 2 B 67.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme für den Besitz von Kinderpornografie bei einem Lehrer

  • BVerwG, 12.08.2021 - 2 VR 6.21

    Kinderpornographische Schriften; vorläufige Dienstenthebung und teilweise

  • VG Lüneburg, 09.03.2022 - 8 A 47/21

    Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; mündliche Verhandlung; Ohne mündliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - 31 A 2161/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 3d A 2195/19

    Ausstellen eines eigenen Behindertenausweises als Beamter unter Angabe eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 3d A 3226/19
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2021 - 14 MB 3/20

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Außerdienstlich begangene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 3d A 427/20

    Aufnahme und Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit unter Kenntnis der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2022 - 31 A 3030/21

    Entfernung eines Bamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Arbeitszeitverstößen und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 80 D 2.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizeibeamter; heimliche Fotoaufnahmen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2023 - 31 A 2306/22

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

  • VGH Bayern, 16.09.2020 - 16b DS 20.1693

    Vorläufige Dienstenthebung bei Besitz von Kinderpornographie

  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292

    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 80 D 1.22

    Disziplinarmaßnahme für ein innerdienstliches Dienstvergehen eines Polizeibeamten

  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 23.1397

    Disziplinarverfügung gegen städtischen Kämmerer, Geldbuße über 3.500 Euro,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 80 D 3.22

    Befugnis zur Einlegung der Berufung in Disziplinarverfahren gegen Beamte der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 10 L 4/19

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2022 - 31 B 55/22

    Disziplinarverfügung gegen Beamten wegen des Besitzes jugend- und

  • VG Wiesbaden, 23.03.2022 - 25 L 10/21

    Antrag auf Aussetzung der Einbehaltung des Ruhegehalts

  • BVerwG, 09.06.2020 - 2 B 11.20

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

  • VG Wiesbaden, 08.08.2023 - 25 K 60/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen des außerdienstlichen Besitzes kinder-

  • BVerwG, 23.04.2020 - 2 C 21.19

    Bedingungsfeindlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; Befugnis des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

  • VG Düsseldorf, 21.04.2022 - 35 K 214/21
  • BVerwG, 11.03.2021 - 2 B 76.20

    Dienstherr als Kläger im Disziplinarklageverfahren

  • BVerwG, 16.08.2021 - 2 B 21.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; außerdienstlicher Besitz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2021 - 3d A 1185/20

    Frist zur Berufung gegen eine Disziplinarklage; Umfang der Beeinträchtigung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung eines

  • VG Wiesbaden, 05.09.2022 - 25 K 1765/19

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen einer Unterschlagung (Verstoß gegen

  • BVerwG, 30.03.2022 - 2 B 46.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Bemessung der Disziplinarmaßnahme

  • OVG Sachsen, 07.10.2022 - 12 A 21/21

    Bundespolizist; Disziplinarverfahren; Entfernung aus dem Dienst; Crystal;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - 3d A 1650/20

    Dienstenthebung eines Straßenverkehrsbeamten wegen Bestechlichkeit und

  • VG Schleswig, 16.11.2020 - 17 B 3/20

    Vorläufige Dienstenthebung

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 B 34.20

    Dienstpflichtverletzung wegen sorgfaltswidriger Abwicklung von Verbindlichkeiten;

  • VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 25.19
  • OVG Sachsen, 07.02.2020 - 12 A 549/18

    Justizvollzug; Mobiltelefon; Liebesbeziehung; Beschränkung des

  • VG Düsseldorf, 28.08.2023 - 35 K 3126/22
  • BVerwG, 14.12.2021 - 2 B 43.21

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; fehlende Ergebnisrelevanz eines Mangels des

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters bei

  • BVerwG, 26.04.2023 - 2 B 41.22

    Aberkennung ihres Ruhegehalts; Anforderungen an eine disziplinare

  • VG Mainz, 13.11.2019 - 3 K 1240/18

    Hochschulrecht, Beamtenrecht

  • VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296

    (Landes) Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17

    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße;

  • VG Wiesbaden, 27.05.2021 - 28 K 1979/19

    Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Dienst wegen Nötigung im besonders

  • VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen eines Falls der

  • VG Regensburg, 14.02.2022 - RN 10A DK 20.3026

    Außerdienstliches Dienstvergehen im Vermögensbereich, besonders schwerer Fall der

  • VG Düsseldorf, 05.06.2023 - 38 K 1330/22
  • BVerwG, 30.05.2022 - 2 B 10.22

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen ideologischer Nähe eines Beamten zur sog.

  • VG Wiesbaden, 11.09.2023 - 28 K 1476/21

    Zurückstufung wegen unerlaubten Anbaus und Herstellens von Cannabis in nicht

  • VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis - Kleptomanie

  • VG Wiesbaden, 11.05.2023 - 25 K 274/21

    Entfernung eines wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 2

  • VG Lüneburg, 24.04.2023 - 8 A 2/22

    Disziplinarverfügung; Ecstasy; Geldbuße; Kürzung der Dienstbezüge; Geldbuße wegen

  • VG Wiesbaden, 02.03.2023 - 28 K 1287/20
  • VG Düsseldorf, 27.07.2020 - 35 K 578/20
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - 3d A 1050/20

    Disziplinarklage gegen Lehrer aufgrund intimen Verhältnisses zu minderjähriger

  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1256/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

  • VG Regensburg, 27.07.2020 - RN 10A DK 19.873

    Beamte, Erkrankung, Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Krankheit, Bescheid,

  • VG Berlin, 03.07.2020 - 80 K 27.19
  • VG Kassel, 21.02.2024 - 1 K 1905/22

    Zur Entlassung auf eigenen Antrag bei drohendem Disziplinarverfahren

  • VG Düsseldorf, 17.07.2023 - 35 K 1148/22

    Folgepflicht, Sozialarbeiterin, Kontakte zu entwichenem Gefangenen, privater Pkw

  • VG Wiesbaden, 02.02.2023 - 28 K 705/21

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen innerdienstlicher Vergehen (Untreue)

  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1257/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage;

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 16b DS 23.311

    Disziplinarische Ahndung von Betäubungsmittelvergehen eines Polizeibeamten auf

  • VG Wiesbaden, 21.03.2022 - 28 K 1262/20

    Verfall einbehaltener Dienstbezüge

  • VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 1318/20

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen widerrechtlicher

  • VG München, 15.11.2022 - M 13L DK 22.1940

    Disziplinare Ahndung eines kommunalen Wahlbeamten infolge dienstpflichtwidrigen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35087
BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18 (https://dejure.org/2019,35087)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 C 4.18 (https://dejure.org/2019,35087)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4.18 (https://dejure.org/2019,35087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei verbeamteten Lehrern; Dienstbezug über indizierten Persönlichkeitsmangel; Vertrauensverlust beim Dienstherrn; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verhältnis von Straf- und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • datev.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15; zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 16 m.w.N.).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

    cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 12).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 20).

    Die mit § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG und § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG beabsichtigte Begrenzungswirkung für die disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlicher Pflichtenverstöße kommt bei Lehrern als Beamten mit einer besonderen Aufgaben- und Vertrauensstellung gegenüber einer besonders verletzlichen Personengruppe - den ihnen anvertrauten Schülern - daher nicht zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 39 für von Polizeibeamten begangene Straftaten).

    aa) An den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 38 und im Beschluss vom 28. Februar 2017 - 2 B 85.16 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 49 Rn. 11, wonach eine Geldstrafe eine Art mindere Strafe sei, hält der Senat nicht fest.

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung eines verbeamteten

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15; zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Diese Sicht der Dinge entspricht auch der jüngeren Rechtsprechung des Senats in Beschlussverfahren, wonach die konkrete Ausurteilung von Geldstrafen gerade in Fällen des außerdienstlichen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften für die disziplinare Maßnahmebemessung regelmäßig ohne Relevanz ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 2 B 42.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 40 S. 107 , vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 1 und vom 15. Juli 2019 - 2 B 8.19 - juris Rn. 2 ).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Sie sind dabei an die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Wertungen des klagenden Dienstherrn nicht gebunden (BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 11 und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 9 sowie Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).

    Zwar trägt die Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 19).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Aus der Höhe der verhängten Strafe hat der Gesetzgeber unwiderleglich auf das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung geschlossen (vgl. zur Berücksichtigung der Höhe der gegen den Beamten verhängten Strafe auch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 10).

    cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Umgekehrt rechtfertigt ein außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208 Rn. 11 und vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 39 f.).

    Schwerwiegende Straftaten können deliktsbezogen identifiziert werden (vgl. zur Zuordnung bestimmter Straftaten zu einer der im Katalog des § 5 BDG aufgeführten Disziplinarmaßnahmen: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt in maßgeblicher Weise von Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30).

    Lässt sich ein Beamter bestechen, ist er als Sachwalter einer gesetzestreuen und unabhängigen Verwaltung nicht mehr denkbar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 29).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18
    b) Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 21).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 24; vgl. auch § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom;

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht;

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • VG Wiesbaden, 17.10.2022 - 28 K 854/20

    Entfernung eines Förderschullehrers aus dem Beamtenverhältnis

    Mit dem Erziehungsauftrag und der Erziehungsaufgabe eines Lehrers ist jeder Besitz kinderpornographischer Schriften unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 4/18 -, juris).

    Der Beklagte verweist hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4.18 -).

    Insoweit genügt bereits die bloße Eignung für eine Vertrauensbeeinträchtigung, zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 16, Beschlüsse vom 17. Juni 2019 - 2 B 82/18 -, juris Rn. 16, und vom 22. Dezember 2010 - 2 B 18/10 -, juris Rn. 15).

    Anknüpfungspunkt für die Bewertung ist sein Amt im statusrechtlichen Sinn (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 30, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 -, juris Rn. 8).

    Das gilt - im Hinblick auf das Schuldprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des Beamten ausnahmsweise widerlegen (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 31).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 32).

    Für die Gruppe der beamteten Lehrer gilt insoweit - eben wegen der mit ihrem Statusamt verbundenen besonderen Aufgaben- und Pflichtenstellung - ein besonders strenger Maßstab (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 33).

    Denn mit dem Erziehungsauftrag und der Erziehungsaufgabe eines Lehrers ist jeder Besitz kinderpornographischer Schriften unvereinbar (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4/18 -, juris Rn. 40).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Mit der Vorgabe, dass ein Verhalten außerhalb des Dienstes nur dann ein Dienstvergehen darstellt, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt des Beamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger ( BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu ( BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 12).

    Dabei ist in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das konkret-funktionelle Amt des Beamten - also seinen Dienstposten - abgestellt worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8.5.2001 - BVerwG 1 D 20.00 -, juris Rn. 25); in seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht hieran jedoch nicht mehr festgehalten und sieht seither das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne als Bezugspunkt des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an ( BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 13).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, welches sein Beruf erfordert ( BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 20; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2021 - 3 LD 1/20

    Recht auf Beweisteilnahme; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Mit der Vorgabe, dass ein Verhalten außerhalb des Dienstes nur dann ein Dienstvergehen ist, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt des Beamten bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 12); maßgeblich ist auch, ob der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 15).

    Dabei ist in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das konkret-funktionelle Amt des Beamten - also seinen Dienstposten - abgestellt worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 8.5.2001 - BVerwG 1 D 20.00 -, juris Rn. 25); in seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht hieran jedoch nicht mehr festgehalten und sieht seither das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne als Bezugspunkt des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG an (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 16ff.; Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 13).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, welches sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 18.6.2015, a. a. O., Rn. 20; Urteil vom 24.10.2019, a. a. O., Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2020 - 14 LB 1/20

    Entfernung aus dem Dienst

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 4.18 -, Rn. 27, juris; Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 30, juris).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.422

    Besitz kinderpornographischer Schriften, Übermäßige Nutzung des Dienstcomputers

    Auch die Geldstrafe ist eine Hauptstrafe von Gewicht (vgl. ausführlich BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 4.18 - juris Rn. 35 ff.).
  • VG Hannover, 28.04.2022 - 18 A 3735/21

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Mit dieser Vorgabe hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, von einem Beamten unterhalb dieser "Erheblichkeitsschwelle" kein wesentlich anderes Sozialverhalten zu erwarten als von jedem anderen Bürger (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 14 m. w. Nw.; Urteil vom 24.Oktober 2019 - BVerwG 2 C 4.18 -, juris Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19

    In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt

    In Ausschöpfung des Orientierungsrahmens ist die Höchstmaßnahme zu verhängen, da dies dem Schweregehalt des vom Beklagten begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 36, juris; dafür, dass die Bemessungsentscheidung beim Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt: BVerwG, Urteile vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 und 2 C 4.18 -, Entscheidungsgründe derzeit noch nicht veröffentlicht, vgl. aber Pressemitteilung des BVerwG Nr. 74/2019 vom 24.10.2019 unter juris oder https://www.bverwg.de/de/pm/2019/74 [abgerufen am 14.11.2019]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2020 - 3d A 2713/19
    vgl. BVerwG, Urteile vom 14.10.2003 - 1 D 2.03 -, juris Rn. 49, und vom 24.10.2019 - 2 C 4.18 -, juris Rn. 31.
  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 4.18 - juris Rn. 27; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 28.09.2022 - 16a D 20.1901

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines Leitenden Bewährungshelfers bei Besitz und

    Bereits der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften trägt mit der damit verbundenen Nachfrage nach derartigen Bilddateien zum sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 4.18 - juris Rn. 27; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 30).
  • VG Mainz, 13.11.2019 - 3 K 1240/18

    Hochschulrecht, Beamtenrecht

  • BVerwG, 08.04.2021 - 2 B 2.21

    Verwertung einzelner negative Vorfälle bei der Festlegung einer

  • VG Wiesbaden, 27.05.2021 - 28 K 1979/19

    Entfernung eines Feuerwehrbeamten aus dem Dienst wegen Nötigung im besonders

  • VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis - Kleptomanie

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