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   BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99, 2 PKH 1.99   

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BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99, 2 PKH 1.99 (https://dejure.org/1999,622)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 2 C 4.99, 2 PKH 1.99 (https://dejure.org/1999,622)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 2 C 4.99, 2 PKH 1.99 (https://dejure.org/1999,622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BBG § 35 Satz 2, §§ 42 ff., § 152 Abs. 4 (a. F.); BeamtVG §§ 4, 88 Abs. 2; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 2; VwVfG § 28
    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche Antragsmöglichkeit; Dienstunfähigkeit, Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen -; Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit; Mitwirkung der Personalvertretung bei der ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungsrechtliche Antragsmöglichkeit - Dienstunfähigkeit - Entlassung des Beamten auf Lebenszeit - Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit - Mitwirkung der Personalvertretung bei der - Entlassung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BBG § 35 Satz 2; ; BBG §§ 42 ff.; ; BBG § 152 Abs. 4 (a.F.); ; BeamtVG § 4; ; BeamtVG § 88 Abs. 2; ; BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 5; ; BPersVG § 78 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Personalvertretungsrecht - Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungsrechtliche Antragsmöglichkeit; Dienstunfähigkeit, Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen -; Entlassung des Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit; Mitwirkung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Entlassung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 173
  • NVwZ-RR 2000, 369
  • DVBl 2000, 502 (Ls.)
  • DÖV 2000, 602
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Der Informationspflicht nach § 78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG genügt der Dienstherr, wenn der Beschäftigte klar erkennen kann, daß er die ihm anheimgestellte Entscheidung über sein personalvertretungsrechtliches Antragsrecht zu treffen hat (wie BVerwGE 68, 197 ).

    Danach verfolgt die personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht den speziellen Zweck, den Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, daß ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll (BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - ; BVerwGE 81, 277 ).

    Soweit sich die Unterrichtung aus einem Hinweis ergibt, der auf einem anderen Rechtsgrund beruht, so ist die personalvertretungsrechtlich gebotene Information nur gewährleistet, wenn kenntlich gemacht wird, daß der Beschäftigte auch gemäß dem Personalvertretungsrecht von der beabsichtigten Maßnahme in Kenntnis gesetzt wird (BVerwGE 68, 197 ).

    Aufgrund der fehlenden Unterrichtung nach § 78 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BPersVG ist die Entlassungsverfügung rechtswidrig (vgl. BVerwGE 68, 197 ).

    Das Unterlassen der gebotenen Beteiligung des Personalrats hat nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung der als Verwaltungsakt ergehenden Maßnahme aufgrund einer Anfechtungsklage zur Folge (BVerwGE 66, 291 ; BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; BVerwGE 86, 140 ; Beschluß vom 18. November 1996 - 1 DB 1, 96 - ).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 39.85

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Danach verfolgt die personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht den speziellen Zweck, den Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, daß ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll (BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - ; BVerwGE 81, 277 ).

    Das Unterlassen der gebotenen Beteiligung des Personalrats hat nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung der als Verwaltungsakt ergehenden Maßnahme aufgrund einer Anfechtungsklage zur Folge (BVerwGE 66, 291 ; BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; BVerwGE 86, 140 ; Beschluß vom 18. November 1996 - 1 DB 1, 96 - ).

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 101.63
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Durch die Regelung des § 35 Satz 2 BBG wird lediglich der aus § 35 Satz 1 BBG folgende Grundsatz bezüglich der Art des das Beamtenverhältnis abschließenden Verwaltungsakts (Entlassung anstelle Versetzung in den Ruhestand) modifiziert (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - ).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist das formstrenge "Zwangspensionierungsverfahren" gemäß § 44 BBG auch dann durchzuführen, wenn der Beamte in einem Lebenszeitverhältnis wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 35 Satz 2 BBG entlassen werden soll (vgl. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - ).

  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Danach verfolgt die personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht den speziellen Zweck, den Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, daß ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll (BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - ; BVerwGE 81, 277 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1998 - 12 A 3681/96

    Personalrat; Mitwirkung; Dienstunfähiger Beamter; Entlassung; Gesetzeslücke;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    BVerwG 2 C 4.99 OVG 12 A 3681/96.
  • BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Sie umfaßt auch die Kosten des mit der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache gegenstandslos gewordenen Verfahrens gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwGE 29, 115 ; Beschluß vom 2. November 1993 - BVerwG 2 B 85.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1993 - 2 B 85.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Sie umfaßt auch die Kosten des mit der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache gegenstandslos gewordenen Verfahrens gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwGE 29, 115 ; Beschluß vom 2. November 1993 - BVerwG 2 B 85.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Das Unterlassen der gebotenen Beteiligung des Personalrats hat nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung der als Verwaltungsakt ergehenden Maßnahme aufgrund einer Anfechtungsklage zur Folge (BVerwGE 66, 291 ; BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; BVerwGE 86, 140 ; Beschluß vom 18. November 1996 - 1 DB 1, 96 - ).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 23.83

    Mitwirkung des Personalrats an der fristgerechten Entlassung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Das Unterlassen der gebotenen Beteiligung des Personalrats hat nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung der als Verwaltungsakt ergehenden Maßnahme aufgrund einer Anfechtungsklage zur Folge (BVerwGE 66, 291 ; BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; BVerwGE 86, 140 ; Beschluß vom 18. November 1996 - 1 DB 1, 96 - ).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99
    Danach verfolgt die personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht den speziellen Zweck, den Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, daß ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll (BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - ; BVerwGE 81, 277 ).
  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Einen entsprechenden Antrag hat der Kläger nicht gestellt, obwohl er von der Beklagten auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen worden ist (vgl. hierzu Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.99 - BVerwGE 110, 173 = Buchholz 232 § 35 BBG Nr. 4 S. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2016 - 61 PV 1.15

    Mitwirkung; Personalrat; verbeamtete Lehrerin; Feststellung begrenzter

    Eine ergänzende Auslegung könne nicht mit dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.99 - entwickelten Rechtsgedanken der vergleichbaren Interessenlage begründet werden.

    Vor diesem Hintergrund hat der für das Beamten(status)recht zuständige 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.99 - (juris) die bundesrechtliche Beteiligungsnorm des § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG, deren Wortlaut mit § 68 Abs. 1 Nr. 6 PersVG Bbg übereinstimmt, als (analog) anwendbar erachtet für den Fall der Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 35 Satz 2 BBG (a.F.), d.h. eines dienstunfähigen Beamten, der wegen Fehlens der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 BeamtVG (versorgungsrechtliche Wartezeit) nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden konnte.

    Da der zuständige Personalrat gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG auch bei der Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BBG (a.F.) - auf Antrag (§ 78 Abs. 2 Satz 2 BPersVG) - mitzuwirken habe, biete die Dienstunfähigkeit als Grund der Entlassung keine Rechtfertigung für eine personalvertretungsrechtliche Benachteiligung des Beamten auf Lebenszeit (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 1999, a.a.O., juris Rn. 17 ff.; vgl. auch Fürst, GKÖD, Bd. V, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Teil 3, Stand Lieferung 1/10, § 78 Rn. 25).

  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Damit ist die Klägerin ihrer personalvertretungsrechtlichen Unterrichtungspflicht nach § 78 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbs. BPersVG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 2 C 4/99 - BVerwGE 110, 173 im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 27/82 - BVerwGE 68, 197) ohne Zweifel nachgekommen.
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