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   BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97   

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BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97 (https://dejure.org/1998,89)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 2 C 4.97 (https://dejure.org/1998,89)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 (https://dejure.org/1998,89)
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§ 161 Abs. 2 VwGO, einseitige Erledigungserklärung kann bis zum Zeitpunkt der Zustimmung durch den Prozeßgegner zurückgenommen werden;

§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, kein Feststellungsinteresse bei beabsichtigter, aber offenbar aussichtsloser Schadensersatzklage (hier: Kollegialgerichtsklausel, § 839 BGB);

§ 48 BHO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Vereinfachtes Berufungsverfahren - Einseitige Erledigungserklärung des Klägers - Rückkehr zum Sachantrag - Erledigungsfeststellung - Klageänderung

  • Judicialis

    VwGO § 91; ; VwGO § ... 101 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 142; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 1; ; UN-Pakt Art. 14 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Grundlagen und Folgen der einseitigen Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Beamtenrecht - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach Verzicht auf mündliche Verhandlung im ersten Rechtszug; Erledigungserklärung, einseitige - des Klägers und Rückkehr zum Sachantrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 404
  • NJ 1998, 549
  • DVBl 1998, 795 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (232)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Über die Berufung kann durch Beschluß nach § 130 a VwGO auch dann entschieden werden, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts mit Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung ergangen ist (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83).

    Auch im Fall ihrer Anwendbarkeit auf den Verwaltungsprozeß enthalten diese Vorschriften keine Garantie eines jeweils mit mündlicher Verhandlung verbundenen Rechtsmittelzuges (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - ).

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Die einseitige Erledigungserklärung führt nur dann zu der Erledigungsfeststellung durch das Gericht, wenn - ausgehend von dem ursprünglichen Klaganspruch - objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist und wenn die beklagte Partei kein beachtenswertes Interesse an einer Klärung zum Ausdruck gebracht hat, daß die Klage von Anfang an keinen Erfolg haben konnte (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - ; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 2 C 18.87 - ; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - ).

    Ebensowenig wie der Übergang vom Sachantrag zur Erledigungserklärung oder zum Erledigunngsfeststellungsantrag den Einschränkungen der §§ 91, 142 VwGO unterworfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 ), war im vorliegenden Verfahren die Rückkehr vom Erledigungsfeststellungsantrag zum Sachantrag an die Voraussetzungen des § 91 VwGO gebunden.

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 17.92
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Er kann auch zunächst die Feststellung der Erledigung der Hauptsache beantragen, um die Berechtigung seiner Erledigungserklärung überprüfen zu lassen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - mit zahlreichen Nachweisen), und sodann - wenn sich seine Auffassung, der Rechtsstreit habe sich in der Hauptsache erledigt, als unzutreffend erweist - sein ursprüngliches Sachbegehren erneut zur Entscheidung stellen oder wie hier zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO übergehen.

    Aufgrund der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers ist die Rechtshängigkeit des Sachbegehrens auch dann nicht entfallen, wenn der "Hauptsacheantrag" nicht zugleich mit der Erledigungserklärung ausdrücklich als Hilfsantrag aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - ; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 211.87 - ; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - ).

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 15.78

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Im vorliegenden Falle ist das Berufungsgericht unter Mitwirkung von drei Berufsrichtern aufgrund eingehender und sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, daß die Beklagte im Hinblick auf das Alter des Klägers rechtlich gehindert war, ihn als Beamten in den Bundesdienst zu übernehmen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 15.78 Buchholz 232 § 15 Nr. 11>), und daß sie eine darauf gerichtete Zusage, die nach Auffassung des Berufungsgerichts in der Einstellungsmitteilung vom 7. Juni 1993 enthalten gewesen sein soll, zurücknehmen durfte.
  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Aufgrund der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers ist die Rechtshängigkeit des Sachbegehrens auch dann nicht entfallen, wenn der "Hauptsacheantrag" nicht zugleich mit der Erledigungserklärung ausdrücklich als Hilfsantrag aufrechterhalten worden ist (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 105.67 - ; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - BVerwG 4 B 211.87 - ; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 17.92 - ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Die einseitige Erledigungserklärung führt nur dann zu der Erledigungsfeststellung durch das Gericht, wenn - ausgehend von dem ursprünglichen Klaganspruch - objektiv ein erledigendes Ereignis eingetreten ist und wenn die beklagte Partei kein beachtenswertes Interesse an einer Klärung zum Ausdruck gebracht hat, daß die Klage von Anfang an keinen Erfolg haben konnte (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - ; Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 2 C 18.87 - ; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 4 S 2666/95

    Einseitige Erledigungserklärung ohne hilfsweise Aufrechterhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    BVerwG 2 C 4.97 VGH 4 S 2666/95.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl, u.a. BVerwG, Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ; Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Urteil vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - ).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Gegen die Gültigkeit des § 130 a VwGO bestehen im Hinblick auf das Gebot nach Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, und auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 29.90
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Kollegialgericht das Verwaltungshandeln als objektiv rechtmäßig angesehen hat (vgl, u.a. BVerwG, Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ; Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Urteil vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 18.87

    Anrechnung der Rentenabfindung (VBL-Rente) auf die Beamtenversorgung - Einordnung

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

  • BVerwG, 29.11.1979 - 3 C 103.79
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 10.12.1958 - V C 144.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67
  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Die zunächst statthafte isolierte Anfechtungsklage gegen die streitgegenständliche Auflage wurde nach deren Aufhebung durch Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts ... vom 15. Juni 2015 und die dadurch eingetretene Erledigung (Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG) gemäß § 173 VwGO i. v. m. § 264 Nr. 2 ZPO zulässigerweise in eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog umgestellt (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - BayVBl 1998, 668).

    Das setzt zunächst voraus, dass sich die Nebenbestimmung nach Klagerhebung erledigt hat, der Amtshaftungsprozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BVerwG, U. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - NVwZ 1999, 404; BayVGH, U. v. 14.1.1991 - 2 B 90.1756 - NVwZ-RR 1991, 519).

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (BVerwG, U. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - BayVBl 1998, 668; Kopp/Schenke, a. a. O., § 113 Rn. 136; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2016, § 113 Rn. 89).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Ergeht jedoch in der ersten Instanz aufgrund eines von den Beteiligten erklärten Einverständnisses eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, kann im Berufungsverfahren gleichwohl eine Entscheidung durch Beschluss gemäß § 130a Satz 1 VwGO ergehen, ohne dass dies eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK zur Folge hätte (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 -, juris, RdNr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - 8 S 138/16

    Eignung eines Stellplatzes

    Eine - nur unter den Voraussetzungen des § 91 VwGO zulässige - Klageänderung ist in dem Übergang auf den nunmehr gestellten Antrag gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 ZPO nicht zu sehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1998 - 2 C 4.97 - NVwZ 1999, 405; Urt. v. 10.4.1997 - 2 C 38.95 - DVBl 1998, 191).
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