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   BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72   

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BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72 (https://dejure.org/1974,1039)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1974 - II C 40.72 (https://dejure.org/1974,1039)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1974 - II C 40.72 (https://dejure.org/1974,1039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe - Anspruch auf Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1971 - I WB 41.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Gründen seiner Entscheidung vom 19. August 1971 - BVerwG I WB 41.71 - (BVerwGE 43, 261 [BVerwG 19.08.1971 - I WB 41/71]) sinngemäß folgendes ausgeführt: Das Tätigwerden im Sinne eines Vorschlages zur Änderung eines Gesetzes sei keine dienstliche Maßnahme, deren Durchsetzung von einem Bediensteten unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht begehrt werden könne.
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72
    Obwohl die Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich nur in den Grenzen des bekleideten Amtes besteht (vgl. BVerwGE 15, 3 [7 f.]), hält angesichts der dargelegten Besonderheiten - in erster Linie im Hinblick darauf, daß der Kläger Inhaber des Amtes des Berufsschuldirektors in P. war, bevor dieses Amt infolge Erfüllung der in der Besoldungsordnung A vorgesehenen Einreihungsvoraussetzungen kraft Gesetzes zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 wurde, und daß der Beklagte das ihm bezüglich der Übertragung des höherwertig gewordenen Amtes, des Berufsschuldirektors in P. eingeräumte Ermessen rechtmäßig nur durch die alsbaldige Einweisung des Klägers in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 hätte ausüben, können - die Ansicht des Berufungsgerichts der rechtlichen Prüfung stand, der Beklagte sei dem Kläger gegenüber aus Gründen der Fürsorge alsbald nach Eintritt der in der Besoldungsgruppe A 14 vorgesehenen Einreihungsvoraussetzungen zur Entfaltung einer Tätigkeit, verpflichtet gewesen, die zur Bereitstellung der Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 bis spätestens zum 1. Januar 1963 geführt haben würde.
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72
    Diese in fast allen Beamtengesetzen bestimmten Einschränkungen unterschiedlichen Inhalts sind - generalisierend - an der Besorgnis orientiert, eine Beförderung erst in den letzten Jahren vor der Altersgrenze geschehe nicht wegen der Leistungen, der Befähigung und der Eignung des Beamten, sondern um ihm die für das Ruhegehalt maßgebenden - höheren - Dienstbezüge aus diesem Amt zukommen zu lassen (vgl. hierzu BVerwGE 31, 345 [354]).
  • BVerwG, 12.09.1972 - II B 35.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72
    - Daß die Freistellung des Gesetzgebers von einer - über die Bindung an die Verfassung hinausgehenden - Verantwortlichkeit sich auch auf die Vorbereitung des Gesetzeswerks, bei der der Gesetzgeber in aller Regel auf die Mitwirkung der Exekutive angewiesen ist, erstreckt und daß dieser Grundsatz in aller Regel auch Geltung beanspruchen muß, wenn es sich, wie im hier zu entscheidenden Falle, um die Vorbereitung des Haushaltsgesetzes handelt, hat auch der erkennende Senat schon wiederholt zum Ausdruck gebracht (vgl. Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [Buchholz 235.18 § 29 LBesG Rheinland-Pfalz Nr. 1], ferner Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 35.72 -).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 17 [24 f.]) hat das Berufungsgericht ferner dargelegt, daß dem Dienstherrn der Beweis (im Sinne von materieller Beweislast zu verstehen) dafür zufällt, daß er und diejenigen, für die er haftet, bei der Verletzung der Fürsorgepflicht kein Verschulden traf.
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67

    Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72
    - Daß die Freistellung des Gesetzgebers von einer - über die Bindung an die Verfassung hinausgehenden - Verantwortlichkeit sich auch auf die Vorbereitung des Gesetzeswerks, bei der der Gesetzgeber in aller Regel auf die Mitwirkung der Exekutive angewiesen ist, erstreckt und daß dieser Grundsatz in aller Regel auch Geltung beanspruchen muß, wenn es sich, wie im hier zu entscheidenden Falle, um die Vorbereitung des Haushaltsgesetzes handelt, hat auch der erkennende Senat schon wiederholt zum Ausdruck gebracht (vgl. Urteil vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [Buchholz 235.18 § 29 LBesG Rheinland-Pfalz Nr. 1], ferner Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG II B 35.72 -).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72
    Auf das Tätigwerden des Gesetzgebers aber könne grundsätzlich nicht geklagt werden (zu vgl. BVerfGE 1, 97 [100]).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Ein Vergleich mit dem im Urteil des 6. Senats vom 28. Oktober 1970 (BVerwGE 36, 192 ) behandelten Sonderfall einer ganz ungewöhnlichen, gesetzlich veranlaßten Bewertungs-, Höherstufungs- und Beförderungsaktion kommt hier ersichtlich nicht in Betracht, ebensowenig der Sonderfall, daß eine vom Gesetzgeber bereits durch substantiierte Einreihungsvoraussetzungen als gewollt zum Ausdruck gebrachte Einreihung nur noch zu vollziehen ist (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG 2 C 40.72 - ).
  • VG Regensburg, 29.10.2014 - RN 1 K 13.2064

    Periodischen Beurteilung, Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, in angemessener Weise für die Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle zu sorgen, wenn einem Beamten ein Dienstposten übertragen sei, dessen Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt das Besoldungsgesetz selbst abschließend regle und wenn der betreffende Beamte auch weiterhin als Einziger für die Beförderung auf dem höher zu bewertenden Amt in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72; ebenso VGH Kassel, U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86).

    Ausnahmsweise kann allerdings als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch eine Verpflichtung des Dienstherrn in Betracht kommen, etwa auf die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit durch Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle hinzuwirken, wenn es sich nämlich dabei um Maßnahmen der Exekutive handelt, der nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt, und wenn nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht kommt (BVerwG, U. v. 24.1.1985, 2 C 39/82; BVerwG, U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72).

    Denn die von der Klägerin hierzu angeführten Urteile des VG Wiesbaden (U. v. 18.9.2008, 8 K 614/08.WI) und des Hessischen VGH (U. v. 28.10.1987, 1 UE 2260/86) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.1.1985, 2 C 39/82; U. v. 17.10.1974, 2 C 40.72) sind auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

  • OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01

    Beförderung; Schulleiter; Wartezeit; Sprungbeförderung

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass ausnahmsweise als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch die Verpflichtung des Dienstherrn auf Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 24.01.1985 - 2 C 39.82 - = ZBR 1985, 195; BVerwG, U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72 - = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51).

    Dies könne etwa der Fall sein, wenn es sich um Maßnahmen der Exekutive handele, der nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willen des Gesetzgebers oblägen, und wenn nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht komme (BVerwG, U. v. 17.10.1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Dabei ist unerheblich, ob aus Entscheidungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans einschließlich denen des Gesetzgebers überhaupt Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können (vgl. Urteile vom 22. Februar 1968 - BVerwG II C 25.67 - [ZBR 1968, 225 [226 f.]]; vom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 - vom 17. Oktober 1974 - BVerwG II C 40.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51]; Beschluß vom 19. August 1971 - BVerwG I WB 41.71 - [BVerwGE 43, 261 [BVerwG 19.08.1971 - I WB 41/71] [262]]).
  • VG Wiesbaden, 18.09.2008 - 8 K 614/08

    Höherwertige Planstelle bei schuldhafter Fürsorgepflichtverletzung des

    Grundsätzlich hat ein Beamter keinen Anspruch auf Beförderung, denn die Möglichkeit der Beförderung ist dem Dienstherrn in erster Linie zur Sicherung der Belange des öffentlichen Dienstes eingeräumt und nicht im Interesse des einzelnen Beamten (BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - II C 40.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51; Hess.VGH, Urteil vom 14.07.1982 - I OE 13/80 -, NVwZ 1983, 51 und Urteil vom 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 -, HessVGRspr.

    Ausnahmsweise kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten eine Verpflichtung des Dienstherrn - etwa auf Beschaffung einer Beförderungsmöglichkeit durch Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle hinzuwirken - folgen, wenn es sich dabei um eine Maßnahme der Exekutive handelt, der nur noch die Verwirklichung des anderweitig geäußerten Willens der Gesetzgebung obliegt, und wenn nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht kommt (BVerwG, Urteile vom 17.10.1974 - II C 40.72 -, Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51 und 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, ZBR 1985, 197).

  • BVerwG, 17.04.1975 - II C 30.73

    Individualisierung eines Besoldungsanspuchs - Besoldungsgruppe des Dienstgrades

    Bei einem in den Ruhestand getretenen Berufssoldaten ist nämlich ebenso wie bei einem Ruhestandsbeamten (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1972 - BVerwG VI B 42.72 die durch eine Planstellenumwandlung vorbereitete Statusveränderung nicht mehr möglich. Übrigens würde der Kläger dann, wenn er sich in dem Zeitpunkt, in welchem durch den Beschluß des Haushaltsausschusses die Verleihung der Planstelle A 15 möglich geworden war, noch nicht im Ruhestand befunden hätte, sogar nicht einmal einen Rechtsanspruch auf Übertragung des besseren Besoldungsstatus gehabt haben; dies auch nicht angesichts seiner Verwendung auf dem Dienstposten, mit dem die nunmehr gehobene Planstellung verknüpft war. In aller Regel begründet nämlich auch die Wahrnehmung der Obliegenheiten eines bestimmten höherwertigen Dienstpostens (bei Beamten: "Amt" im konkret-funktionellen Sinne - vgl. BVerwGE 40, 104 [107] -) keinen Anspruch auf den nach der Besoldungsordnung diesem Dienstposten zugeordneten Besoldungsstatus (Urteil des Senats vom 17. Oktober 1974 - BVerwG II C 40.72 - und Beschluß vom 28. April 1958 - BVerwG VI B 153.57 -).
  • VGH Hessen, 28.10.1987 - 1 UE 2260/86

    Zum Anspruch auf Beförderung bei dauerhafter Übertragung eines höherbewerteten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, in angemessener Weise für die Bereitstellung einer höher bewerteten Planstelle zu sorgen, wenn einem Beamten ein Dienstposten übertragen ist, dessen Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt das Besoldungsgesetz selbst abschließend regelt, und wenn der betreffende Beamte auch weiterhin als einziger für die Beförderung auf dem höher zu bewerteten Amt in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 17.10.1974 - II C 40.72 -, Buchholz 232 § 79 Nr. 51; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.12.1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155).
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77

    Erledigung, Beförderungsanspruch, periodische Beurteilung, Beamter,

    Der vorliegende Fall der Dienstpostenbewertung durch die Beklagte lässt sich nicht mit den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen des VG Wiesbaden (U. v. 18.9.2008 - 8 K 614/08 - juris) und des Hessischen VGH (U. v. 28.10.1987 - 1 UE 2260/86 - juris) vergleichen, in denen mit Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U. v. 24.1.1985 - 2 C 39/82; U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72) im Einzelfall ein Anspruch auf Beförderung ausnahmsweise angenommen wurde, wenn die Bewertung und Zuordnung zu einem bestimmten Amt im Besoldungsgesetz selbst geregelt wird.
  • BVerwG, 25.01.1984 - 2 B 169.82

    Gesetzesvorbehalt für Besoldung - Anspruch auf höhere Besoldung -

    Nach dem geltenden Besoldungsrecht nicht zustehende Bezüge können auch nicht unter Berufung auf das Alimentationsprinzip oder die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erstritten werden (vgl. hierzu BVerfGE 44, 249 [263 f.] = NJW 1977, 1869; BVerwGE 24, 92 [96]; 28, 353 [355]; Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG 2 C 40.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51]).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1991 - 2 A 37/86

    Einweisung; Lehrer; Besoldungsgruppe; Erreichen einer Mindestschülerzahl; Bestand

    Dieser Wille muß dann nur noch stellenplanmäßig umgesetzt und durch geeignete beamtenrechtliche Maßnahmen verwirklicht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1974 - II C 40.72 - Buchholz 232, § 79 Nr. 51).
  • BVerwG, 08.08.1985 - 2 B 39.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch eines

  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 94.80

    Zerstörung von Beförderungsaussichten durch Änderungen der einschlägigen Gesetze

  • VG Stuttgart, 25.04.2007 - 17 K 391/06

    Beamtenbesoldung: Anspruch auf Übertragung des Amtes eines Rektors der

  • VG Gießen, 21.12.2012 - 5 K 4556/11

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

  • BVerwG, 09.08.1996 - 2 VR 2.96

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Anforderungen an die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.02.1991 - 2 A 37/86
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