Rechtsprechung
BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Gewerkschaftliche Betätigung - Urlaubsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 28.09.1983 - I/1 E 573/83
- VGH Hessen, 24.06.1987 - 1 OE 68/83
- BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 647 (Ls.)
- DVBl 1992, 101
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88
Zwar kann die Klägerin die für die Teilnahme an der Gewerkschaftsveranstaltung beantragte Dienstbefreiung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkung des ihr vom Beklagten statt dessen bewilligten Erholungsurlaubs beseitigen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 -ZBR 1987, 277> und BVerwGE 79, 336 ). - BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84
Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88
Die Vorschrift läßt sich unter diesem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt mithin nur insofern rechtfertigen, als der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, daß die gewerkschaftliche Tätigkeit eines Beamten vornehmlich in dessen Freizeit stattfindet, so daß Urlaub allenfalls in Form kurzzeitiger Dienstbefreiung in Anspruch genommen werden kann (BVerwGE 72, 289 ). - BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88
§ 106 Abs. 4 HBG stellt eine Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten dar, dem als Korrelat die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (vgl. BVerfGE 40, 296 ). - BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85
Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise
Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88
Zwar kann die Klägerin die für die Teilnahme an der Gewerkschaftsveranstaltung beantragte Dienstbefreiung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkung des ihr vom Beklagten statt dessen bewilligten Erholungsurlaubs beseitigen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 -ZBR 1987, 277> und BVerwGE 79, 336 ). - BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 56.84
Weiterführung - Personalakten - Referendar - Rechtsanwalt - Laufende Akten - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88
Zwar kann die Klägerin die für die Teilnahme an der Gewerkschaftsveranstaltung beantragte Dienstbefreiung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkung des ihr vom Beklagten statt dessen bewilligten Erholungsurlaubs beseitigen (vgl. Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 -ZBR 1987, 277> und BVerwGE 79, 336 ).
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05
Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung; …
Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen lassen (Urteile vom 29. Januar 1987 BVerwG 2 C 12.85 Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19. Mai 1988 BVerwG 2 A 4.87 BVerwGE 79, 336 und vom 29. August 1991 BVerwG 2 C 40.88 Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2). - VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11
Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration …
Auch wenn der Beamte wegen Zeitablaufs nicht mehr nachträglich auf der Grundlage einer Urlaubsbewilligung von der Dienstleistungspflicht befreit werden kann, kann er doch die Rechtswirkungen einer zu Unrecht versagten Freistellung und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen lassen (BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2005, - 2 C 4/05 -, juris; vom 29. Januar 1987 - 2 C 12.85 - juris; vom 19. Mai 1988, - 2 A 4.87 -, juris; vom 29. August 1991, - 2 C 40.88 -, juris).Auf eine herausgehobene gewerkschaftliche Funktion ist die Ausübung einer ehrenamtlichen gewerkschaftlichen Betätigung dabei nicht beschränkt (BVerwG, Urteil vom 29. August 1991, - 2 C 40/88 -, juris, Rn. 16).
§ 106 Abs. 4 HBG bedarf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus allgemeinen rechtlichen Erwägungen einer einschränkenden Auslegung, da die Vorschrift eine Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten darstellt, dem als Korrelat die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (BVerwG, Urteil vom 29. August 1991, - 2 C 40/88 -, juris).
- BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90 Zwar kann der Kläger den aus Anlaß der Teilnahme an den Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe beantragten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkungen des ihm statt dessen von der Beklagten gewährten Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - sowie BVerwGE 79, 336 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] ).
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2009 - 4 S 111/06
Sonderurlaub; dienstliche Gründe; Personalknappheit
Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (BVerwG, Urteile vom 29.01.1987 - BVerwG 2 C 12.85 -, Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19.05.1988 - BVerwG 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336 und vom 29.08.1991 - BVerwG 2 C 40.88 - Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2). - OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 75/17
Sonderurlaub; Ermessen; Tod eines nahen Angehörigen
Die Möglichkeit der Gewährung von Urlaub aus verschiedenen Anlässen nach § 12 SächsUrlMuEltVO (im Folgenden: Sonderurlaub) stellt eine Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten dar, dem als Korrelat die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 1991 - 2 C 40.88 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urt. v. 5. November 1975, BVerfGE 40, 296, 321 f.). - BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 49.05
Zeitpunkt der Erledigung des Anspruchs auf Freistellung vom Dienst wegen …
Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - BVerwGE 79, 336 , vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 4.05 - ). - OVG Sachsen, 20.06.2017 - 2 A 635/15
Sonderurlaub, Betreuung Kind, Nachtschicht, Schichtdienst
Die Möglichkeit der Gewährung von Urlaub aus verschiedenen Anlässen nach § 12 SächsUrlMuEltVO (im Folgenden: Sonderurlaub) stellt eine Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten dar, dem als Korrelat die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 1991 - 2 C 40.88 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urt. v. 5. November 1975, BVerfGE 40, 296, 321 f.). - BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 50.05
Anspruch auf Freistellung vom Dienst wegen Sonderurlaubs oder Freizeitausgleichs
Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - BVerwGE 79, 336 , vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 2 C 4.05 - ). - OVG Sachsen, 17.08.2016 - 2 A 489/15
Beamter; Sonderurlaub; Niederkunft der Lebensgefährtin; Streitwert; Urlaubstag
16 Die Möglichkeit der Gewährung von Urlaub aus verschiedenen Anlässen nach § 12 SächsUrlMuEltVO (im Folgenden: Sonderurlaub) stellt eine Ausnahme von dem hergebrachten, in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsatz der vollen Dienstleistungspflicht des Beamten dar, dem als Korrelat die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenübersteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. August 1991 - 2 C 40.88 -, juris Rn. 17 unter Bezugnahme auf BVerfG, Urt. v. 5. November 1975, BVerfGE 40, 296, 321 f.). - VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 10 K 2043/07
Umrechnung des Urlaubsanspruch bei einem Beamten im Schichtdienst
Die Beklagte kann die Rechtswirkungen zu Unrecht versagten Urlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (BVerwG, Beschluss vom 06.05.1987 - 1 WB 14.79 -, BVerwGE 73, 170; vgl. ebenso für Sonderurlaub und Freistellung vom Dienst: BVerwG, Urteil vom 29.01.1987 - 2 C 12.85 -, Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19.05.1988 - 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336 und vom 29.08.1991 - BVerwG 2 C 40.88 - Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2). - VG Wiesbaden, 22.01.1998 - 8 E 12/94
Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung von Sonderurlaub zur Pflege …
- VG Kassel, 21.10.2019 - 1 K 3053/18
Dienstbefreiung für die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung nach § 81 …
- VG Ansbach, 17.03.1999 - AN 12 K 97.02199
Teilnahme an einer Schulung der Hauptfürsorgestelle