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   BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94   

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https://dejure.org/1995,2321
BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94 (https://dejure.org/1995,2321)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2 C 40.94 (https://dejure.org/1995,2321)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2 C 40.94 (https://dejure.org/1995,2321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der Fahrprobe des Fahrerlaubnisbewerbers auf öffentlichen Straßen - Vorliegen eins besonderen Aufgabenbereichs bei einem Bundeswehroffizier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 258
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94

    Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94
    Nicht jeder militärische Vorgesetzte, der gemäß § 1 Abs. 5 Soldatengesetz - SG - befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen, ist zugleich "Führer" im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. Soweit die Vorgesetzteneigenschaft durch Dienstgrad oder Aufgabenstellung begründet wird, trägt dem regelmäßig bereits die allgemein vorgesehene Besoldung Rechnung; denn nach dem geltenden System des Besoldungsrechts wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt/dem verliehenen Dienstgrad entsprechenden Grundgehalts nebst Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] und - BVerwG 2 C 14.94 -).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder - Außendienst -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94
    »Bei Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung in der Bundeswehr übt der als Prüfer eingesetzte Soldat keine Führer- oder Ausbildertätigkeit im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B aus (wie Urteil vom 24. August 1 995 - BVerwG 2 C 39.94 -).«.
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94
    Der Ausschluß des Klägers aus dem Kreis der Berechtigten hält sich im Rahmen des der Beklagten durch § 17 BBesG eingeräumten Ermessens (vgl. zur Ermessensausübung BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - [Buchholz 235 § 17 Nr. 1]; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - [BVerwGE 96, 224, 226 f.]; Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94
    Nicht jeder militärische Vorgesetzte, der gemäß § 1 Abs. 5 Soldatengesetz - SG - befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen, ist zugleich "Führer" im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. Soweit die Vorgesetzteneigenschaft durch Dienstgrad oder Aufgabenstellung begründet wird, trägt dem regelmäßig bereits die allgemein vorgesehene Besoldung Rechnung; denn nach dem geltenden System des Besoldungsrechts wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt/dem verliehenen Dienstgrad entsprechenden Grundgehalts nebst Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] und - BVerwG 2 C 14.94 -).
  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94
    Der Ausschluß des Klägers aus dem Kreis der Berechtigten hält sich im Rahmen des der Beklagten durch § 17 BBesG eingeräumten Ermessens (vgl. zur Ermessensausübung BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - [Buchholz 235 § 17 Nr. 1]; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - [BVerwGE 96, 224, 226 f.]; Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94
    Der Ausschluß des Klägers aus dem Kreis der Berechtigten hält sich im Rahmen des der Beklagten durch § 17 BBesG eingeräumten Ermessens (vgl. zur Ermessensausübung BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - [Buchholz 235 § 17 Nr. 1]; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - [BVerwGE 96, 224, 226 f.]; Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 1.97

    Stellenzulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen;; -, Voraussetzungen für

    Das entspricht dem System des Besoldungsrechts, das die angemessene Besoldung grundsätzlich in Gestalt des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts nebst Familienzuschlag (früher: Ortszuschlag) gewährt und nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen gestattet (vgl. BVerwGE 98, 192 f.; Urteile vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - und - BVerwG 2 C 40.94 - ).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 12.02

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder; Aufwandsentschädigung für

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 BBesO Nr. 15 S. 11 f.) - ausgeführt hat, ist nicht .
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 6.00

    Außendienstzulage; Bundesbesoldungsordnung; Dienstbezüge; Festsetzung;

    Diese Verwendung als Führer einer militärischen Teileinheit war zulageberechtigend (vgl. Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 40.94 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 15 S. 11 f.).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 17.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 20.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 19.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 15.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 16.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 13.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

    Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 12.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

  • BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 18.96

    Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 4536/94

    Zulage für Außendienst;; ATN-Zuordnung; Ausbilder; Außendienst; Fahrschulleiter;

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