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   BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 40.98   

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https://dejure.org/1999,4883
BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 40.98 (https://dejure.org/1999,4883)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 2 C 40.98 (https://dejure.org/1999,4883)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 2 C 40.98 (https://dejure.org/1999,4883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    SVG § 28 a. F.; VwGO § 113 Abs. 5, § 114 Satz 1, § 114 Satz 2, § 137 Abs. 2
    Ermessen, Fehlgebrauch des - bei Entscheidung über die Kapital- abfindung eines Soldaten; Nachschieben von -serwägungen in der Revisionsinstanz; Kapitalabfindung, Gewährung einer - an einen in den Ruhestand getretenen Soldaten; Nachschieben von Ermessenserwägungen mit ...

  • Wolters Kluwer

    Ermessen - Fehlgebrauch des Ermessens bei Entscheidung über die Kapitalabfindung eines Soldaten - Nachschieben von Ermessenserwägungen in der Revisionsinstanz - Kapitalabfindung - Gewährung einer Kapitalabfindung an einen in den Ruhestand getretenen Soldaten - ...

  • Judicialis

    SVG § 28 a.F.; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 114 Satz 1; ; VwGO § 114 Satz 2; ; VwGO § 137 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldatenversorgungsrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Ermessen, Fehlgebrauch des - bei Entscheidung über die Kapitalabfindung eines Soldaten; Nachschieben von -serwägungen in der Revisionsinstanz; Kapitalabfindung, Gewährung einer - an einen in den Ruhestand getretenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 40.98
    § 28 Abs. 1 Nr. 2 SVG a.F. setzt nicht voraus, daß der eigene Grundbesitz eigengenutzt wird (wie Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - ).

    Nach der Vorschrift des § 28 Abs. 1 Nr. 2 SVG a.F., die auf vor dem Inkrafttreten der Änderungsbestimmung des Art. 7 Nr. 14 VReformG vom 28. Juni 1998 (BGBl I 1666 ) am 1. Januar 1999 in der bis dahin geltenden Fassung entstandene Ansprüche anzuwenden ist (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - ), kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehalts eine Kapitalabfindung zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes erhalten.

    § 28 Abs. 1 Nr. 2 SVG a.F. hat weder die Eigennutzung des erworbenen Grundbesitzes zur tatbestandlichen Voraussetzung, noch scheitert nach § 28 Abs. 2 SVG a.F. die Gewährung einer Kapitalabfindung daran, daß der Kläger, der bei Beantragung der Kapitalabfindung im Februar 1995 noch keine 55 Jahre alt war, dieses Alter inzwischen überschritten hat (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 -).

    Die Ermessenserwägungen, mit denen sie den Antrag des Klägers abgelehnt hat, stimmen weitgehend mit den Erwägungen überein, auf welche die Beklagte ihre ablehnende Entscheidung gegenüber dem Kläger des Verfahrens BVerwG 2 C 4.98 gestützt hatte.

  • VGH Bayern, 28.10.1998 - 3 B 97.1936
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 40.98
    BVerwG 2 C 40.98 VGH 3 B 97.1936.
  • BVerwG, 23.09.1969 - II C 25.66
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 40.98
    Erst in der Revisionsinstanz eingeführte Tatsachen sind aber für das Revisionsgericht nach § 137 Abs. 2 VwGO unbeachtlich (vgl. Urteil vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 25.66 - ).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Sie hat diese Gründe aber in zulässiger Weise noch während des Berufungsverfahrens ergänzt (vgl. hierzu Urteil vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - Buchholz 239.2 § 28 SVG Nr. 3 S. 6 ff.), ohne dadurch den Rücknahmebescheid in seinem Wesen zu ändern oder die Rechtsverteidigung des Klägers zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 ).
  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 33.99

    Ermessen, Fehlgebrauch des - bei Entscheidung über die Kapitalabfindung eines

    Zur Ermessensausübung nach § 28 Abs. 1 SVG a.F. (wie Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - ).

    Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SVG, der in seiner bis zum Inkrafttreten der Änderungsbestimmung des Art. 7 Nr. 14 VReformG vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666 ) am 1. Januar 1999 geltenden Fassung auf Ansprüche anzuwenden ist, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind (vgl. Urteile vom 11. Februar 1999 - BVerwG 2 C 4.98 - und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 40.98 - ), kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehalts eine Kapitalabfindung zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes erhalten.

    Die Ermessenserwägungen, mit denen sie den Antrag des Klägers abgelehnt hat, stimmen im Wesentlichen mit den Erwägungen überein, auf welche die in den Rechtsstreitigkeiten BVerwG 2 C 4.98 und BVerwG 2 C 40.98 angegriffenen Ablehnungsbescheide der Beklagten gestützt waren.

    Durch das Urteil des erkennenden Senats im Verfahren BVerwG 2 C 40.98 (Urteil vom 9. Dezember 1999 ) ist überdies die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 1998 - 3 B 97.1936 - aufgehoben worden, auf das er sich im vorliegenden Rechtsstreit zur Begründung seiner Auffassung, die Ermessensausübung der Beklagten sei rechtmäßig, bezogen hat.

    Deshalb kann auch wegen der Fehlerhaftigkeit der im vorliegenden Rechtsstreit zur Überprüfung stehenden Ermessensausübung auf die den Beteiligten bekannten Urteile des Senats vom 11. Februar und 9. Dezember 1999 - BVerwG 2 C 4.98 und BVerwG 2 C 40.98 (a.a.O.) - verwiesen werden.

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 6/04

    Parlamentsrecht; Abgeordneter; Akteneinsichtsrecht; Aktenvorlagerecht;

    § 114 Satz 2 VwGO bestimmt allein, daß einer nach dem einschlägigen materiellen Recht und dem Verwaltungsverfahrensrecht zulässigen Ergänzung von Ermessenserwägungen prozessuale Hindernisse - soweit nicht das Revisionsverfahren betroffen ist (BVerwG Urteil vom 09. Dezember 1999 - 2 C 40/98 - zitiert nach juris) - nicht entgegenstehen (BVerwG DVBl 1998, 1023, 1026 f.), sofern nicht das Ermessen erstmals ausgeübt oder die Gründe einer Ermessensausübung (vollständig oder ihrem Wesensgehalt nach) ausgewechselt werden (BVerwG NJW 1999, 2912 m.w.N.).
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