Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,328
BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80 (https://dejure.org/1981,328)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1981 - 2 C 42.80 (https://dejure.org/1981,328)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 2 C 42.80 (https://dejure.org/1981,328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Lehramtsprüfungen - Vorgeschriebene Vorbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Anerkennung von Prüfungen) - Begriff der "vorgeschriebenen Vorbildung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 142
  • DVBl 1982, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Geht man mit dem Berufungsgericht davon aus, daß der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist, so sind die nach dem Lehrerausbildungsrecht des beklagten Landes geforderten Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Vorbereitungsdienst als zulässige subjektive Zulassungsvoraussetzungen zum Schütze wichtiger Gemeinschaftsgüter anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 13, 97 [107]; 19, 330 [337]; 25, 236 [247]; 33, 303 [336]), die auch in ihrer konkreten Ausgestaltung keinen Bedenken begegnen.
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Geht man mit dem Berufungsgericht davon aus, daß der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist, so sind die nach dem Lehrerausbildungsrecht des beklagten Landes geforderten Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Vorbereitungsdienst als zulässige subjektive Zulassungsvoraussetzungen zum Schütze wichtiger Gemeinschaftsgüter anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 13, 97 [107]; 19, 330 [337]; 25, 236 [247]; 33, 303 [336]), die auch in ihrer konkreten Ausgestaltung keinen Bedenken begegnen.
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Geht man mit dem Berufungsgericht davon aus, daß der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist, so sind die nach dem Lehrerausbildungsrecht des beklagten Landes geforderten Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Vorbereitungsdienst als zulässige subjektive Zulassungsvoraussetzungen zum Schütze wichtiger Gemeinschaftsgüter anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 13, 97 [107]; 19, 330 [337]; 25, 236 [247]; 33, 303 [336]), die auch in ihrer konkreten Ausgestaltung keinen Bedenken begegnen.
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Der Mangel des nach § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebenen Vorverfahrens ist durch die Erklärungen der Beteiligten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgeräumt (vgl. BVerwGE 15, 306 [310]; 27, 141 [143]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Geht man mit dem Berufungsgericht davon aus, daß der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist, so sind die nach dem Lehrerausbildungsrecht des beklagten Landes geforderten Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Vorbereitungsdienst als zulässige subjektive Zulassungsvoraussetzungen zum Schütze wichtiger Gemeinschaftsgüter anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 13, 97 [107]; 19, 330 [337]; 25, 236 [247]; 33, 303 [336]), die auch in ihrer konkreten Ausgestaltung keinen Bedenken begegnen.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Geht man mit dem Berufungsgericht davon aus, daß der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist, so sind die nach dem Lehrerausbildungsrecht des beklagten Landes geforderten Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Vorbereitungsdienst als zulässige subjektive Zulassungsvoraussetzungen zum Schütze wichtiger Gemeinschaftsgüter anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 13, 97 [107]; 19, 330 [337]; 25, 236 [247]; 33, 303 [336]), die auch in ihrer konkreten Ausgestaltung keinen Bedenken begegnen.
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Der Mangel des nach § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebenen Vorverfahrens ist durch die Erklärungen der Beteiligten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgeräumt (vgl. BVerwGE 15, 306 [310]; 27, 141 [143]).
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Diese Klage ist unabhängig davon zulässig, ob der Beklagte zu Recht - etwa gestützt auf § 13 Abs. 1 oder 3 des Gesetzes über die Ausbildung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1969 (GV.NW. S. 176), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1973 (GV.NW. S. 567) - Lehrerausbildungsgesetz 1969 - LABG a.F. - von der Notwendigkeit einer gesonderten, von der Verwaltungsentscheidung über die Einstellung der Klägerin in den Vorbereitungsdienst verfahrensmäßig abgetrennten Entscheidung über die Anerkennung der von der Klägerin abgelegten Prüfung ausgegangen ist (anders z.B. für die allgemeine Anerkennung von Prüfungen durch den Bundespersonalausschuß BVerwGE 32, 148 [154 f.] unter Hinweis auf BVerwGE 26, 31 [39]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Diese partielle Vollregelung innerhalb des genügend Spielraum lassenden Rahmengesetzes unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 4, 115 [128 f.]; 43, 291 [343]).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 42.80
    Diese Klage ist unabhängig davon zulässig, ob der Beklagte zu Recht - etwa gestützt auf § 13 Abs. 1 oder 3 des Gesetzes über die Ausbildung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1969 (GV.NW. S. 176), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1973 (GV.NW. S. 567) - Lehrerausbildungsgesetz 1969 - LABG a.F. - von der Notwendigkeit einer gesonderten, von der Verwaltungsentscheidung über die Einstellung der Klägerin in den Vorbereitungsdienst verfahrensmäßig abgetrennten Entscheidung über die Anerkennung der von der Klägerin abgelegten Prüfung ausgegangen ist (anders z.B. für die allgemeine Anerkennung von Prüfungen durch den Bundespersonalausschuß BVerwGE 32, 148 [154 f.] unter Hinweis auf BVerwGE 26, 31 [39]).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Hiervon ausgehend wollte der Bundesgesetzgeber in dem umschriebenen Spannungsfeld mit der für Bund und Länder einheitlich geltenden Vorschrift des § 122 Abs. 2 BRRG - wie auch mit Abs. 1 der Vorschrift (vgl. BVerwGE 64, 142, [146 f.]) - im Interesse der Mobilität des öffentlichen Dienstes im Beamtenverhältnis ein Mindestmaß an bund- und länderübergreifender Einheitlichkeit des Beamtenrechts schaffen (vgl. dazu auch § 13 Abs. 3 Satz 4 BRRG).

    Einander entsprechende Laufbahnen sind solche, die sich im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß sie bei verschiedenen Dienstherrn bestehen; sie gehören derselben Laufbahngruppe und derselben Fachrichtung mit im wesentlichen gleichen Aufgaben an und erfordern eine inhaltlich im wesentlichen gleiche Vorbildung, Ausbildung und Prüfung (vgl. Niedermaier in Fürst GKÖD I, Teil 1, K § 17 Rz 18; Niedermaier/Pühler, Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten, § 7 Rz 12, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BVerwGE 64, 142 [147 ff.] und 153 [155 ff.] zur Frage im wesentlichen übereinstimmender Vorbildungen).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Nach Maßgabe des § 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG F. 1977, der lediglich einen im Beamtenlaufbahnrecht geltenden selbstverständlichen Grundsatz wiedergibt und deshalb auch im vorliegenden Falle zu berücksichtigen ist, muß die Vorbildung geeignet sein, in Verbindung mit der laufbahnbezogenen Ausbildung im Vorbereitungsdienst die Befähigung für die betreffende Laufbahn zu vermitteln, wobei sich Inhalt und Umfang nach den Anforderungen bemessen, die sich aus den mit der jeweiligen Laufbahn verbundenen Aufgaben ergeben (BVerwGE 64, 142 [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80]; vgl. auch § 13 Abs. 2 Nr. 4 BRRG F. 1977).

    Wie der erkennende Senat in der in BVerwGE 64, 142 (149) [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80] abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, bestimmt sich nach Maßgabe dieser Berufsorientierung regelmäßig die Zuordnung der einzelnen niveaugleichen Vorbildungen zu den jeweiligen Beamtenlaufbahnen als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst.

  • OVG Bremen, 26.08.2005 - 2 B 158/05

    Kopftuchverbot für moslemische Lehrerin - Ablehnung; Beamter auf Widerruf;

    Der Zulasssungsanspruch bei staatlichen Ausbildungen mit Monopolcharakter wie dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen kann nach Art. 12 Abs. 1 S.2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes aufgestellte subjektive Zulassungsvoraussetzungen beschränkt werden, die dem Schutz eines wichtigen und sicherungsbedürftigen Gemeinschaftgutes vor möglichen Nachteilen oder Gefahren zu dienen bestimmt oder geeignet sind (BVerwGE 64, 142 mNw.).

    Der Zulasssungsanspruch bei staatlichen Ausbildungen mit Monopolcharakter wie dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen kann nach Art. 12 Abs. 1 S.2 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes aufgestellte subjektive Zulassungsvoraussetzungen beschränkt werden, die dem Schutz eines wichtigen und sicherungsbedürftigen Gemeinschaftgutes vor möglichen Nachteilen oder Gefahren zu dienen bestimmt oder geeignet sind (BVerwGE 64, 142 mNw.).

    Für diesen Personenkreis hat die Regelung die Bedeutung einer subjektiven Zulassungsvoraussetzung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur zum Schutz überragend gewichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig ist (vgl. BVerfGE 7, 377, 405; 33, 303, 336; BVerwG u.v. 22.10.1981 - 2 C 42/80, BVerwGE 64, 142 ff).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht