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   OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11   

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OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11 (https://dejure.org/2013,6277)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.02.2013 - 2 C 424/11 (https://dejure.org/2013,6277)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 2 C 424/11 (https://dejure.org/2013,6277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit, Vereinbarkeit und Geeignetheit der Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Konkretisierung "Gärten" bzgl. des Ausschlusses der Nutzbarkeit der Gärten; Zulässigkeit einer planerischen Festsetzung als "private" Grünfläche bei Verfolgen von ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit, Vereinbarkeit und Geeignetheit der Festsetzung einer privaten Grünfläche mit der Konkretisierung "Gärten" bzgl. des Ausschlusses der Nutzbarkeit der Gärten; Zulässigkeit einer planerischen Festsetzung als "private" Grünfläche bei Verfolgen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nicht vollziehbares Nebeneinander von Festsetzungen für private Gartenfläche führt zur Unwirksamkeit der Planung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2013, 696 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    Röchlingpark -" aus dem Jahr 2010 für das gleichnamige Gebiet der Antragsgegnerin, der an die Stelle des durch rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 - aufgehobenen Bebauungsplans Nr. 114.06.00 "Am Triller" trat.

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Planaufstellungsakten der Antragsgegnerin (2 Aktenordner) sowie der Verfahren 2 C 284/09 und 2 C 478/07, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Ihre Antragsbefugnis gemäß § 47 II 1 VwGO folgt aus der Belegenheit ihrer Grundstücke im Geltungsbereich des streitgegenständlichen Bebauungsplans und den sich im Falle seiner Rechtswirksamkeit hieraus für sie ergebenden weit reichenden Rechtsfolgen(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.6.2009 - 2 C 478/07 - m. w.N., stRspr.).

    Das Plangebiet, auf das die Antragsgegnerin insoweit abgestellt hat, weist ausweislich der in den vorliegenden Gerichtsakten enthaltenen Fotos sowie der vom Senat bei der im vorausgegangenen Normenkontrollverfahren - 2 C 478/07 - (betreffend den für unwirksam erklärten Vorgänger-Bebauungsplan) durchgeführten Ortsbesichtigung gewonnenen Erkenntnisse zwar auch "villenartige, stark durchgrünte Einzelbebauungen" auf, womit ausgehend von der Planbegründung zur Grundflächengröße (S. 24) wohl "einzelne freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser" gemeint sein dürften.

    Ferner gibt es keinerlei Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Rüge der Antragsteller, dass der Stadtrat der Antragsgegnerin trotz der Feststellung des Senats im Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, dass sämtliche im Plangebiet liegenden Grundstücke der Antragsteller ohne die Bauleitplanung nach - Maßgabe des - § 34 BauGB grundsätzlich bebaubar seien, seiner Planungsentscheidung entgegen der Planbegründung seine frühere - gegenteilige - Meinung zugrunde gelegt hat.

    Außerhalb des Plangebiets, aber z.T. sogar in der näheren Umgebung stehen, wie bei der Ortsbesichtigung vom 25.6.2009 festgestellt wurde, an der Nordseite der Narzissenstraße - und damit gegenüber den Anwesen Nr. 4 und 6 - das Mehrfamilienhaus Narzissenstraße 5 (Sockelgeschoss mit Garage, zwei Regelgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss) und außerdem etwas weiter westlich ein weiteres Mehrfamilienhaus an der Gabelung Fliederstraße/ Nelkenstraße; im Übrigen fanden sich an der Nordseite der Narzissenstraße auch Mehrfamilienhäuser, die "in den Hang hinein gebaut" sind und meist nur mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss in Erscheinung treten.(Niederschrift über die Ortsbesichtigung vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -).

    Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er sich aus den Materialien des Planaufstellungsverfahrens ergibt und die "äußere" Seite der Abwägung betrifft, das heißt auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 - m.w.N.) Das ist nach dem Vorstehenden der Fall.

    Zwar hat die Antragsgegnerin in der Planbegründung erklärt, dass sie, falls ihre Entscheidung Entschädigungsansprüche nach sich ziehe, bereit sei, diese zu erfüllen, und sie hat zum Ausgleich auch im Randbereich des ehemaligen Parkareals, nämlich in den Wohngebieten WR 1 und 2, vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 - die Festsetzung von Bebauungsmöglichkeiten für die Antragsteller beschlossen.

  • BGH, 02.04.1992 - III ZR 25/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    (BGH, Urteil vom 2.4.1992 - III ZR 25/91 -, BRS 53 Nr. 24).

    Dass bei einer solchen (Eigentümer-) Konstellation grundsätzlich die - von der Antragsgegnerin allenfalls für die Zukunft erwogene - Prüfung vor Satzungsbeschluss naheliegen dürfte, ob eine - annähernde - Lastengleichheit durch bodenordnende Maßnahmen zu erreichen wäre, da eine "gerechte" Abwägung der privaten Belange untereinander von dem Bestreben getragen sein muss, im Rahmen des Planungsziels unter Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes einen Interessenausgleich mit dem Ziel einer möglichst gleichen Belastung der beteiligten privaten Rechtsträger herzustellen(BGH, Urteil vom 2.4.1992 - III ZR 25/91 -, BRS 53 Nr. 24), braucht vorliegend indes nicht vertieft zu werden, weil die Beschränkung der Baumöglichkeiten der Antragsteller im Bebauungsplan auf die Festsetzungen in WR 1 und 2 im Maß der baulichen Nutzung unverhältnismäßig ist.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    Die Erforderlichkeit im Sinne des § 1 III BauGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt(BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, E 34, 301).

    Allerdings setzt eine wirksame städtebauliche Planung voraus, dass hinreichend gewichtige städtebaulich beachtliche Allgemeinbelange für sie bestehen(BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    Daher verlangt das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird, und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht(Vgl. in diesem Zusammenhang u. a. BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17).

    Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt insoweit Evidenz, die Ebene unausweichlicher Erkenntnis(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4).

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09

    Normenkontrolle - Anforderungen an den Erlass einer gemeindlichen Satzung -

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Planaufstellungsakten der Antragsgegnerin (2 Aktenordner) sowie der Verfahren 2 C 284/09 und 2 C 478/07, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Dafür sprechen mit Gewicht die von der Antragsgegnerin, die bereits im Verfahren 2 C 284/09 zur Analyse der Sichtbeziehungen anhand der Topographischen Karte Geländeschnitte und Sichtachsen erstellt und durch Fotos in der Realität überprüft hatte, mit Schriftsatz vom 21.2.2013 vorgelegten Fotos aus dem Jahr 2005 und vom Februar 2012 bzw. Februar 2013, die die Sicht von unterschiedlichen Standorten in der Stadt auf diese umstrittenen Bereiche zeigen.

  • OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 C 224/08

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen abwägungsfehlerhafter Festsetzung von

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Senats vom 29.4.2010 - 2 C 224/08 "Kiesgrube" -.

    Insoweit gehört es zu den Aufgaben der Gerichte, die vorgenommene Abwägung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob die Bilanz der für und wider die letztlich beschlossene Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange bei objektiver Würdigung eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung erkennen lässt.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 29.4.2010 - 2 C 224/08 - und vom 26.3.1996 - 2 N 1/95 -) Ein solcher Sachverhalt ist vorliegend gegeben.

  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    Als zur Rechtfertigung geeignete städtebauliche Gründe kommen allein öffentliche Belange in Betracht.(BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - m.w.N., BauR 1999, 1136 = NVwZ 1999, 1338) § 1 III BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag und deshalb gegen das Gebot der Erforderlichkeit der Planung verstößt.(BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14/00 -, E 116, 144) Diese Vorschrift betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung; hierfür ist das Abwägungsgebot maßgeblich.(BVerwG, Beschluss vom 22.4.1997 - 4 BN 1.97 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 91 = BRS 59 Nr. 1).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    Als zur Rechtfertigung geeignete städtebauliche Gründe kommen allein öffentliche Belange in Betracht.(BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - m.w.N., BauR 1999, 1136 = NVwZ 1999, 1338) § 1 III BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag und deshalb gegen das Gebot der Erforderlichkeit der Planung verstößt.(BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14/00 -, E 116, 144) Diese Vorschrift betrifft die generelle Erforderlichkeit der Planung, nicht hingegen die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung; hierfür ist das Abwägungsgebot maßgeblich.(BVerwG, Beschluss vom 22.4.1997 - 4 BN 1.97 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 91 = BRS 59 Nr. 1).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    28 (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6) Das in § 1 VII BauGB festgelegte Abwägungsgebot erlaubt bei einer Planungsentscheidung einen besonders flexiblen und dem Einzelfall gerecht werdenden Interessenausgleich unter maßgeblicher Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.(BVerfG, Beschluss vom 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174)Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie nach Art. 14 I und II GG sind zu beachten, der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Privateigentums sowie seiner Sozialpflichtigkeit ist gleichermaßen Rechnung zu tragen und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.(BVerfG, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11
    28 (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6) Das in § 1 VII BauGB festgelegte Abwägungsgebot erlaubt bei einer Planungsentscheidung einen besonders flexiblen und dem Einzelfall gerecht werdenden Interessenausgleich unter maßgeblicher Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.(BVerfG, Beschluss vom 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 -, BVerfGE 79, 174)Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie nach Art. 14 I und II GG sind zu beachten, der verfassungsrechtlichen Anerkennung des Privateigentums sowie seiner Sozialpflichtigkeit ist gleichermaßen Rechnung zu tragen und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.(BVerfG, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

  • BVerwG, 05.01.1999 - 4 BN 28.97

    Bundesfernstraße, Bebauungsplan; planfeststellungsersetzender Bebauungsplan;

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 BN 48.04

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen zwei beachtlichen Verfahrensfehlern;

  • BVerwG, 31.07.2014 - 4 BN 12.14

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines ~; ~ der Innenentwicklung; beschleunigtes

    In Übereinstimmung hiermit legen auch die Normenkontrollgerichte den Maßstab des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Veränderung an (OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 1 C 10352/11 - juris Rn. 53; OVG Saarlouis, Urteil vom 26. Februar 2013 - 2 C 424/11 - juris Rn. 37; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 3 S 198/12 - NVwZ-RR 2014, 171 Rn. 45; OVG Münster, Urteil vom 12. Februar 2014 - 2 D 13/14.NE - juris Rn. 69).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    26.2.2013 - 2 C 424/11 - juris Rn. 56 f.; Schrödter/Wahlhäuser in Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 1 Rn. 395, 405; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 30.4.2015 - OVG 2 A 8.13 - NuR 2016, 190 = juris Rn. 27, 33 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam:

    Auf den Normenkontrollantrag der Kläger zu 1 bis 4 vom 28.11.2011 erklärte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes durch rechtskräftiges Urteil vom 26.02.2013 (Aktenzeichen 2 C 424/11) den weiteren, am 07.12.2010 vom Stadtrat der Beklagten beschlossenen Bebauungsplan "T. - Ehem.

    Nicht anders stellt es sich beim zweiten Bebauungsplan der Beklagten dar: Die vom Stadtrat der Beklagten getroffene Abwägungsentscheidung zu Lasten der Kläger entspricht offensichtlich nicht den von der Rechtsprechung unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten entwickelten Anforderungen an eine "gerechte Abwägung" der von der Planungsentscheidung betroffenen öffentlichen und privaten Belange, weil der Stadtrat insbesondere seiner Abwägungsentscheidung eine unzutreffende Bebauungsstruktur zu Grunde gelegt hat (Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26.02.2013 - 2 C 424/11, S. 26 ff., im Anlagenbd. "Kläger").

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 8 S 286/17

    Bebauungsplan- Lärmkonflikt beim Heranrücken einer Wohnbebauung an einen

    Insoweit gehört es zu den Aufgaben der Gerichte, die vorgenommene Abwägung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob die Bilanz der für und wider die letztlich beschlossene Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange bei objektiver Würdigung eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung erkennen lässt (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26.02.2013 - 2 C 424/11 -, juris Rn. 76 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 15 N 16.2381

    Verkürzte Auslegung des Bebauungsplans nach erheblicher Änderung des Planentwurfs

    - ob die Antragsgegnerin mit der Festsetzung der privaten Grünfläche am Nordostrand des Plangebiets aufgrund des Ziels, dort Wald i.S. von § 2 Abs. 3 BWaldG i.V. mit Art. 2 Abs. 2 BayWaldG zu erhalten, in der Sache (auch) eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b BauGB getroffen hat, die sie womöglich nicht mit Bewirtschaftungs- und Nachpflanzungsvorgaben verbunden durfte (zur Unvereinbarkeit von Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b und § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB vgl. BVerwG, U.v. 25.6.2014 - 4 CN 4.13 - BVerwGE 150, 101 = juris Rn. 9 ff., 16; BayVGH, U.v. 7.2.2013 - 1 N 11.1854 - juris Rn. 21, 28, 30 f.; vgl. auch BayVGH, U.v. 21.12.2012 - 2 N 11.998 - juris Rn. 31; U.v. 1.4.2015 - 1 N 13.1138 - BayVBl. 2016, 852 = juris Rn. 30 f.; vgl. auch OVG Saarl., U.v. 26.2.2013 - 2 C 424/11 - juris Rn. 44 ff.) sowie.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

    Das private Interesse an der Erhaltung bestehender baulicher Nutzungsrechte ist mit dem öffentlichen Interesse an einer städtebaulichen Neuordnung des Plangebiets abzuwägen, wobei die städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange umso gewichtiger sein müssen, je stärker die Festsetzungen des Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (vgl. SaarlOVG, Urteil vom 26. Februar 2013 - 2 C 424/11 -, juris Rn. 64).
  • VGH Hessen, 25.05.2016 - 3 C 574/15
    Die Festsetzung ist auch nicht, wie die Antragsteller meinen, unzulässig, da sie "fremdnützige Zielsetzungen" i.S.d. Rechtsprechung des OVG Saarland (Urteil vom 26.2.2013, 2 C 424/11 in juris) verfolgt.
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