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   BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69   

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BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69 (https://dejure.org/1971,1285)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1971 - II C 44.69 (https://dejure.org/1971,1285)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1971 - II C 44.69 (https://dejure.org/1971,1285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von "Vordienstzeiten" in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn - Auslegung des Tatbestandsmerkmals "ohne von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64

    Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69
    Dieser Erwägung entspricht das der Regelung des § 115 Abs. 1 BBG zu entnehmende Erfordernis eines inneren Zusammenhangs, und zwar eines Zusammenhangs in funktioneller und zeitlicher Hinsicht, zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - [ZBR 1967, 215] unter Hinweis auf Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10], vom 30. April 1962 - BVerwG II C 104.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12] und vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966, 581]; vgl. auch Richtlinien [RL] zu § 115 BBG - Nr. 5 Abs. 1 Buchst. d - in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 26. September 1958, GMBl. S. 440).

    Die vom Beamten "zu vertretenden" Gründe schließen einerseits die Berücksichtigung des "Motivs" des Beamten für die Dienstunterbrechung nicht schlechthin aus (vgl. das schon erwähnte Urteil BVerwG VI C 85.64, in dem zum Ausdruck kommt, daß eine Entlassung auf Antrag als von dem Beamten nicht zu vertretende Unterbrechung anzusehen sei, wenn Motiv des Entlassungsantrags die - in dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn fallende - Ankündigung einer Personalverminderung durch den Dienstherrn gewesen ist).

    Es genügt für die Annahme dieses Tatbestandsmerkmals, daß die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzuordnen sind; dies ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch ein Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. auch hierzu Urteile - BVerwG VI C 52.63 und BVerwG VI C 85.64 -).

  • BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69
    Dieser Erwägung entspricht das der Regelung des § 115 Abs. 1 BBG zu entnehmende Erfordernis eines inneren Zusammenhangs, und zwar eines Zusammenhangs in funktioneller und zeitlicher Hinsicht, zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - [ZBR 1967, 215] unter Hinweis auf Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10], vom 30. April 1962 - BVerwG II C 104.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12] und vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966, 581]; vgl. auch Richtlinien [RL] zu § 115 BBG - Nr. 5 Abs. 1 Buchst. d - in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 26. September 1958, GMBl. S. 440).

    Zwar hat das Berufungsgericht nicht übersehen, daß eine von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung im Sinne des § 115 Abs. 1 BBG auch dann gegeben sein kann, wenn er nach einer nicht von ihm zu vertretenden Entlassung aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn Bemühungen um eine Wiedereinstellung unterlassen hat, obwohl ein solches Bemühen voraussichtlich Erfolg gehabt haben würde (vgl. das schon angeführte Urteil BVerwG VI C 52.63).

    Es genügt für die Annahme dieses Tatbestandsmerkmals, daß die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzuordnen sind; dies ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch ein Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. auch hierzu Urteile - BVerwG VI C 52.63 und BVerwG VI C 85.64 -).

  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69
    Das Erziehungs- und Pflegerecht der Eltern (vgl. hierzu BVerfGE 4, 52 [57]) wird jedoch - entgegen der anscheinend vom Berufungsgericht vertretenen Auffassung - nicht schon dadurch gestört, daß der öffentlich-rechtliche Dienstherr die Einbeziehung der vor der Begründung des Beamtenverhältnisses liegenden Vordienstzeiten in die ruhegehaltfähige Dienstzeit, also eine Erhöhung des im Alter oder bei Dienstunfähigkeit zu erwartenden Ruhegehalts, ablehnt, weil die Beamtin nach der Entlassung aus einem früheren Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn die mögliche Wiedereinstellung nur deshalb 8 1/2 Jahre nicht betrieb, um unbehindert ihre beiden Kinder betreuen zu können.
  • BVerwG, 16.05.1961 - II C 192.58
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69
    Dieser Erwägung entspricht das der Regelung des § 115 Abs. 1 BBG zu entnehmende Erfordernis eines inneren Zusammenhangs, und zwar eines Zusammenhangs in funktioneller und zeitlicher Hinsicht, zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - [ZBR 1967, 215] unter Hinweis auf Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10], vom 30. April 1962 - BVerwG II C 104.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12] und vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966, 581]; vgl. auch Richtlinien [RL] zu § 115 BBG - Nr. 5 Abs. 1 Buchst. d - in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 26. September 1958, GMBl. S. 440).
  • BVerwG, 30.04.1962 - II C 104.60
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69
    Dieser Erwägung entspricht das der Regelung des § 115 Abs. 1 BBG zu entnehmende Erfordernis eines inneren Zusammenhangs, und zwar eines Zusammenhangs in funktioneller und zeitlicher Hinsicht, zwischen den Vordienstzeiten, deren Berücksichtigung als ruhegehaltfähig begehrt wird, und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - [ZBR 1967, 215] unter Hinweis auf Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG II C 192.58 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 10], vom 30. April 1962 - BVerwG II C 104.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12] und vom 27. April 1966 - BVerwG VI C 52.63 - [ZBR 1966, 581]; vgl. auch Richtlinien [RL] zu § 115 BBG - Nr. 5 Abs. 1 Buchst. d - in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 26. September 1958, GMBl. S. 440).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Es hat mit Recht angenommen, daß danach zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).

    Die absolute Dauer einer Unterbrechung schließt isoliert betrachtet ein Vertretenmüssen nicht ein (vgl. BVerwG; Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 5 LB 198/10

    Anrechnung von Angestelltenzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 10 BeamtVG die im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn - namentlich bei den wirtschaftlichen Verwaltungen Deutsche Bundespost und Deutsche Bahn - ausgeübte, zur Berufung in das Beamtenverhältnis führende Tätigkeit honoriert werden sollte (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 115 BBG a. F.: BVerwG, Urteil vom 15.6.1971 - BVerwG II C 44.69 -, DÖD 1971, 212).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - ; vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ; vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - ; vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ; vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - , vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - , vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses -

    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. die bereits erwähnten Urteile vom 27. April 1966, 22. Februar 1967 und 27. Dezember 1971 sowie Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34 = ZBR 1971, 347 = DÖD 1971, 212]).

    Anderes hätte auch dann nicht zu gelten, wenn ihr Entschluß, das Arbeitsverhältnis seinerzeit nicht fortzusetzen, nicht nur in ihrem eigenen Interesse und dem ihrer damaligen Familie gelegen hätte, sondern wenn sie damit auch dem Interesse der Allgemeinheit daran entsprochen hätte, daß Mütter ihre Kinder selbst betreuen und dadurch dazu beitragen, daß Fehlentwicklungen vermieden werden, die später zu Lasten der Allgemeinheit gehen können (vgl. dazu Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [a.a.O.]).

    Hierzu hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem bereits angeführten Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - (a.a.O.) ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    vgl. - jeweils zu inhaltlich entsprechenden Vorgängernormen bzw. Vorgängerfassungen des § 10 Satz 1 BeamtVG - BVerwG, Urteile vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, ZBR 1971, 347 ff. (348), und vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21, sowie OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 37, m. w. N.; aus der Literatur etwa Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 10 Rn. 2, und Weinbrenner, in: Steg-müller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: September 2017, BeamtVG § 10 Rn. 1.
  • BVerwG, 17.05.1991 - 2 B 7.91

    Ruhegehaltsfähigkeit von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im

    Das ist in aller Regel der Fall, wenn die Umstände durch das Verhalten des Beamten maßgeblich geprägt sind (vgl. Urteile vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ; vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - ; vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).

    Soweit sich die Beschwerde auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - (Buchholz 232 § 115 Nr. 34) beruft, fehlt es nicht nur an einem insoweit vergleichbaren Sachverhalt, die Beschwerde läßt auch jede Darlegung vermissen, welchen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden abstrakten Rechtssatz das Berufungsgericht aufgestellt hat.

  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten

    Der Gesetzgeber wollte seinerzeit den Eindruck beseitigen, es komme für die Frage der dem Beamten ungünstigen Unterbrechung ausschließlich auf die Dauer an (BVerwG, U.v. 15.6.1971 - II C 44.69 - Buchholz 232 § 115 Nr. 34 S 39/43 f. zu § 115 BBG a.F.).
  • VG Hannover, 09.11.2022 - 2 A 4717/20

    Anwärtersonderzuschlag; Beamter; Wohlverhaltenspflicht; zu vertretender Grund

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt der Begriff des von einem Beamten "zu vertretenden Grundes" zwischen dem engeren Begriff des "Verschuldens", der in der Regel ein pflichtwidriges, subjektiv vorwerfbares Verhalten voraussetzt, und dem weiteren Begriff der "in der Person des Beamten liegenden Gründe", von dem in der Regel ohne Rücksicht auf das Motiv Umstände erfasst werden, welche durch die Initiative oder durch ein Unterlassen des Bediensteten bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.1971 - BVerwG 2 C 44.69 -, Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34; Urteil vom 6.7.1972 - BVerwG 2 C 7.72 -, Buchholz 238.95 § 3 SZuwG Nr. 3; Urteil vom 17.10.1985 - BVerwG 2 C 31.83 -, juris Rn. 17; Urteil vom 12.3.1987 - BVerwG 2 C 22.85 -, juris Rn. 15; Urteil vom 16.1.1992 - BVerwG 2 C 30.90 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 1.12.2020 - 5 LA 39/20 -).

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob diese Motive billigenswert oder aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen verständlich sind (BVerwG, Urteil vom 17.10.1985, a. a. O., Rn. 17); entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht - hier: der Rückzahlung erhaltener Anwärterbezüge - "billigerweise" der Sphäre des Bediensteten oder der Sphäre des Dienstherrn, also dem vom Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich, zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.1971, a. a. O.; Urteil vom 6.7.1972, a. a. O.; Urteil vom 17.10.1985, a. a. O., Rn. 17; Urteil vom 12.3.1987, a. a. O., Rn. 15; Urteil vom 16.1.1992, a. a. O., Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 1.12.2020 - 5 LA 39/20 -).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2740/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    vgl. - jeweils zu inhaltlich entsprechenden Vorgängernormen bzw. Vorgängerfassungen des § 10 Satz 1 BeamtVG - BVerwG, Urteile vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, ZBR 1971, 347 ff. (348), und vom 15. Dezember 1981- 6 C 31.77 -, juris, Rn. 21, sowie OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2011 - 1 A 88/08 -, juris, Rn. 37, m. w. N.; aus der Literatur etwa Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2018, BeamtVG § 10 Rn. 2, und Weinbrenner, in: Steg-müller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: September 2017, BeamtVG § 10 Rn. 1.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2014 - 23 K 5981/13

    Beamter auf Zeit; kommunaler Wahlbeamter; Wahlbeamter; Beigeordneter;

  • VGH Hessen, 06.11.1996 - 1 UE 327/95

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - zur Anerkennung von Angestelltenzeiten

  • BVerwG, 03.07.1985 - 2 B 107.84

    Ausscheiden aus dem Dienst infolge von durch den Beamten "zu vertretenden" Gründe

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79

    Berücksichtung von Ausbildungszeiten und Lehrdienstzeiten in der Sowjetischen

  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der

  • BVerwG, 27.12.1971 - VI C 1.71

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung des Ruhegehaltes eines Beamten - Anforderungen an

  • VG Gelsenkirchen, 27.07.2007 - 15 K 589/02

    Einleiten in ein Gewässer, Verlust der Gewässereigenschaft durch Verrohrung,

  • BVerwG, 15.12.1981 - 6 C 31.77

    Ruhegehaltsfähigkeit von Dienstzeiten - Militärverwaltungsbeamter -

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 35.90
  • VG Minden, 10.12.2013 - 10 K 2966/12

    Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Beamten unter Berücksichtigung der Zeit des

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 33.90
  • VGH Bayern, 19.11.2015 - 3 ZB 13.1433

    Realschuldienst, Studienrat, ausländischer öffentlicher Dienst, ruhegehaltsfähige

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 36.90

    Beabsichtigte Einstellung in den gehobenen Dienst als Entlassungsgrund -

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 37.90

    Begriff des von dem Beamten "zu vertretenden" Grundes - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 38.90
  • VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.385

    Keine Berücksichtigung der Lehrzeit zum Fernmeldehandwerker als ruhegehaltsfähige

  • VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 1254/86

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - innerer Zusammenhang bei Vordienstzeiten

  • VG Saarlouis, 24.11.2009 - 3 K 654/09
  • BVerwG, 28.06.1982 - 2 B 22.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtgewährung

  • VG Bayreuth, 09.11.2021 - B 5 K 21.217

    Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen, Vertretenmüssen, Entreicherung

  • VG Augsburg, 27.10.2016 - Au 2 K 16.642

    Beurlaubung zur Erlangung der Fachhochschulreife grundsätzlich keine

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