Rechtsprechung
AG Viersen, 09.04.2013 - 2 C 446/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Hotelverweises nach lautstarker Auseinandersetzung zwischen Lebensgefährten
- reise-recht-wiki.de
Hotelverweis wegen Trunkenheit begründet Reisemangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Reisemangel: Rausschmiss von angetrunkenen All-inclusive-Urlaubern
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Billig-All-Inclusive-Flugreise - mit Trunkenheit ist zu rechnen!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
All-Inclusive-Reisende nach Hause geschickt - Ist es zu tolerieren, wenn sich Urlauber bei so einer Reise daneben benehmen?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Angetrunkenem Hotelgast kann All-Inclusive-Reise nicht wegen lautem Streit mit Freundin gekündigt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Alkoholbedingtes Fehlverhalten während niedrigpreisender All-Inclusive-Reise rechtfertigt keine Kündigung des Reisevertrags - Alkoholbedingte Verfehlungen sind typisch für solche Reisen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1071
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 16.05.2002 - 11 U 221/01
Beschaffung eines Ersatzfluges als Maßnahme der Beseitigung eines Reisemangels; …
Auszug aus AG Viersen, 09.04.2013 - 2 C 446/11
Erst recht macht der Reisende seine Rechte geltend, wenn er den Mangel benennt und hinzufügt, dass der Reiseveranstalter demnächst von seinem Anwalt hören werde (vgl. OLG Celle RRa 2002, 162). - BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03
Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung …
Auszug aus AG Viersen, 09.04.2013 - 2 C 446/11
Für die Höhe der Entschädigung ist eine Orientierung an dem Reisepreis geboten (vgl. BGH NJW 2005, 1047). - LG Frankfurt/Main, 08.09.1986 - 24 S 113/86
Auszug aus AG Viersen, 09.04.2013 - 2 C 446/11
Dagegen ist eine Anmeldung bereits anzunehmen, wenn der Reisende lediglich eine "Mängelliste" einreicht , in der konkrete Mängel erheblicher Art aufgeführt sind; hier ist davon auszugehen, dass er seine Vermögenseinbuße ersetzt haben will (vgl. LG Frankfurt a. M. NJW-RR 1986, 1441).Erklärt der Reisende, er sei "nicht bereit, das Verhalten auf sich beruhen zu lassen", ist darin eine Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen zu sehen.