Weitere Entscheidung unten: AG Spaichingen, 15.03.1985

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   BVerwG, 14.10.1986 - 2 C 45.85   

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https://dejure.org/1986,16594
BVerwG, 14.10.1986 - 2 C 45.85 (https://dejure.org/1986,16594)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1986 - 2 C 45.85 (https://dejure.org/1986,16594)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1986 - 2 C 45.85 (https://dejure.org/1986,16594)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Revisionsverfahrens und Streitwertfestsetzung nach Rücknahme des Rechtsmittels

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Verfahrensgang

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   AG Spaichingen, 15.03.1985 - 2 C 45/85   

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https://dejure.org/1985,5335
AG Spaichingen, 15.03.1985 - 2 C 45/85 (https://dejure.org/1985,5335)
AG Spaichingen, Entscheidung vom 15.03.1985 - 2 C 45/85 (https://dejure.org/1985,5335)
AG Spaichingen, Entscheidung vom 15. März 1985 - 2 C 45/85 (https://dejure.org/1985,5335)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 126/06

    Wirksamkeit einer Stiftung

    Bei einer Verletzung dieses Gebotes durch den Gründer oder wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person ist es Aufgabe des Gerichtes, dem hierdurch Geschädigten im Wege des Durchgriffes das zukommen zu lassen, was Recht und Billigkeit gebieten (OGH vom 17.12.1971, 2 C 56/71; vom 30.09.1986, 2 C 45/85-40; Westermann, Strukturprobleme des Gesellschaftsrechts, Zvgl Rw 1973, S 209 ff; Drobnig, Haftungsdurchgriff bei Kapitalgesellschaften, 1959).
  • BGH, 02.02.1995 - IX ZR 147/93

    Benachteiligungsabsicht

    Die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen (umgekehrten) Durchgriff nach liechtensteinischem Recht hat das BerGer. anhand der Rechtsprechung des F.L. Obersten Gerichtshofes(Beschl. v. 17.12.1971 - 2 C 56/71, ELG 1967-1972, 205; v. 30.9. 1986 - 2 C 45/85-40, LES 1988, 108; Urt. v. 15.10.1990 - 1 C 36/86-71, LES 1991, 143) und insoweit in Übereinstimmung mit dem von der Bekl. vorgelegten Gutachten des ehemaligen Richters und Vorstands des F.L. LG in V., Dr. O, vom 18.3.1993 dargestellt.

    Dies gilt zunächst für die eingehende Rüge, das BerGer. habe im vorliegenden Fall zu Unrecht die nach liechtensteinischem Recht (vgl. F.L. OGH, Beschl. v. 30.9. 1986 - 2 C 45/85-40, LES 1988, 108 (117 f.)) vorrangigen subjektiven Voraussetzungen für einen umgekehrten Durchgriff bejaht.

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