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   BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78   

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BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78 (https://dejure.org/1981,79)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 (https://dejure.org/1981,79)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 2 C 48.78 (https://dejure.org/1981,79)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der Verfassungstreue - Begründung des Beamtenverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 267
 
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Wird zitiert von ... (180)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Der Beklagte hat nachträglich, insbesondere unter Hinweis auf die in BVerfGE 39, 334 abgedruckte - und vom Berufungsgericht berücksichtigte - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nur weitere Rechtsausführungen gemacht.

    Diese Ausführungen stehen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Einklang (BVerfGE 39, 334 [355, 370 f.]; vgl. ferner Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2. Februar 1977 - BVerwG 2 B 22.76 - [Buchholz 232 § 7 BBG Nr. 6] sowie vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 -).

    Art. 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayBG in dieser Auslegung verstoßt - ebenso wie entsprechende Vorschriften des Bundes und der Länder - nicht gegen Grundrechte der Beamten auf Widerruf (vgl. BVerfGE 39, 334 [355]).

    Für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst genügt zwar eine gewissermaßen "vorläufige" Beurteilung (BVerfGE 39, 334 [356]).

    Das bedeutet aber nicht, daß nicht alle bereits bekannten und erkennbaren Fakten berücksichtigt werden dürfen, sondern nur, daß sich der Dienstherr der mangels eigener Beobachtungen besonders schmalen Beurteilungsgrundlage in diesen Fällen bewußt sein und die vorhandenen tatsächlichen Umstände mit besonderer Vorsicht würdigen muß (vgl. hierzu BVerfGE 39, 334 [356]; BGH, Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 112/78 - [DÖD 1980, 60]; Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [a.a.O.]; Fürst, GKÖD K § 7 Rz 12 d).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Der Umstand, daß der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen in Bayern als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist (BVerwGE 47, 330 [341 ff.]; 365 [367]; Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455 - NJW 1981, 1386; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]), führt hinsichtlich der im vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserheblichen Rechtsfragen zu keinem anderen Ergebnis.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (a.a.O.) in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts dazu Stellung genommen, wann Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers gerechtfertigt sein können und in welchem Umfang diese Beurteilung des Dienstherrn von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann.

    Das bedeutet aber nicht, daß nicht alle bereits bekannten und erkennbaren Fakten berücksichtigt werden dürfen, sondern nur, daß sich der Dienstherr der mangels eigener Beobachtungen besonders schmalen Beurteilungsgrundlage in diesen Fällen bewußt sein und die vorhandenen tatsächlichen Umstände mit besonderer Vorsicht würdigen muß (vgl. hierzu BVerfGE 39, 334 [356]; BGH, Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 112/78 - [DÖD 1980, 60]; Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [a.a.O.]; Fürst, GKÖD K § 7 Rz 12 d).

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Dieser kann aber entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit wegen mangelnder Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung nicht bewährt, d.h. auch wenn er nicht die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [DVBl. 1981, 460 = NJW 1981, 1390; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] sowie Beschluß vom 31. Mai 1978 - BVerwG 2 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 8 LBG Baden-Württemberg Nr. 1]).

    Für den Beamten auf Probe ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayBG eindeutig, daß für die Beurteilung, ob ein Beamter wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit entlassen werden kann, sein Verhalten während der Probezeit maßgebend ist, grundsätzlich aber nicht die Zeit vor der Ernennung zum Probebeamten (Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [a.a.O.]).

    Eine andere Auffassung würde zu dem rechtlich bedenklichen Ergebnis nötigen, daß ein früheres Verhalten selbst dann nicht einzubeziehen ist, wenn es erst im Zusammenhang mit anderen Vorkommnissen während des Beamtenverhältnisses einen Rückschluß auf die persönliche Nichteignung für das Beamtenverhältnis auf Widerruf zuläßt ("Summeneffekt", vgl. hierzu BVerwGE 59, 355 [359] und Urteil vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 24.78 - [a.a.O]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Der Umstand, daß der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen in Bayern als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu qualifizieren ist (BVerwGE 47, 330 [341 ff.]; 365 [367]; Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455 - NJW 1981, 1386; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]), führt hinsichtlich der im vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserheblichen Rechtsfragen zu keinem anderen Ergebnis.

    Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 26. März 1975 - BVerwG 2 C 11.74 - (BVerwGE 47, 365 [368]; vgl. auch BVerwGE 47, 330 [341]) zu Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 BayBG, der für die Berufung in ein Beamtenverhältnis die Gewähr eines jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung fordert, ausgeführt:.

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Danach kann der Beamte auf Widerruf jederzeit durch Widerruf entlassen werden, sofern - nach der Rechtsprechung - hierfür ein sachlicher Grund gegeben ist (BVerwGE 28, 155 [157]; 10, 75 [79] und Urteil vom 30. Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16]).

    Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf ist aus diesem Grunde nicht von dem Nachweis eines konkreten Dienstvergehens (Art. 84 Abs. 1 BayBG) abhängig, z.B. auch nicht von dem Nachweis einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue (Art. 62 Abs. 2 BayBG; vgl. BVerwGE 10, 75 [79]; 213 [215]; Beschluß vom 11. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 9.67 - Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtengesetz, Art. 43 Erl. 2, erster Absatz).

  • BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77

    Ausbildungsabschnitt zwischen Erster und Zweiter Dienstprüfung für Lehrer als

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Eine Entlassung kann aber auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner gesundheitlichen und persönlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen und damit auch bei mangelnder Gewähr der Verfassungstreue (vgl. u.a. Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8]; Beschlüsse vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -, vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3] und vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - [Buchholz 237.0 § 39. LBG Baden-Württemberg Nr. 3]; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O.; Art. 43 Erl. 3 a).

    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat schon im Beschluß vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - (a.a.O.) ausgeführt, daß der Entlassungsschutz eines Beamten auf Widerruf selbst unter Berücksichtigung der - Art. 43 Abs. 2 Satz 1 BayBG entsprechenden - Regelung des § 39 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - LBG F. 1971 - kein stärkerer ist, als der eines Probebeamten in Ansehung des - Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayBG entsprechenden - § 38 Satz 1 Nr. 2 LBG F. 1971.

  • BGH, 29.06.1979 - III ZR 112/78

    Amtspflicht - Verletzung - Übernahme in Beamtenverhältnis - Bewerber - Ermittlung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Das bedeutet aber nicht, daß nicht alle bereits bekannten und erkennbaren Fakten berücksichtigt werden dürfen, sondern nur, daß sich der Dienstherr der mangels eigener Beobachtungen besonders schmalen Beurteilungsgrundlage in diesen Fällen bewußt sein und die vorhandenen tatsächlichen Umstände mit besonderer Vorsicht würdigen muß (vgl. hierzu BVerfGE 39, 334 [356]; BGH, Urteil vom 29. Juni 1979 - III ZR 112/78 - [DÖD 1980, 60]; Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [a.a.O.]; Fürst, GKÖD K § 7 Rz 12 d).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 24.77

    Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Für die Entscheidung des Dienstherrn sind jedoch grundsätzlich die ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel maßgebend (vgl. auch Urteile vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137.67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9] und vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19] sowie Beschluß vom 27. Februar 1980 - BVerwG 2 B 1.80 -).
  • BVerwG, 22.07.1980 - 9 CB 5.80
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Damit scheidet auch ein Verstoß gegen § 122 Abs. 2 VwGO (§ 108 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VwGO) ist ersichtlich irrtümlich angeführt; zur Begründung von Beschlüssen vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15] und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - von vornherein aus.
  • BVerwG, 09.12.1980 - 7 B 238.80

    Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
    Damit scheidet auch ein Verstoß gegen § 122 Abs. 2 VwGO (§ 108 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VwGO) ist ersichtlich irrtümlich angeführt; zur Begründung von Beschlüssen vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15] und vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - von vornherein aus.
  • BVerwG, 27.02.1980 - 2 B 1.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht zur erschöpfenden

  • BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67

    Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des

  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

  • BVerwG, 09.10.1978 - 2 B 74.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.07.1980 - 2 B 7.79

    Entlassung eines Beamten - Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn -

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerwG, 30.11.1979 - 1 B 1300.79

    Rechtmäßigkeit einer Vorwegnahme der Begründung in der Berufungsentscheidung -

  • BVerwG, 05.12.1980 - 2 B 84.79

    Verpflichtung zur erneuten Übernahme eines bayerischen Lehramtsanwärters in den

  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 135.63

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

  • BVerwG, 11.12.1967 - VI B 9.67

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aus disziplinarrechtlich erheblichen Gründen

  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 28.66

    Kündigung eines Beamtenverhältnisses - Dienstfähigkeit für einen

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
  • BVerwG, 04.05.1979 - 2 B 3.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerwG, 02.02.1977 - 2 B 22.76

    Einordnung eines Ausbildungsabschnitts als Ausbildungsstätte

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 B 38.78

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung

  • BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

  • BVerwG, 11.12.1979 - 2 B 52.78

    Weigerung zur Distanzierung von der Politik einer bestimmten politischen Partei -

  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Begriffs des "selbstständigen Handwerkers" -

  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69

    Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe

  • BVerwG, 31.05.1978 - 2 B 30.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.01.1973 - II B 33.71

    Aussprechen einer vorsorglichen zweiten Entlassung gegenüber einem schon

  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 85.62
  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

  • BVerwG, 24.03.1981 - 2 B 47.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Ein sachlicher Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Dienstherr nicht überzeugt ist, dass der Beamte die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (BVerwG, Urteil vom 09.06.1981 - 2 C 48.78 -, BVerwGE 62, 267).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Daher fordert Art. 12 Abs. 1 GG für Bewerber, die wegen beamtenrechtlicher Eignungsmängel nicht in das für die Ausbildung üblicherweise vorgesehene Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden können, die Schaffung eines auch ihnen zugänglichen besonderen Ausbildungsverhältnisses, das öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein kann (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 a.a.O. S. 371 ff.; BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG 2 C 158.62 - BVerwGE 16, 241 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 37 und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 = Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 4; BAG, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - BAGE 53, 137 und Beschluss vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 664/85 - BAGE 54, 340 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 4 S 41.20

    Polizeikommissaranwärter; Vorbereitungsdienst; einziger expliziter Vorfall im

    In dem einen wie dem anderen Fall können begründete Zweifel ausreichen, um einen Beamten auf Widerruf bereits während des Vorbereitungsdienstes zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1981 - 2 C 48.78 - juris Rn. 21; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 10; Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 6 Rn. 51; von Roetteken in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Juni 2020, § 23 Rn. 780).
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