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   BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81   

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BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81 (https://dejure.org/1984,1503)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1984 - 2 C 58.81 (https://dejure.org/1984,1503)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1984 - 2 C 58.81 (https://dejure.org/1984,1503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahndungskostenentschädigung eines Kriminalpolizisten im Außendienst - Anspruch auf Kleiderzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (s. Urteil des 6. Senats vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81
    Diese Vorschrift berücksichtigt die besonderen Pflichten, die sich aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis als Korrelat zur Alimentationspflicht des Dienstherrn ergeben (BVerwGE 32, 228 [230]).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81
    Richtig angewandt ist der Begriff nur dann, wenn die Tatsachen hinreichend erschöpfend und widerspruchslos gewürdigt worden sind (s. BAG 16, 72, 76).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81
    Grundsätzlich hat die Versäumnis von Arbeitszeit durch die Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben nach § 42 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -) vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514) - zur Revisibilität landespersonalvertretungsrechtlicher Vorschriften siehe Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - (Buchholz 237.6 § 39 LEG [Niedersachsen] Nr. 2) - keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge.
  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 25.73

    Maßgaben für eine vollständige Subsumtion des entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81
    Wenn auch der Begriff der Sorgfaltsverletzung Bereiche umfaßt, die der der Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung zuzurechnen sind (s. Urteil vom 7. September 1965 - BVerwG 6 C 15.63 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG 60 Nr. 4],), so ist vom Revisionsgericht doch zu prüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (Urteil des Senats vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - [Buchholz 230 § 49 BRRG Nr. 1]).
  • BVerwG, 07.09.1965 - VI C 15.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1984 - 2 C 58.81
    Wenn auch der Begriff der Sorgfaltsverletzung Bereiche umfaßt, die der der Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung zuzurechnen sind (s. Urteil vom 7. September 1965 - BVerwG 6 C 15.63 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG 60 Nr. 4],), so ist vom Revisionsgericht doch zu prüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (Urteil des Senats vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - [Buchholz 230 § 49 BRRG Nr. 1]).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Deshalb rechtfertigt die Tatsache, dass eine bestimmte Tätigkeit von dem freigestellten Personalratsmitglied tatsächlich nicht mehr ausgeübt wird, nicht den Wegfall der mit der Tätigkeit verbundenen finanziellen Leistungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. September 1984 - 2 C 58.81 - Buchholz 238.37 § 42 PersVG NW Nr. 5 S. 5, vom 18. September 1985 - 2 C 15.84 - Buchholz 238.3a § 107 BPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 13. September 2001 - 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1 S. 2 zu Schmutzzulagen und Erschwerniszulagen).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 34.00

    Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten; Weitergewährung der - an vom

    Nur wenn der Zweck der Zulage in der Abgeltung bestimmter, durch die Dienstleistung entstandener Aufwendungen besteht, die Zulage also nicht Besoldung ist, sondern neben dieser und zusätzlich zu ihr gewährt wird (Urteil vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 8 S. 2 = DVBl 2001, 131), entfällt sie mit der Freistellung, sofern das freigestellte Personalratsmitglied diese Aufwendungen nicht mehr hat (Urteil vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 - Buchholz 238.37 § 42 NW PersVG Nr. 5 S. 5).
  • OVG Saarland, 05.06.2018 - 1 A 727/16

    Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Berücksichtigung bei der

    Nach dem Lohnausfallprinzip ist die Tatsache, dass eine bestimmte Tätigkeit, wegen der etwa ein Anspruch auf Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten besteht, infolge der Freistellung nicht mehr ausgeübt wird, kein Kriterium dafür, ob diese Zulage weitergezahlt wird.(BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 C 34.00 -, juris, Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 11.9.1984 - 2 C 58/81 -, juris, Rn. 23) Maßgeblich ist vielmehr, ob die Zulage den Charakter als Besoldung hat - dann greift das Lohnausfallprinzip - oder sie einem anderen Zweck dient, wie beispielsweise der Abgeltung bestimmter durch die Dienstleistung veranlasster finanzieller Aufwendungen.

    Hiernach ist die Tatsache, dass eine bestimmte Tätigkeit, wegen der eine Zulage gewährt wird, infolge der Freistellung nicht mehr ausgeübt wird, gerade kein Kriterium dafür, ob diese Zulage weitergezahlt wird; maßgeblich ist allein, ob die Zulage besoldungsrechtlichen Charakter hat.(BVerwG, Urteil vom 13.9.2001 - 2 C 34.00 -, juris, Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 11.9.1984 - 2 C 58/81 -, juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Daran gemessen hält die Annahme des Berufungsgerichts, dem Kläger sei keine grobe Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen, der revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. September 1984 - 2 C 58.81 - DokBer B 1985, 57 ) nicht stand.
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - <ZBR 1982, 306> und vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 -).

    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Begriff der Sorgfaltsverletzung Bereiche umfaßt, die der der Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 7. September 1965 - BVerwG 6 C 15.63 - ), vom Revisionsgericht jedoch zu prüfen ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. Urteile des Senats vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - und vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 -) ist die rechtliche Würdigung durch das Berufungsgericht revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 2795/15

    Gutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto für Zeiten der Freistellung vom Dienst

    Eine solche unzulässige Begünstigung sehe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. September 1984 - 2 C 58/81 -) etwa bei Weitergewährung von Zulagen, die zur Abgeltung durch die Dienstleistung entstehender Aufwendungen vorgesehen seien, an ein Personalratsmitglied, das diese Aufwendungen nicht mehr habe.

    Ersatzleistungen des Dienstherrn hierfür entfallen dann, wenn dem Beamten die Aufwendungen infolge der Freistellung für die Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben nicht mehr entstehen (BVerwG, Urteil vom 11. September 1984 - 2 C 58/81 -, juris, Rdnr. 23).

  • OVG Hamburg, 21.05.2012 - 7 Bf 161/11

    Leistungszulage für freigestelltes Mitglied des Personalrats

    a) § 42 Abs. 2 Satz 1 BPersVG will sicherstellen, dass das freigestellte Personalratsmitglied wegen der Personalratsarbeit keine finanziellen Einbußen erleidet und hat zur Folge, dass freigestellte beamtete Personalratsmitglieder das Gehalt weiter zu bekommen haben, das sie bekommen würden, wenn sie in ihrem bisherigen Arbeitsbereich weiter arbeiten würden (BVerwG Urt. v. 11.9.1984, 2 C 58/81, ZBR 1985, 117).

    Die Forstsetzung Erstattung von Aufwendungen, die für den Beamten nicht angefallen sind, wäre ein Vorteil, den zu gewähren den Beteiligten durch § 8 BPersVG untersagt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.9.1984, 2 C 58/81, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Dieses Prinzip besagt, dass den Personalratsmitgliedern ihre gegenüber dem Arbeitgeber zustehenden Lohnansprüche erhalten bleiben (vgl. zur entsprechenden Anwendung dieses Prinzips auf beamtete Personalratsmitglieder: Urteil vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 - Buchholz 238.37 § 42 NWPersVG Nr. 5; Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 2 C 34.00 - Buchholz 251.6 § 39 NdsPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Deren Zahlung entfällt aufgrund der gesetzlichen Zweckbindung mangels abgeltungsfähigen Aufwands, wenn der Besoldungsempfänger vom Dienst freigestellt ist und deswegen diese Aufwendungen nicht mehr hat (vgl. auch Urteil vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 - ; Beschluss vom 14. Juni 1990 - BVerwG 6 P 18.88 - ) - also auch für die Zeit eines mutterschutzbedingten Beschäftigungsverbotes.
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Ehegatte - Öffentlicher Dienst -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. Urteile vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] und vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 -).

    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Begriff der Sorgfaltsverletzung Bereiche umfaßt, die der der Nachprüfung des Revisionsrichters grundsätzlich entzogenen tatsächlichen Würdigung zuzurechnen sind (vgl. Urteil vom 7. September 1965 - BVerwG 6 C 15.63 - ), vom Revisionsgericht jedoch zu prüfen ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (vgl. Urteile des Senats vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - und vom 11. September 1984 - BVerwG 2 C 58.81 -) ist die rechtliche Würdigung durch das Berufungsgericht revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2015 - 2 A 11131/13

    Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung eines Personalratsmitglieds;

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 15.84

    Freigestelltes Personalratsmitglied - Zusatzurlaub - Krankenpfleger -

  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

  • VG Koblenz, 14.02.2013 - 6 K 944/12

    Schulreform - keine Zulage für freigestelltes Personalratsmitglied

  • VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 361/15

    Der Festsetzung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten;

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 3 A 235/11

    Gewährung einer Zulage für einen Beamten der Feuerwehr i.R.d. Freistellung von

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 50.84

    Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteile - Öffentlicher Dienst

  • OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 125/10

    Besoldung, Amtsgerichtsdirektor, Richter, Richterplanstellen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 1050/06

    Mehrarbeitsvergütung für Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

  • BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 87.92

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Rahmen der

  • BVerwG, 03.12.1987 - 2 B 105.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 C 124.83

    Rückforderung von kinderbezogenen Anteilen eines Ortszuschlages - Voraussetzungen

  • VG Saarlouis, 28.10.2008 - 3 K 127/08

    Beamtenrecht; Bewegungsgeld; Aufwandsentschädigung; Schwerbehindertenvertretung

  • VG Berlin, 24.04.1995 - 28 A 177.92

    Anspruch auf Gewährung von Bewegungsgeld

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