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   BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63   

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BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63 (https://dejure.org/1965,634)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1965 - II C 64.63 (https://dejure.org/1965,634)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1965 - II C 64.63 (https://dejure.org/1965,634)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.02.1963 - VI C 54.61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63
    Der II. und im Anschluß daran der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts haben nämlich in ihrer bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, es könne § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht entnommen werden, daß nur die in Laufbahn- oder Prüfungsvorschriften geforderten Fachkenntnisse die "notwendige" Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes bildeten; es sei beim Fehlen solcher Vorschriften ausreichend, daß aus anderen Gründen generell für das übertragene besondere Aufgabengebiet innerhalb einer Laufbahn Fachkenntnisse - tatsächlich - gefordert werden, die über die für den Zugang zur Laufbahn allgemein erforderlichen Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteile vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1] undvom 14. Februar 1963 - BVerwG VI C 54.61 - [BVerwGE 15, 291 ff.]).

    Die Revision verkennt dabei außerdem, daß "besondere" Fachkenntnisse nur vorliegen, wenn der Beamte besondere, über das Maß der an der Hochschule vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehende Fachkenntnisse erworben hat (ebenso BVerwGE 15, 291 [295] unter Hinweis auf dasUrteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -), und daß "besondere" Fachkenntnisse nicht vorliegen, wenn diese Fachkenntnisse nur den Eingangsvoraussetzungen der Laufbahn (hier einer Laufbahn des höheren Dienstes) genügen, die ein Bewerber nachweisen muß, welcher - wie der Kläger - zwar ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium aufweisen kann, nicht aber den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert und auch nicht die große juristische Staatsprüfung abgelegt hat.

  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63
    Diese vom Wortlaut des § 104 Abs. 1 BrBG (§ 115 Abs. 1 BBG) nahegelegte Auffassung entspricht auch deren Sinn und Zweck, weil hiernach Zeiten berücksichtigt werden sollen, in denen der spätere Beamte beamtenähnlichen Dienst getan hat ("Beamtendiensttuer" - Zeiten im weiteren Sinne; vgl. BVerwGE 12, 284 [286]).
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 216/52

    Aufrechnung gegenüber Kriegsgesellschaften

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63
    Aus den Erwägungen, die dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1953 (BGHZ 10, 207 ff. [BGH 03.07.1953 - I ZR 216/52]) zugrunde liegen, kann nichts zugunsten der Revision gewonnen werden.
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63
    Die Revision verkennt dabei außerdem, daß "besondere" Fachkenntnisse nur vorliegen, wenn der Beamte besondere, über das Maß der an der Hochschule vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehende Fachkenntnisse erworben hat (ebenso BVerwGE 15, 291 [295] unter Hinweis auf dasUrteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 -), und daß "besondere" Fachkenntnisse nicht vorliegen, wenn diese Fachkenntnisse nur den Eingangsvoraussetzungen der Laufbahn (hier einer Laufbahn des höheren Dienstes) genügen, die ein Bewerber nachweisen muß, welcher - wie der Kläger - zwar ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium aufweisen kann, nicht aber den juristischen Vorbereitungsdienst absolviert und auch nicht die große juristische Staatsprüfung abgelegt hat.
  • BVerwG, 28.12.1962 - VI C 224.61

    Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten bei der Festsetzung von

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63
    Sie steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 26. Mai 1959 - BVerwG II C 232.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 29 G 131 Nr. 8] undvom 28. Dezember 1962 - BVerwG VI C 224.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 13]), an der der erkennende Senat festhält, im Einklang.
  • BVerwG, 26.05.1959 - II C 232.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63
    Sie steht mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 26. Mai 1959 - BVerwG II C 232.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 29 G 131 Nr. 8] undvom 28. Dezember 1962 - BVerwG VI C 224.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 13]), an der der erkennende Senat festhält, im Einklang.
  • BVerwG, 17.01.1961 - II C 29.60

    Festsetzung der Versorgungsbezüge für frühere Berufssoldaten - Berechnung der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1965 - II C 64.63
    Der II. und im Anschluß daran der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts haben nämlich in ihrer bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, es könne § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nicht entnommen werden, daß nur die in Laufbahn- oder Prüfungsvorschriften geforderten Fachkenntnisse die "notwendige" Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes bildeten; es sei beim Fehlen solcher Vorschriften ausreichend, daß aus anderen Gründen generell für das übertragene besondere Aufgabengebiet innerhalb einer Laufbahn Fachkenntnisse - tatsächlich - gefordert werden, die über die für den Zugang zur Laufbahn allgemein erforderlichen Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteile vom 17. Januar 1961 - BVerwG II C 29.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 1] undvom 14. Februar 1963 - BVerwG VI C 54.61 - [BVerwGE 15, 291 ff.]).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 38.03

    Besondere Fachkenntnisse; Ermessen; Fachhochschule; Lehr- und Rektorentätigkeit;

    Der Begriff des "Dienstherrn" umfasst nur juristische Personen des öffentlichen Rechts, zu denen die Kirchen nicht gehören (Urteil vom 28. Dezember 1962 - BVerwG 6 C 224.61 - Buchholz 232 BBG § 115 Nr. 13; vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 64.63 - Buchholz 232 BBG § 115 Nr. 21).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    In dem Urteil des Senatsvom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - (ZBR 1966 S. 90 [91]; DÖD 1965, 232) ist zwar zunächst dargelegt worden, daß "vielseitige berufliche, menschliche und politische Erfahrungen" und "Verwaltungspraxis" nicht stets "besondere Fachkenntnisse" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG vermitteln; das schließt aber - wie die folgenden Ausführungen in jenem Urteil erkennen lassen - nicht aus, daß eine solche praktische Tätigkeit je nach den Umständen des Einzelfalles "besondere Fachkenntnisse" vermitteln kann.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (vgl. BVerwGE 15, 291 [294];Urteil vom 5. Dezember 1963 - BVerwG II C 73.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 116 BBG Nr. 6 S. 27, 28];Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

    Zwar sind unter "besonderen Fachkenntnissen" im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 BBG nur solche Kenntnisse zu verstehen, die über das Maß der an wissenschaftlichen Hochschulen oder Fachschulen vermittelten allgemeinen oder weiterbildenden Kenntnisse hinausgehen (vgl.Urteil vom 16. Januar 1963 - BVerwG VI C 10.61 - [a.a.O.]; BVerwGE 15, 291 [295 f.]) und nicht nur den Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen für den Eingang in die Laufbahn genügen (vgl. Plog-Wiedow a.a.O., § 116 Rdnr. 14;Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

    Andererseits wird nicht unberücksichtigt bleiben können, daß der Kläger bei seiner Übernahme in das Beamtenverhältnis in das Eingangsamt einer der Laufbahngruppe des höheren Dienstes angehörigen Laufbahn gelangte, also in ein Amt, das grundsätzlich für Ingenieure mit Hochschulbildung vorgesehen war, und daß deshalb "besondere Fachkenntnisse" nicht anzuerkennen sind, soweit die streitigen Zeiten praktischer Tätigkeit und die dadurch erlangten Fachkenntnisse in Wahrheit nicht mehr als ein Äquivalent für das Fehlen der in der Regel geforderten Hochschulbildung bildeten (ähnlichUrteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [a.a.O.]).

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2015 - 5 LA 144/14

    Anerkennung von Vordienstzeiten aus Angestelltenverhältnis bei eingetragenem

    13 Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 BeamtVG (a. F.) bzw. zu der vergleichbaren Vorschrift des § 115 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) a. F., der sich der Senat anschließt, dass der Begriff des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Sinne dieser Vorschriften nur juristische Personen des öffentlichen Rechts umfasst (BVerwG, Urteil vom 28.12.1962 - BVerwG 6 C 224.61 -, ZBR 1963, 90; Urteil vom 16.9.1965 - BVerwG 2 C 64.63 -, ZBR 1966, 90; Urteil vom 28.10.2004 - BVerwG 2 C 38.03 -, juris Rn. 20; Urteil vom 25.5.2005 - BVerwG 2 C 20.04 -, juris Rn. 24; ebenso: OVG LSA, Beschluss vom 6.11.2008 - 1 L 78/08 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 5.4.2012 - 3 A 2663/09 -, juris Rn. 14f.; Fürst u. a., GKÖD, Band 1, Teil 3b, § 10 Rn. 37; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: Februar 2015, Band 2, § 10 BeamtVG Rn. 40; Kümmel, NBeamtVG, Stand: November 2013, § 10 Rn. 13; Kümmel/Ritter, BeamtVG, Stand: Dezember 2010, § 10 BeamtVG Rn. 28; Schütz, BeamtVG, 1990, § 10 Rn. 10; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Stand: Februar 2015, Band 3, § 10 BeamtVG Rn. 13).

    Die Bestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG a. F. stellt deshalb allein darauf ab, ob die Einrichtung, bei welcher der Beamte vor seiner Berufung in das Beamtenverhältnis beschäftigt war, zu dieser Zeit eine juristische Person des öffentlichen Rechts war, nicht aber darauf, ob sie öffentliche Aufgaben zu erfüllen hatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.12.1962, a. a. O.; Urteil vom 16.9.1965, a. a. O.; Groepper/Tegethoff, a. a. O., Rn. 40).

    Ist hiernach allein auf die äußere Rechtsform des Dienstherrn abzustellen (BVerwG, Urteil vom 16.9.1965, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 5.4.2012, a. a. O., Rn. 16; Kümmel, a. a. O., Rn. 13; Kümmel/Ritter, a. a. O., Rn. 29; Schütz, a. a. O., Rn. 10), kommt die Anerkennung der im Zeitraum vom 1. Januar 19.

  • VG Sigmaringen, 26.06.2008 - 6 K 512/07

    Vorlagebeschluss zur Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in

    Vielmehr ist das Recht, Beamte zu haben bzw. Dienstherrenbefugnisse auszuüben, die ureigene Domäne staatlicher Verwaltung (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16.09.1965 - II C 64.63 -, ZBR 1966, 90 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 4.70

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Zurückweisung einer Kalkulation

    Wenn dort von dem dem Beamten, zuerst nach der Berufung in das Seitenverhältnis (§ 116 a Satz 2 BBG = § 106 Satz 2 BremBG) oder dem nach der Ablegung der Prüfung (a.a.O. Satz 1) übertragenen Amt oder den dem Beamten zuerst übertragenen Aufgaben gesprochen wird, so schließt das nicht aus, daß es auf die in dem für die Versorgung maßgebenden Beamtenverhältnis zuerst übertragenen Aufgaben oder das in diesem Beamtenverhältnis zuerst übertragene Amt ankommt, wobei unter Amt im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 3 und des § 116 a BBG eben das konkrete Aufgabengebiet, der Dienstposten zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 15, 291 [294] und Urteil vom 16. September 1965 - BVerwG II C 64.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 21]).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 57/13

    Anerkennung weiterer Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig bei Beschäftigungszeiten

    Denn vielseitige berufliche, menschliche oder politische Erfahrungen sind nicht stets mit "besonderen Fachkenntnissen" gleichzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1965 - BVerwG 2 C 64.63 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 21; Groepper/Tegethoff, a. a. O., § 11 BeamtVG Rn. 64).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 3 B 12.883

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes

    Besondere Fachkenntnisse müssen zwingend für die Erfüllung der dem Beamten übertragenen Aufgaben gefordert werden, entweder allgemein aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder im Einzelfall aus anderen Gründen, weil sie tatsächlich für die Besetzung des Dienstpostens notwendig waren (BVerwG vom 26.1.1961 - II C 154/59 ZBR 1961, 183; vom 17.1.1961 - II C 29/60 - ZBR 1961, 184; v. 16.9.1965 - Az. II C 64/63 - ZBR 1966, 90; vom 26.5.1966 - II C 43.63 - ZBR 1966 S. 309).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 2 B 82.84

    Besondere Fachkenntnisse als notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines

    Es genügt nicht, daß die besonderen Fachkenntnisse für die Laufbahn des Beamten oder für das Amt förderlich und nützlich sind oder daß sie den Beamten für dieses Amt haben besonders geeignet erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 15, 291 [293 ff.]; Urteile vom 16. Januar 1963 - BVerwG 6 C 10.61 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 3] und vom 16. September 1965 - BVerwG 2 C 64.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 21]; Plog/Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, BeamtVG § 11 Anm. 20; Fürst, GKÖD I, O § 11 Rz 29).
  • VG München, 26.07.2018 - M 12 K 18.35

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

    Besondere Fachkenntnisse müssen zwingend für die Erfüllung der dem Beamten übertragenen Aufgaben gefordert werden, entweder allgemein aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder im Einzelfall aus anderen Gründen, weil sie tatsächlich für die Besetzung des Dienstpostens notwendig waren (BVerwG vom 26.1.1961 - II C 154/59 ZBR 1961, 183; vom 17.1.1961 - II C 29/60 - ZBR 1961, 184; v. 16.9.1965 - Az. II C 64/63 - ZBR 1966, 90; vom 26.5.1966 - II C 43.63 - ZBR 1966 S. 309).
  • VG München, 27.04.2010 - M 5 K 09.4930

    Berücksichtigung; ruhegehaltfähige Dienstzeit; zweites Studium;

    Solche besonderen Fachkenntnisse, die die notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes bilden, liegen nur dann vor, wenn in Laufbahn- und Prüfungsvorschriften besondere Fachkenntnisse nicht umschrieben sind, aus anderen Gründen - tatsächlich - für die Besetzung des Amtes besondere Fachkenntnisse vom Dienstherrn aber gefordert werden (vgl. BVerwG vom 17.1.1961, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 1; vom 14.2.1963, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 4; vom 3.10.1984, Buchholz 232.5 § 11 BeamtVG Nr. 2; vom 16.9.1965, ZBR 1966, 90).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 104.65

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten eines Beamten - Festsetzung eines

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 5.64
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 36.65

    Erforderlichkeit des Besitzes besonderer Fachkenntnisse für die Wahrnehmung eines

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