Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1745
BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86 (https://dejure.org/1988,1745)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 C 65.86 (https://dejure.org/1988,1745)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 C 65.86 (https://dejure.org/1988,1745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 43.81

    Berücksichtigung der den Beamten der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Der Gesetzgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43 ; 71, 39 <50, 52 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]>) und des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - ) bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit.
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 50.86

    Gehobener Forstdienst als Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 C 50.86 - (BVerwGE 77, 340) ausgeführt hat, gibt das hier maßgebliche Besoldungsrecht keinen Aufschluß darüber, welcher Laufbahn das einzelne Amt angehört und wie diese Laufbahn einzuordnen ist.
  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig und wirksam, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG 5 C 150.59 - <DVBl. 1960, 140>; BVerwGE 41, 52; 49, 232 [BVerwG 10.10.1975 - VII C 64/74]; 50, 292 [BVerwG 26.03.1976 - IV C 7/74]).
  • BVerwG, 30.09.1959 - V C 150.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig und wirksam, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG 5 C 150.59 - <DVBl. 1960, 140>; BVerwGE 41, 52; 49, 232 [BVerwG 10.10.1975 - VII C 64/74]; 50, 292 [BVerwG 26.03.1976 - IV C 7/74]).
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74

    Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig und wirksam, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG 5 C 150.59 - <DVBl. 1960, 140>; BVerwGE 41, 52; 49, 232 [BVerwG 10.10.1975 - VII C 64/74]; 50, 292 [BVerwG 26.03.1976 - IV C 7/74]).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Der Gesetzgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43 ; 71, 39 <50, 52 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]>) und des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - ) bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit.
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Sie steht auch mit der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und den Gesetzesmaterialien im Einklang, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses oder zur Behebung von Zweifeln bei der Auslegung nicht eindeutiger Vorschriften herangezogen werden können und die auszuwerten auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. u. a BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig und wirksam, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG 5 C 150.59 - <DVBl. 1960, 140>; BVerwGE 41, 52; 49, 232 [BVerwG 10.10.1975 - VII C 64/74]; 50, 292 [BVerwG 26.03.1976 - IV C 7/74]).
  • BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist zulässig und wirksam, wenn sie sich - wie im vorliegenden Fall - auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (vgl. Urteil vom 30. September 1959 - BVerwG 5 C 150.59 - <DVBl. 1960, 140>; BVerwGE 41, 52; 49, 232 [BVerwG 10.10.1975 - VII C 64/74]; 50, 292 [BVerwG 26.03.1976 - IV C 7/74]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
    Der Gesetzgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43 ; 71, 39 <50, 52 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]>) und des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - ) bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit.
  • BVerwG, 01.04.1976 - II C 39.73

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs - Geltendmachung des Beihilfeanspruchs -

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Die Abschiebungsandrohung bildet zwar einen selbständigen Streitgegenstand und einen abtrennbaren Teil des Verfahrensgegenstandes, auf den eine Sprungrevision grundsätzlich beschränkt zugelassen werden kann (BVerwG, Urteile vom 1. April 1976 - II C 39.73 - BVerwGE 50, 292 und vom 25. Februar 1988 - 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 S. 4).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

    Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 Nr. 2 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25. April 1996, a.a.O.).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Die Abschiebungsandrohung bildet zwar einen selbständigen Streitgegenstand und einen abtrennbaren Teil des Verfahrensgegenstandes, auf den eine Sprungrevision grundsätzlich beschränkt zugelassen werden kann (BVerwG, Urteile vom 1. April 1976 - II C 39.73 - BVerwGE 50, 292 und vom 25. Februar 1988 - 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 S. 4).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Nach der ständigen Rechtsprechung hat der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so daß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 [58] m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - [Buchholz 240.1 Nr. 2] m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Hierdurch hat es nicht etwa die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde auf einen Teil des Gesamtstreitstoffes, nämlich auf die Zulässigkeit des vom Antragsteller gestellten Feststellungsantrages, beschränkt (zu den Voraussetzungen für eine beschränkte Zulassung der Revision vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - , BVerwGE 49, 232 [BVerwG 16.10.1975 - 2 C 43/73] , 50, 292 ; BGHZ 76, 397 und BAG, Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - <NJW 1986, 2271>).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 7.96

    Verbot der Aufrechnung gegen einen Beihilfeanspruch höchstpersönliche Natur -

    Nur für diesen tatsächlich und rechtlich selbständigen, abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes hat das Berufungsgericht die Revision zulässig und wirksam zugelassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - (Buchholz 240.1 Nr. 2) m.w.N.) und der Kläger Revision eingelegt (vgl. § 141 i.V.m. § 125 i.V.m. § 88 VwGO).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Hierdurch hat es nicht etwa die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf einen Teil des Gesamtstreitstoffes, nämlich auf die Zulässigkeit des vom Antragsteller zuletzt gestellten Hauptantrages, beschränkt (zu den Voraussetzungen einer solch beschränkten Zulassung vgl. BVerwGE 49, 232 ; 50, 292 ; Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2; Beschluß vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - DVBl. 1990, 873 = NVwZ 1990, 974 = PersR 1990, 179 = PersV 1990, 439 = ZfPR 1991, 13; BGHZ 76, 397 ; BAGE 47, 179 ; 51, 151, 154 f.>).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 59.86

    Kürzung der Anwärterbezüge - Nicht bestandende Laufbahnprüfung -

    Darüber hinaus steht dem Gesetzgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 61, 43 ; 71, 39 <50, 52 f. [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]>) und des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - und vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - ) bei Regelungen des Besoldungsrechts eine verhältnismäßig weitgehende Gestaltungsfreiheit zu.
  • BVerwG, 18.09.2007 - 2 B 27.07

    Grundsätzliche Bedeutung von durch höchstrichterlicher Rechtsprechung geklärten

    Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG erst dann überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 2 BvL 4/83 BVerfGE 71, 39 m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteile vom 25. Februar 1988 BVerwG 2 C 65.86 Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N. und vom 25. April 1996 BVerwG 2 C 27.95 BVerwGE 101, 116 ).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96

    Abgeordneter, Zuschuß zu Krankheitskosten eines ehemaligen -; statusrechtlicher

    Er ist erst überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so daß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39 m.w.N.; BVerwG, u.a. Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - und vom 25. Februar 1987 - BVerwG 2 C 65.86 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1989 - 11 S 102/87

    Beamtenrecht: Technikerzulage

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

  • BVerwG, 29.12.2011 - 2 B 88.11

    Dienstwohnungsausgleich bei Pfarrer-Ehegatten (mit einer dienstlichen

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07

    Rechtmäßigkeit einer pauschalen Absenkung der Besoldung für das Beitrittsgebiet;

  • VerfGH Bayern, 21.04.1993 - 2-VII-91

    Verbot des Ausbringens von A13-Stellen in kleinen Gemeinden

  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07

    Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Besoldung von bei der

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 25.95

    Zuschuß zur Ergänzung der Dienstbezüge für Richter der neuen Länder?

  • BVerwG, 31.01.1989 - 2 B 2.89

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts -

  • OVG Niedersachsen, 23.02.1993 - 2 A 48/88

    Altersruhegeld; Anrechnung; Rentenversicherung; Militärdienst; Wehrmacht;

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 30.95

    Anspruch auf die ungekürzte Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz - Zahlung

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 29.95

    Weite Auslegung des Begriffs der "Befähigungsvoraussetzungen" - Erforderlichkeit

  • BVerwG, 23.12.1992 - 2 B 86.92

    Einweisung in eine bestimmte Planstelle einer Besoldungsordnung - Grundsatz der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 12 A 4593/98

    Voraussetzungen des besoldungsrechtlichen Anspruchs auf Gewährung einer

  • VG Köln, 27.09.2012 - 15 K 5592/11
  • VG Bayreuth, 28.09.2021 - B 5 K 20.1365

    Kürzung des Anwärtergrundbetrages, Ausbildungsverzögerung durch Nichtbestehen der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht