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   BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 68.85   

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https://dejure.org/1988,4191
BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 68.85 (https://dejure.org/1988,4191)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 2 C 68.85 (https://dejure.org/1988,4191)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 2 C 68.85 (https://dejure.org/1988,4191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der Feststellung - offensichtliche Aussichtslosigkeit einer beabsichtigten Schadensersatzklage - Beförderung (Beamter): Leistungsprinzip - verbrachte Dienstzeiten - Nichtbeförderung eines Beamten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 18
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 42.83

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berufung - Erstinstanzliches Urteil

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 68.85
    Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs kann aber ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung nur dann begründen, wenn sie nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 42.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • VG Köln, 09.02.2012 - 26 K 5534/10

    Klage des beim Kundus-Angriff verletzten Lkw-Fahrers ist unzulässig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 1988 - 2 C 68.85 - ; Beschluss vom 9. Mai 1989 - 1 B 166.88 - (juris).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 81.98

    Eignung eines Soldaten zum Unteroffizier - Rechtmäßigkeit der Personalmaßnahme

    Denn die Absicht, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, kann ein berechtiges Interesse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur begründen, wenn dieses Begehren nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Erledigung der Hauptsache bereits vor der Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist, hat das für einen Schadenersatzanspruch zuständige Gericht über alle Fragen, auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind, in eigener Zuständigkeit zu befinden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 34.00

    Beförderung eines Soldaten - Vernichtung eines in rechtswidriger Weise zustande

    Das zuständige Zivilgericht hat im Rahmen der Begründetheitsprüfung über sämtliche Fragen, auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluss vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 1 WB 56.98

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Aufhebung einer Versetzungsverfügung

    Das für einen Schadensersatzanspruch zuständige Zivilgericht hat über alle Fragen, auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind, in eigener Zuständigkeit zu befinden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08

    Umsetzung und amtsangemessenen Verwendung einer Bundesbeamtin bei der Deutschen

    Soweit ersichtlich gebündelte Dienstposten Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gewesen sind, betrafen diese lediglich zwei aufeinanderfolgende Statusämter derselben Laufbahngruppe (siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - Az.: 2 B 114.07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 24. September 2008 - Az.: 2 B 117.07 -, veröffentlicht bei juris; Urteil vom 25. Januar 2007 - Az.: 2 A 2.06 -, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 4; Beschluss vom 23. Juni 2005 - Az.: 2 B 106.04 -, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 4; Beschluss vom 8. Dezember 1999 - Az.: 6 P 10.98 -, Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 39; Urteil vom 2. September 1988 - Az.: 2 C 68.85 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 34; Urteil vom 26. Juni 1986 - Az.: 2 C 41.84 -, Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1).
  • VGH Hessen, 12.06.1991 - 1 UE 2797/86

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Soweit die Fortsetzungsfeststellungsklage der Vorbereitung von Entschädigungsansprüchen dient, beruht dies darauf, daß die Fortsetzungsfeststellungsklage nur auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung gerichtet ist die Begründetheit der Entschädigungsforderung aber von der Prüfung weiterer Fragen abhängt (BVerwG, Urteil vom 22.9.1988 -- 2 C 68.85 --, ZBR 89, 177 = RiA 89, 191 = DÖD 89, 199 und Beschluß vom 14.10.1988 -- 4 C 58.84 --).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 86.00

    Reserveoffizierlehrgang der Heeresfliegertruppe - Ausbildung zum Offizier des

    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Erledigung der Hauptsache bereits vor der Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist, hat das zuständige Gericht über sämtliche den geltend gemachten Anspruch betreffende Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit zu befinden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluss vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 43.99

    Voraussetzungen des Feststellungsinteresss im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4

    In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Erledigung der Hauptsache bereits vor der Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist, hat das zuständige Gericht über sämtliche, den geltend gemachten Anspruch betreffenden Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit zu befinden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 77.99

    Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung bei Nichtanfechtung der

    Das für die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs zuständige Zivilgericht hätte vielmehr über alle Fragen, auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind, in eigener Zuständigkeit zu befinden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluß vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 63.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Vielmehr hat das zuständige Gericht über sämtliche den geltend gemachten Anspruch betreffende Fragen in eigener Zuständigkeit zu befinden (Urteil vom 22. September 1988 - BVerwG 2 C 68.85 - ; Beschluss vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • VG Schleswig, 27.09.2002 - 11 A 250/00

    Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen unterlassener Beförderung;

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 30.00

    Zulässigkeit eines Wehrbeschwerdeverfahrens bei auf Übertragung der

  • VG Schleswig, 27.09.2002 - 11 A 214/00

    Anspruch auf Schadensersatz eines Beamten wegen Verletzung des Leistungsprinzips

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 10.01

    Möglichkeiten eines Soldaten zur Durchsetzung einer Beförderung und einer

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 46.00

    Rechte aus Tätigkeit für die Bundeswehr - Anrechnung einer Stellenzulage auf die

  • BVerwG, 07.03.1990 - 2 B 154.89

    Berechtigung der Drittklage gegen die Beförderung eines Mitkonkurrenten -

  • BVerwG, 30.05.1991 - 2 B 92.90

    Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Antrag auf Beförderung

  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 53.01

    Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition -

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 72.99

    Hinderung der Fortführung des Verfahrens durch Ausscheiden des Antragstellers aus

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