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   BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72   

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BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72 (https://dejure.org/1972,1576)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1972 - II C 7.72 (https://dejure.org/1972,1576)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1972 - II C 7.72 (https://dejure.org/1972,1576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der Bundeswehr - Rückforderung der jährlichen Sonderzuwendung eines vorzeitig aus dem Dienst ausscheidenden Soldaten - Begriff des Vertretenmüssens im Dienstrecht der Beamten und Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72
    Handele der Betroffene "unter dem unabweisbaren Zwang seines Gewissens" (BVerwGE 7, 247 [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57], zu vgl. auch BVerfGE 12, 54 f. [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]), dann könne von ihm ein anderes als das ihm durch sein Gewissen unausweichlich gebotene Verhalten billigerweise nicht erwartet werden; das heiße, er habe dieses Verhalten in dem zuvor dargelegten Sinne "nicht zu vertreten".
  • BVerwG, 22.07.1969 - VI C 62.67

    Verzögerte Ausbildung durch Wehrdienst auf Zeit - Anspruch auf Kinderzuschlag bei

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72
    So habe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 22. Juli 1969 - BVerwG VI C 62.67 - [DÖD 1969, 214]) entschieden, daß der freiwillige Abschluß eines auf drei Jahre bemessenen Soldatenverhältnisses auf Zeit nicht ein in der Person des Soldaten liegender Grund sei.
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72
    Der Begriff der von dem Beamten/Soldaten "zu vertretenden" Gründe liegt im öffentlichen Dienstrecht, wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt dargelegt hat (vgl. u.a. Urteil vom 15. Juni 1971 - BVerwG II C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34]), zwischen dem engeren Begriff des "Verschuldens" - der in der Regel im Sinne eines pflichtwidrigen, subjektiv vorwerfbaren Verhaltens aufzufassen ist - und dem weiteren Begriff "in der Person des Beamten liegende Gründe", von dem in der Regel ohne Rücksicht auf das Motiv Umstände erfaßt sein dürften, die durch die Initiative oder durch eine Unterlassung des Bediensteten veranlaßt sind.
  • BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63

    Anspruch auf Ausstellung eines Flüchtlingsausweises - Rechtliche Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72
    Nach dieser Vorschrift habe ein Flüchtling die Zwangslage, wegen der er aus der sowjetischen Besatzungszone geflüchtet sei, nur dann zu vertreten, wenn er sie durch ein Verhalten herbeigeführt habe, das zu unterlassen ihm hätte zugemutet werden können (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294]; 19, 226 [231]; 20, 211 [214]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72
    Nach dieser Vorschrift habe ein Flüchtling die Zwangslage, wegen der er aus der sowjetischen Besatzungszone geflüchtet sei, nur dann zu vertreten, wenn er sie durch ein Verhalten herbeigeführt habe, das zu unterlassen ihm hätte zugemutet werden können (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294]; 19, 226 [231]; 20, 211 [214]).
  • BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72
    Nach dieser Vorschrift habe ein Flüchtling die Zwangslage, wegen der er aus der sowjetischen Besatzungszone geflüchtet sei, nur dann zu vertreten, wenn er sie durch ein Verhalten herbeigeführt habe, das zu unterlassen ihm hätte zugemutet werden können (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [294]; 19, 226 [231]; 20, 211 [214]).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem

    Die Erstattungspflicht nach § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 knüpft nicht an die Kriegsdienstverweigerung an, sondern an das Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis (vgl. Urteil vom 6. Juli 1972 BVerwG 2 C 7.72 Buchholz 238.95 SZuwG Nr. 3 zum Verlust der Sonderzuwendung bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis auf Grund der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 22.85

    Besoldung - Anwärtersonderzuschläge - Rückforderung - Ausscheiden -

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - , vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - , vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).

    Der erkennende Senat hat zwar in der Entscheidung vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (a.a.O.), auf die der Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - (a.a.O.) in einer hilfsweisen Erwägung hingewiesen hat, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Januar 1969 - Nr. 44 III 68 - (ZBR 1969, 354) ausgeführt, daß dem Verantwortungsbereich eines Bediensteten auch Umstände zugerechnet werden können, die seiner Entscheidung überhaupt nicht unterliegen oder denen eine unter dem Zwang der inneren Haltung getroffene Entscheidung des Bediensteten zugrunde liegt; hierzu könne auch die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses wegen eines anlagebedingten Fehlens der geforderten Eignung gehören.

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei der Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang, in dem er steht (hier Rückzahlung erhaltener Anwärtersonderzuschläge), "billigerweise" dem von dem Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - ; vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - ; vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - ; vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ; vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - und vom 4. März 1986 - BVerwG 2 C 33.83 - sowie Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - ).
  • BVerwG, 03.07.1985 - 2 B 107.84

    Ausscheiden aus dem Dienst infolge von durch den Beamten "zu vertretenden" Gründe

    Entscheidend ist, ob das Verhalten des Beamten bei Einbeziehung der Motivation in dem jeweiligen rechtlichen Zusammenhang "billigerweise" dem von den Bediensteten oder dem vom Dienstherrn zu verantwortenden Bereich zuzuordnen ist (u.a. Urteile vom 22. Februar 1967 - BVerwG 6 C 85.64 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - ).

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (a.a.O.) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bayer. VGH vom 14. Januar 1969 - Nr. 44 III/68 - (ZBR 1969 S. 354) ausgeführt, daß hierzu auch die vorzeitige Beendigung wegen anlagebedingten Fehlens der geforderten Eignung gehört.

  • BVerwG, 04.03.1986 - 2 C 33.83

    Allgemeine Rückforderungsvorschriften - Rückforderung einer jährlichen

    Insbesondere ist die Entlassung auf eigenen Antrag grundsätzlich vom Beamten zu vertreten (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa Urteil des Senats vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - und Beschluß vom 3. Juli 1985 - BVerwG 2 B 107.84 - mit weiteren Nachweisen).

    Soweit im Urteil des Senats vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (Buchholz 238.95 Nr. 3, a.E.) die Ansicht zum Ausdruck gekommen ist, bei Wegfall der Bereicherung könne die Rückzahlungspflicht entfallen, hält der Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer mit dem Ziel, aus der Bundeswehr gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 7 SG entlassen zu werden, beruht ebenfalls auf der Initiative des Soldaten (vgl. § 2 Abs. 1 KDVNG) und erfolgt in dessen Interesse (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - [Buchholz 238.95 Nr. 3]; Beschluß vom 5. Dezember 1983 - BVerwG 6 B 80.83 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LB 175/06

    Erstattung von Fachausbildungskosten eines Zeitsoldaten bei vorzeitigem

    Die Erstattungspflicht nach § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 knüpfe nicht an die Kriegsdienstverweigerung an, sondern an das Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7. 1972 - BVerwG 2 C 7.72 -, Buchholz 238.95 SZuwG Nr. 3 zum Verlust der Sonderzuwendung bei Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis auf Grund der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).
  • BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung des Beklagten (II. der Beschwerdeschrift) nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - (Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 37) und vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (Buchholz 238.95 SZuwG Nr. 3) ab.

    Im übrigen ergibt sich aus dem angeführten Urteil vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (a.a.O.), daß dem Verantwortungsbereich eines Bediensteten auch Umstände zugerechnet werden können, die seiner Entscheidung überhaupt nicht unterliegen.

  • BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf eine

    Es ist eindeutig, daß der Kläger bei einer derartigen Fallgestaltung sein Ausscheiden aus dem Dienst des Beklagten im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 SZG zu vertreten hat (vgl. hierzu Urteile vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 3] und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7]).

    Das Berufungsurteil weicht entgegen der Auffassung derBeschwerde nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (a.a.O.) ab.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 15.07

    Rückforderung von während eines Fachhochschulstudiums gezahlten Anwärterbezügen

    Während das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen den Verantwortungsbereich des Beamten - und damit die von ihm zu vertretenden Gründe - in einem weiten Sinne verstanden und dem Beamten auch Umstände zugerechnet hat, die seiner Entscheidung überhaupt nicht unterliegen (vgl. für Krankheitsgründe Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 B 107.84 -, Buchholz 238.95 Nr. 16, unter Hinweis auf das Urteil vom 6. Juli 1972 - 2 C 7.72 -, Buchholz 238.95 Nr. 3), gilt für die Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen mangelnder Eignung kein Regelfall derart, dass ein Prüfungsversagen stets dem Verantwortungsbereich des Beamten unterfällt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2007 - 4 B 14.07

    Rückforderung von Anwärterbezügen

  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 19.05

    Begrenzte Erstattung der Ausbildungskosten eines Bundeswehrpiloten, der als

  • VG Hannover, 09.11.2022 - 2 A 4717/20

    Anwärtersonderzuschlag; Beamter; Wohlverhaltenspflicht; zu vertretender Grund

  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 167.73

    Pflicht zur Rückzahlung einer gewährten Zuwendung - Auslegung des Begriffes

  • BVerwG, 18.06.1979 - 6 B 54.78
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 35.90
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 33.90
  • BVerwG, 14.10.1980 - 6 B 115.80

    Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten -

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 36.90

    Beabsichtigte Einstellung in den gehobenen Dienst als Entlassungsgrund -

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 37.90

    Begriff des von dem Beamten "zu vertretenden" Grundes - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 38.90
  • VG Kassel, 03.01.2001 - 7 E 1973/94
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