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Rechtsprechung
   AG Zweibrücken, 26.06.2013 - 2 C 71/13   

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https://dejure.org/2013,25427
AG Zweibrücken, 26.06.2013 - 2 C 71/13 (https://dejure.org/2013,25427)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.06.2013 - 2 C 71/13 (https://dejure.org/2013,25427)
AG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 2 C 71/13 (https://dejure.org/2013,25427)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 3 BGB, § 281 BGB, § 535 BGB, § 538 BGB, § 546 BGB
    Beendigung des Wohnraummietvertrages: Vorzeitige Entlassung des Mieters aus dem Mietverhältnis laut Mitteilung im Kündigungsschreiben; Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen angeblicher Reinigungskosten und wegen des Austauschs eines defekten Kühlschrankteils und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer vorherigen Nachfristsetzung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung der Mietwohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Schadensersatz wegen Verschlechterung der Mietsache ohne Inverzugsetzung; §§ 535, 546, 280, 281 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietsache beschädigt: Vermieter muss Nachfrist setzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Vermieter nach Auszug des Mieters?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vermieter will nach Auszug des Mieters Schadensersatz - Nachfrist zur Schadensbeseitigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach Auszug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermieter steht ohne Nachfristsetzung gegen ausziehenden Mieter kein Schadensersatzanspruch wegen Beschädigungen zu

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Angebot vorzeitiger Entlassung im Kündigungsschreiben

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Beschädigung Mietwohnung - Schadensersatzpflicht Mieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermieter steht ohne Nachfristsetzung gegen ausziehenden Mieter kein Schadensersatzanspruch wegen Beschädigungen zu

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Unbedacht formulierte Kündigung: Vermieter kann bei früherem Auszug Mietzahlungsanspruch verlieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter will nach Auszug des Mieters Schadensersatz - Nachfrist zur Schadensbeseitigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kein Problem" mit früheren Auszug: Vermieter hat keinen Mietzahlungsanspruch bei Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist - Amtsgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten der Mieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkalkter Duschkopf und abgebrochenes Getränkefach im Kühlschrank sind nach acht Jahren Mietdauer "normal"! (IMR 2013, 1122)

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Dass diese Schäden hier vorhanden sind, ist nämlich nur auf den ganz normalen Gebrauch von Duschgelen sowie Shampoos oder Spülmitteln durch die Kläger zurückzuführen ( AG Zweibrücken , Urteil vom 26.06.2013, Az.: 2 C 71/13, u.a. in: WuM 2013, Seiten 537 f. ).

    Auch sind gewisse Verfärbung und Kalkablagerungen selbst bei sorgfältigem Gebrauch des Bades in der Regel nicht zu verhindern, da gerade auch in der Dusche selbst von einem sorgfältigen Mieter gelegentlich etwas Duschgel bzw. Shampoo verschüttet werden oder beim Duschen gegen die Naturstein-Wandfliesen geraten und insofern auch die Natursteinfliesen verschmutzen können ( AG Zweibrücken , Urteil vom 26.06.2013, Az.: 2 C 71/13, u.a. in: WuM 2013, Seiten 537 f.; AG Ellwangen , Urteil vom 02.03.2012, Az.: 5 C 318/10, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 4090; AG Gießen , Urteil vom 30.06.2009, Az.: 48 M C 720/08, u.a. in: WuM 2009, Seiten 454 f.; AG Aachen , Urteil vom 29.11.2007, Az.: 6 C 352/07, u.a. in: WuM 2008, Seite 111 ).

  • OLG Köln, 21.05.2015 - 18 U 60/14

    Rechte des Vermieters bei Rückgabe der Mietsache im beschädigten Zustand

    Dagegen geht die bisher veröffentlichte Rechtsprechung (LG Saarbrücken, Urteil vom 23.03.2012 - 10 S 29/11; AG Zweibrücken, Urteil vom 26.06.2013 - 2 C 71/13, ZMR 2014, 218; AG Kassel, Urteil vom 07.05.2009 - 40 C 384/08, WuM 2011, 467) und eine andere Ansicht in der Literatur (Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 546 Rn. 7; Kraemer NZM 2010, 395; Scheuer/Emmerich in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kapitel V.A Rn. 150) auch bei Beschädigungen der Mietsache von einem Schadenersatzanspruch gemäß §§ 280, 281 BGB aus, so daß vor der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs der Mieter zunächst unter Fristsetzung zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes aufzufordern ist.
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   AG Überlingen, 13.06.2013 - 2 C 71/13   

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