Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1580
BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86 (https://dejure.org/1989,1580)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1989 - 2 C 76.86 (https://dejure.org/1989,1580)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 2 C 76.86 (https://dejure.org/1989,1580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung - Rechtmäßigkeit der Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 78 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 277
  • NVwZ 1989, 875
  • DVBl 1984, 441
  • DVBl 1989, 771
  • DÖV 1989, 679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Wie der erkennende Senat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, ist das Mitwirkungsverfahren ein eigenständiges Verfahren der Beteiligung der Personalvertretung an einer beamtenrechtlichen Maßnahme des Dienstherrn, durch das dieser Gelegenheit haben soll, auf die Willensbildung der Dienststelle wirkungsvoll Einfluß zu nehmen (BVerwGE 68, 189 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]).

    Die vom Berufungsgericht herangezogenen Urteile des erkennenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 9.82 - (BVerwGE 68, 189) sowie - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984, 441) vermögen eine gegenteilige Auffassung nicht zu stützen.

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83

    Fehlerhaftigkeit der Entlassung - Beamter auf Probe - Vorherige Unterrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Die vom Berufungsgericht herangezogenen Urteile des erkennenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 9.82 - (BVerwGE 68, 189) sowie - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984, 441) vermögen eine gegenteilige Auffassung nicht zu stützen.

    In der im Verwaltungsstreitverfahren BVerwG 2 C 26.83 getroffenen Entscheidung ist - ebenso wie in dem bereits erwähnten, in BVerwGE 68, 197 (201) [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] abgedruckten Urteil - zu den Anforderungen an die personalvertretungsrechtlich vorgeschriebene vorherige Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme ausgeführt, daß der Beamte zu dem auch in seiner Entscheidungsfreiheit liegenden Entschluß veranlaßt werden soll, ob er auf eine Einschaltung der Personalvertretung verzichten und deshalb den Antrag nicht stellen will.

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Diese Hinweiswirkung kann eine Unterrichtung auch ohne ausdrückliche Belehrung über das Antragsrecht entfalten, wenn dem Beschäftigten für seine Entschließung eine klare Grundlage geboten wird (vgl. hierzu im einzelnen BVerwGE 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] mit weiteren Nachweisen).

    In der im Verwaltungsstreitverfahren BVerwG 2 C 26.83 getroffenen Entscheidung ist - ebenso wie in dem bereits erwähnten, in BVerwGE 68, 197 (201) [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] abgedruckten Urteil - zu den Anforderungen an die personalvertretungsrechtlich vorgeschriebene vorherige Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme ausgeführt, daß der Beamte zu dem auch in seiner Entscheidungsfreiheit liegenden Entschluß veranlaßt werden soll, ob er auf eine Einschaltung der Personalvertretung verzichten und deshalb den Antrag nicht stellen will.

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Die vom Berufungsgericht bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen lassen nicht erkennen, daß die Beklagte diese Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Die vom Berufungsgericht bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen lassen nicht erkennen, daß die Beklagte diese Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Die vom Berufungsgericht bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen lassen nicht erkennen, daß die Beklagte diese Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 82.86

    Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Die vom Berufungsgericht bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen lassen nicht erkennen, daß die Beklagte diese Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.1967 - V C 143.66

    Neuberechnung der Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) aus

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
    Die vom Berufungsgericht bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen lassen nicht erkennen, daß die Beklagte diese Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert hat (vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]; 41, 75 ; Beschluß vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Danach verfolgt die personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht den speziellen Zweck, den Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, daß ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll (BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - ; BVerwGE 81, 277 ).
  • BVerwG, 17.09.1996 - 2 B 98.96

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Keine Rechtsverletzung durch Entsprechen

    Von diesem Grundsatz ist der jeweilige Gesetzgeber z.B. bei der näheren Regelung der Rücknahme eines Entlassungsantrages (Art. 41 Abs. 1 Satz 3 BayBG, § 30 Abs. 1 Satz 3 BBG) ausdrücklich ausgegangen (vgl. z.B. auch BVerwGE 81, 277, wonach die Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung nicht dadurch nachträglich in Frage gestellt werden kann, daß der Beamte erst nach ihrem Ergehen die Beteiligung des Personalrats beantragt).
  • VGH Bayern, 13.11.2014 - 3 CS 14.1864

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Der Antragsteller hat die Beteiligung des Personalrats erst nach Erlass des Entlassungsbescheids und damit verspätet beantragt (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - BVerwGE 81, 277 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 1 L 73/09

    Folgen der Nichtbeteiligung der Personalvertretung bei Versetzung eines Beamten

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Februar 1989 in dem Verfahren 2 C 76.86 ( BVerwGE 81, 277 ) ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - auf die hier maßgebliche Rechtslage nicht anwendbar.

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich ferner nicht wegen der von der Beklagten gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Februar 1989 in dem Verfahren 2 C 76.86 ( BVerwGE 81, 277 ).

    Im Übrigen beruhen die Annahmen der Beklagten - wie bereits ausgeführt - auf einem Fehlverständnis des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteiles vom 23. Februar 1989 in dem Verfahren 2 C 76.86 ( BVerwGE 81, 277 ).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Die von den Vorinstanzen zitierten Entscheidungen sind überwiegend zu personalvertretungsrechtlichen Vorschriften ergangen, die dem öffentlichen Arbeitgeber ausdrücklich die Pflicht auferlegen, den Arbeitnehmer von der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig vorher in Kenntnis zu setzen (BVerwGE 68, 197; BVerwG Urteil vom 23. Februar 1989 - 2 C 76.86 - DVBl. 1989, 771; OVG Münster Urteil vom 18. November 1982 - 1 A 1211/80 - ZBR 1983, 239).

    Soweit im Schrifttum zum Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen aus der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 197; BVerwG Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 26.83 - und vom 23. Februar 1989 - 2 C 76.86 - DVBl. 1984, 441 und DVBl. 1989, 771) teilweise weitergehende Folgerungen hergeleitet werden (Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, Stand November 1989, § 72 Rz 214; Altvater, BPersVG, 3. Aufl., § 77 Rz 12; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand März 1993, § 77 Rz 21; Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 77 Rz 6; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 77 Rz 12; einschränkend Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, Stand Juli 1990, Art. 78 Rz 198), wird dabei nicht hinreichend berücksichtigt, daß die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stets zu Fällen ergangen ist, in denen die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf die beabsichtigte Maßnahme hinzuweisen, gesetzlich normiert war (vgl. im übrigen die eine Hinweispflicht des Arbeitgebers ablehnende Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1988, aaO).

  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Für die nachträgliche Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Mitwirkungsverfahrens war mithin kein Raum mehr (vgl. BVerwG U.v. 23.2.1998 - 2 C 76.86 - BVerwGE 81, 277, juris Rn. 14 ff).
  • VG Würzburg, 31.07.2014 - W 1 S 14.592

    Steuerinspektoranwärter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf;

    Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Mitwirkung der Personalvertretung nach Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayPVG liegt nicht vor, denn der Antragsteller hat seinen Antrag auf Personalratsbeteiligung nach Art. 76 Abs. 1 Satz 3 BayPVG trotz der rechtzeitigen vorherigen Unterrichtung im Personalgespräch am 12. März 2014 erst nach dem Erlass der Entlassungsverfügung und somit verspätet gestellt (BVerwG U.v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - juris; Ballerstedt/Schleicher/Faber BayPVG Art. 76 Rn. 130a; Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Art. 56 BayBG Rn. 81).
  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 15.60

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Da der Kläger seinen dahingehenden Antrag erst am 22. Mai 2014, mithin nach der Bekanntgabe der Entlassungsverfügung durch persönliche Aushändigung am 24. April 2014 und damit verspätet gestellt hat, löst dieser keine Beteiligungspflicht mehr aus (BVerwG, U. v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - juris; Ballerstedt/Schleicher/Faber, Art. 76 BayPVG, Rn. 130a).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 24.11.1983 - 2 C 27/82 - Rn. 18; U. v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - juris, Rn. 14) lässt es demgegenüber ausreichen, dass für den Beamten aufgrund der Umstände und der Erklärungen des Dienstherrn klar erkennbar ist, dass er die Entscheidung über sein Antragsrecht nunmehr zu treffen hat.

  • VG Würzburg, 30.06.2015 - W 1 K 14.310

    Schadensersatz für die Beschädigung eines Dienstfahrzeugs

    Darüber hinaus wird teilweise aus Gründen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht verlangt, dass der Beamte auch ausdrücklich über sein Recht, die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, belehrt wird (BayVGH, B. v. 13.11.2014 - 3 CS 14.1864 - juris; Ballerstedt/Schleicher/Faber, Art. 75 BayPVG Rn. 181; differenzierend BVerwG, U. v. 24.11.1983 - 2 C 27/82 - juris Rn. 18; U. v. 23.2.1989 - 2 C 76/86 - juris Rn. 14).
  • VG Freiburg, 16.06.2011 - 5 K 1051/11

    Wochenfrist für Stellungnahme zur Entlassung eines Studienreferendars nicht

    Eine Überlegungs- und Entscheidungsfrist von nur einer Woche für die Stellung des personalvertretungsrechtlichen Antrags dürfte, auch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls, hier nicht rechtzeitig, d.h. angemessen bzw. ausreichend (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.02.1989 - 2 C 76.86 - BVerwGE 81, 277 = NVwZ 1989, 875 m.w.N. = juris Rdnr. 14, 16) gewesen sein.

    Auch erscheint aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen bedenklich, dass das Regierungspräsidium den Antragsteller mit der Anhörung nicht auf die präklusionsgleiche Wirkung eines Ablaufs der gesetzten personalvertretungsrechtlichen Frist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.02.1989 a.a.O. = juris Rdnr. 16 m.w.N.) hingewiesen hat (Altvater u.a., a.a.O., § 78 Rdnr. 26a).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 50/02

    Kündigung - Mitwirkung des Personalrats auf Antrag - Informationspflicht des

  • VG München, 24.11.2020 - M 5 K 20.883

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Mangel der persönlichen

  • BVerwG, 27.02.2013 - 6 PB 3.13

    Antragsabhängige Mitbestimmung; Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher

  • VG Dresden, 16.06.2011 - 11 K 582/09

    Dienstunfähigkeit und formelle Anforderungen an ein Ruhestandsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von

  • BVerwG, 10.12.1990 - 2 B 104.90

    Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung bei mehrfacher selbstständig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07

    Widerspruchsrecht gegen Mitbestimmung des Personalrats; vorsorgliche Anmeldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2001 - 1 A 2265/99

    Vorgezogener Ruhestand wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit - amtsärztliches

  • VG München, 08.04.2003 - M 5 K 99.2763
  • VG Köln, 15.02.2023 - 15 L 2047/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht