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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86   

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BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86 (https://dejure.org/1988,774)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1988 - 2 C 77.86 (https://dejure.org/1988,774)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 2 C 77.86 (https://dejure.org/1988,774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur wesentlichen" Ursache im Dienstunfallrecht der Beamten bei anlagebedingten Leiden (Sanduhrneurinom = Nervenfasergeschwulst am Rückenmark)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1989, 52
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 ; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ).

    Eine solche untergeordnete Bedeutung wird jedenfalls auch immer dann anzunehmen sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG 6 C 96.65 - ; BVerwGE 26, 332 ).

  • BSG, 14.01.1965 - 5 RKn 57/60

    Anspruch der Hinterbliebenen - Tod des Versicherten - Arbeitsunfall neben

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Auffassung angeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 12, 247 ) bezieht sich im übrigen nur auf die Frage der wesentlichen Mitverursachung des Todes eines Versicherten im Bereich der Hinterbliebenenversorgung (BSGE 22, 200 ; vgl. auch BSGE 40, 273), nicht aber auf die Beschädigtenversorgung (vgl. hierzu BSGE 60, 215 ).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 6 C 59.76

    Anspruch auf qualifizierte Dienstunfallversorgung nach Absturz eines Fluglehrers

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 ; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 ; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ).
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 ; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 31/85

    Zur Frage der Kausalität, wenn eine Wehrdienstverrichtung, hier

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Die vom Berufungsgericht zur Begründung seiner Auffassung angeführte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 12, 247 ) bezieht sich im übrigen nur auf die Frage der wesentlichen Mitverursachung des Todes eines Versicherten im Bereich der Hinterbliebenenversorgung (BSGE 22, 200 ; vgl. auch BSGE 40, 273), nicht aber auf die Beschädigtenversorgung (vgl. hierzu BSGE 60, 215 ).
  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 81.64

    Leistung einer Kriegsunfallversorgung bei Unfallbeschädigung i.S.d. § 135 BBG -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 ; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - ).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65

    Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86
    Eine solche untergeordnete Bedeutung wird jedenfalls auch immer dann anzunehmen sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG 6 C 96.65 - ; BVerwGE 26, 332 ).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall vielmehr dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (vgl. Urteile vom 10. Juli 1968, und vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - jeweils m.w N.).

    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demnach sogenannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, daß es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. etwa Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16

    Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts;

    Dabei sind unter "Ursache" in diesem Sinne nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne zu verstehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 27.3.2015 - 5 LA 78/14 -, juris Rn. 37).

    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überwiegend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte; alle übrigen Bedingungen im natürlich-logischen Sinne scheiden als Ursachen im Rechtssinne aus (BVerwG, Urteil vom 30.6.1988, a. a. O., Rn. 17).

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Nicht Ursachen im Rechtssinne sind demgemäß sogenannte Gelegenheitsursachen, das heißt Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also etwa die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, daß es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltäglich vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 77.86 - [Buchholz 239.1 § 31 Nr. 6] m.w.N.).
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   BVerwG, 18.08.1988 - 2 C 77.86   

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   AG Berlin-Spandau, 17.03.1987 - 2 C 77/86   

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AG Berlin-Spandau, 17.03.1987 - 2 C 77/86 (https://dejure.org/1987,24791)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 17.03.1987 - 2 C 77/86 (https://dejure.org/1987,24791)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 17. März 1987 - 2 C 77/86 (https://dejure.org/1987,24791)
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