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   BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93   

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https://dejure.org/1994,3703
BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93 (https://dejure.org/1994,3703)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1994 - 2 C 8.93 (https://dejure.org/1994,3703)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 2 C 8.93 (https://dejure.org/1994,3703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenversorgung - Anrechnung der Sozialversicherungsrente - Ruhensregelung - Kriegsbeschädigung - Grundrente

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin, 28.12.1998 - 2 B 34.93

    Begünstigender Verwaltungsakt; Antragstellung ; Auskunftsverlangen;

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93
    Die auf Zulassung der Revision im übrigen gerichtete Beschwerde des Klägers hat der Senat durch Beschluß vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 34.93 - zurückgewiesen.

    Das hat der Senat in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 34.93 -, mit dem er die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich des ihm durch das Berufungsgericht nicht zugesprochenen Teils des Klageanspruchs zurückgewiesen hat, näher ausgeführt.

  • BVerwG, 06.12.1962 - II C 208.60

    Zeitliche Kriterien für einen Unfall während des Weltkrieges - Zeitliche

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93
    Denn nur die in §§ 1 ff. BVG näher umschriebenen Kriegsbeschädigungen können zu einer Versorgung nach diesem Gesetz führen; § 181 a BBG a.F. erfaßt dagegen mit rein zeitlicher Abgrenzung sowohl "zivile" Dienstunfälle als auch kriegsbedingte Beschädigungen während der Zeit des ersten oder zweiten Weltkrieges (vgl. BVerwGE 15, 180 und 218).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85

    Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93
    Eine Entscheidung des Gesetzgebers dahin, daß aus sachgerechten Gründen bestimmte anderweitige Einkommen in bestimmtem Umfang auf die Beamtenversorgung angerechnet werden sollen, kann indessen nur angenommen werden, wenn sie sich aus dem Gesetz klar und eindeutig ergibt (BVerwGE 74, 285 f.).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 56.88

    Rente neben Unterhaltsbeitrag - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Rente aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93
    Der Senat ist in seinem vorgenannten Beschluß vom 7. Dezember 1993 gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 56.88 - [Buchholz 239.1 § 55 Nr. 12 = ZBR 1991, 306] sowie entsprechend zu § 160 BBG a.F. Urteil vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 50.72 - [Buchholz 232 § 160 Nr. 10 = DÖD 1974, 156]) von der Anwendbarkeit der Ruhensvorschriften und damit als notwendige Voraussetzung auch von der Anwendbarkeit des § 63 Nr. 2 BeamtVG (früher § 166 Nr. 1 BBG a.F.) ausgegangen.
  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 50.72

    Behandlung eines Unterhaltsbeitrags als dienstbezogene Versorgungsleistung -

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 8.93
    Der Senat ist in seinem vorgenannten Beschluß vom 7. Dezember 1993 gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 56.88 - [Buchholz 239.1 § 55 Nr. 12 = ZBR 1991, 306] sowie entsprechend zu § 160 BBG a.F. Urteil vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 50.72 - [Buchholz 232 § 160 Nr. 10 = DÖD 1974, 156]) von der Anwendbarkeit der Ruhensvorschriften und damit als notwendige Voraussetzung auch von der Anwendbarkeit des § 63 Nr. 2 BeamtVG (früher § 166 Nr. 1 BBG a.F.) ausgegangen.
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • OLG Köln, 29.08.1994 - 1 W 48/94

    Keine weitere Beschwerde gegen Verlängerung einer Räumungsfrist

    Durch ein am 9. Juli 1993 verkündetes Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 2 C 8/93 - wurde die Beklagte zur Herausgabe des Hausgrundstücks W. 24 in L. verurteilt.

    Durch Beschluß vom 18. Mai 1994 - 2 C 8/93 - hat das Amtsgericht Siegburg unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags der Beklagten die Räumungsfrist um drei Monate bis zum 31. August 1994 verlängert.

  • BVerwG, 22.10.1999 - 2 B 38.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    [D]ie Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 13 Abs. 1 GKG (pauschalierter zweifacher Jahresbetrag der Differenz zwischen dem Ruhegehalt, das dem Kläger bewilligt worden ist, und dem Ruhegehalt, das er erstrebt; vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 - sowie vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - ).
  • BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren -

    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemisst diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 C 9.93
    Die Parallelentscheidung, BVerwG, 1994-10-13, 2 C 8/93, ist vollständig dokumentiert.
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