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   BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97   

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BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1730)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 2 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1730)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 2 C 8.97 (https://dejure.org/1998,1730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung als Beamter auf Probe - Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle - Konkurrentenstreit um Einstellung als Beamter auf Probe - Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle - Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren ...

  • Judicialis

    NBG § 8 Abs. 1 (entspr. BBG § 8 Abs. 1 Satz 2); ; BRRG § 126; ; VwGO § 42; ; VwVfG § 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Verfahrensrecht - Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle; Konkurrentenstreit um Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen weiteren Stelle; Zusage der Freihaltung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 129
  • NVwZ 1998, 1082
  • DVBl 1998, 640
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
    Anders als in den bislang vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, wonach sich der über eine Beförderungsauswahl geführte Streit mit der Ernennung des Mitbewerbers erledigt (vgl. insoweit BVerwGE 80, 127; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 Buchholz 232 § 8 Nr. 49>), ist hier das Klagebegehren nicht auf Aufhebung der zwischen dem Kläger und der erfolgreichen Mitbewerberin ergangenen Auswahlentscheidung und auf eine Ernennung des Klägers unter - rechtlich nicht mehr möglicher - Inanspruchnahme des Dienstpostens und der inzwischen besetzten Stelle gerichtet.

    Dieses Gebot ist grundsätzlich auf eine anstehende einzelne Ernennung zu beziehen, so daß nach Erledigung eines Stellenbesetzungsverfahrens über eine spätere Besetzung anderer Stellen neu unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen Bewerber zu entscheiden ist, auch gegenüber einem bei der Besetzung der früheren Stelle übergangenen Bewerber (vgl. auch insoweit BVerwGE 80, 127 mit Hinweis auf BVerwGE 80, 1 f.; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ).

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
    Anders als in den bislang vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, wonach sich der über eine Beförderungsauswahl geführte Streit mit der Ernennung des Mitbewerbers erledigt (vgl. insoweit BVerwGE 80, 127; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 Buchholz 232 § 8 Nr. 49>), ist hier das Klagebegehren nicht auf Aufhebung der zwischen dem Kläger und der erfolgreichen Mitbewerberin ergangenen Auswahlentscheidung und auf eine Ernennung des Klägers unter - rechtlich nicht mehr möglicher - Inanspruchnahme des Dienstpostens und der inzwischen besetzten Stelle gerichtet.

    Dieses Gebot ist grundsätzlich auf eine anstehende einzelne Ernennung zu beziehen, so daß nach Erledigung eines Stellenbesetzungsverfahrens über eine spätere Besetzung anderer Stellen neu unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen Bewerber zu entscheiden ist, auch gegenüber einem bei der Besetzung der früheren Stelle übergangenen Bewerber (vgl. auch insoweit BVerwGE 80, 127 mit Hinweis auf BVerwGE 80, 1 f.; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ).

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87

    Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
    Dieses Gebot ist grundsätzlich auf eine anstehende einzelne Ernennung zu beziehen, so daß nach Erledigung eines Stellenbesetzungsverfahrens über eine spätere Besetzung anderer Stellen neu unter Berücksichtigung der nunmehr vorhandenen Bewerber zu entscheiden ist, auch gegenüber einem bei der Besetzung der früheren Stelle übergangenen Bewerber (vgl. auch insoweit BVerwGE 80, 127 mit Hinweis auf BVerwGE 80, 1 f.; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
    Das Berufungsgericht hat der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgegebenen Erklärung ohne revisionsgerichtliche Beanstandung den Inhalt entnommen, daß die Behörde sich selbst zu einem künftigen Tun oder Unterlassen außerhalb des Prozesses verpflichtet hat - also eine Zusage erteilt hat, die grundsätzlich auch zulässig ist, wenn es sich nicht um eine Zusicherung gemäß § 38 VwVfG handelt (BVerwGE 102, 81 ).
  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
    Anders als in den bislang vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen, wonach sich der über eine Beförderungsauswahl geführte Streit mit der Ernennung des Mitbewerbers erledigt (vgl. insoweit BVerwGE 80, 127; Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; Beschluß vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 Buchholz 232 § 8 Nr. 49>), ist hier das Klagebegehren nicht auf Aufhebung der zwischen dem Kläger und der erfolgreichen Mitbewerberin ergangenen Auswahlentscheidung und auf eine Ernennung des Klägers unter - rechtlich nicht mehr möglicher - Inanspruchnahme des Dienstpostens und der inzwischen besetzten Stelle gerichtet.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97
    Welchen Inhalt diese hat, ist nach der auf Erklärungen von Behörden im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren revisiblen Auslegungsregel des § 133 BGB zu ermitteln (vgl. BVerwGE 74, 15 ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Soweit eine von mehreren Beförderungsstellen, auf die sich das Auswahlverfahren bezog, vorübergehend unbesetzt bleibt, um sie ggf. mit dem im Rechtsstreit Obsiegenden zu besetzen (Urteil vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 - BVerwGE 106, 129 ), geht es nicht um eine "Stellenreserve", sondern um die Besetzung der Stelle, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch den Dienstherrn hätte besetzt werden können, wenn nicht Klage erhoben worden wäre.
  • VG Cottbus, 24.06.2015 - 6 K 336/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 26. September 1996 -2 C 39/95- und 22. Januar 1998 -2 C 8/97-, zitiert nach Juris) können außerhalb des Anwendungsbereichs des § 38 VwVfG durchaus Zusagen möglich sein und Bindungswirkung für die Behörde zu einem künftigen Tun oder Unterlassen auslösen.

    Eine solche Bindung tritt ein, wenn die Behörde gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Handlung später vorzunehmen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996, a.a.O. zur Verwendung eines Richters auf Probe und Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O., zur Zusage über die Freihaltung einer Stelle eines Beamten auf Probe).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 4 S 2099/17

    Beförderung bei Stellenblockade

    In dieser anderen Fallkonstellation geht es gerade nicht um eine "Stellenreserve" im obigen Sinne, sondern um die Besetzung einer Stelle, die nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch den Dienstherrn verfassungskonform hätte besetzt werden können (vgl. den Sonderfall in BVerwG, Urteil vom 22.01.1998 - 2 C 8.97 -, Juris Rn. 20).

    Auf den ersten Blick scheint es möglich, dass der Dienstherr dann diese zehnte Stelle im Sinne des zitierten Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 22.01.1998 (2 C 8.97) rechtswirksam einem Eilrechtsschutzsuchenden zusagt für den Fall, dass er sich als der erst- bis zehntbeste und nicht nur als z.B. elftbester Bewerber herausstellen sollte, was im Widerspruchs- bzw. Hauptsacheklageverfahren zu klären wäre.

  • VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 26. September 1996 -2 C 39/95- und 22. Januar 1998 -2 C 8/97-, zitiert nach Juris) können außerhalb des Anwendungsbereichs des § 38 VwVfG durchaus Zusagen möglich sein und Bindungswirkung für die Behörde zu einem künftigen Tun oder Unterlassen auslösen.

    Eine solche Bindung tritt ein, wenn die Behörde gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft zum Ausdruck bringt, eine bestimmte Handlung später vorzunehmen oder zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996, a.a.O. zur Verwendung eines Richters auf Probe und Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O., zur Zusage über die Freihaltung einer Stelle eines Beamten auf Probe).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 5 S 2149/97

    Klage einer Gemeinde wegen nichterfüllter Lärmschutzzusagen beim Fernstraßenbau

    Auszugehen ist von dem Standpunkt dessen, für den die Erklärung bestimmt ist (BVerwG, Urt. v. 07.02.1986, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 C 39.95 -, BVerwGE 102, 81/84; BVerwG, Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 8.97 -, BVerwGE 106, 129).

    Eine Zusage muß insbesondere in dem Sinne ausgelegt werden, daß das gewollte Ziel in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird (BVerwG, Urt. v. 22.01.1998, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 6 B 182/23

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des sog.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22.1.1998 - 2 C 8.97 -, BVerwGE 106, 129 = juris Rn. 19 f.

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat auch dahinstehen lassen, ob und insbesondere inwieweit er sich der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 11.8.2021 - 5 Bs 90/21 -, NVwZ-RR 2021, 1071 = juris Ls. und Rn. 24, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 = juris Rn. 21, und vom 22.1.1998 - 2 C 8.97 -, a. a. O. Rn. 19 f., und anderer Oberverwaltungsgerichte, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.8.2021 - 2 B 10820/21 -, a. a. O. Rn. 3 f.; VGH Bd.-Württ., Beschlüsse vom 11.2.2019 - 4 S 932/18 -, RiA 2019, 172 = juris Rn. 18, und (offen lassend) vom 14.12.2017 - 4 S 2099/17 -, IÖD 2018, 54 = juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1.6.2018 - 1 M 57/18 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 12.9.2017 - 6 CE 17.1220 -, IÖD 2018, 50 = juris Rn. 17 f.; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.7.2012 - OVG 6 S 22.12 -, juris Rn. 21, anschließt, wonach die Zusicherung, eine Beförderungsstelle freizuhalten, unter dort näher genannten Voraussetzungen den Anordnungsgrund entfallen lässt.

  • OVG Hamburg, 07.09.2021 - 5 Bs 153/21

    Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Zusage im Rahmen eines

    Die rechtliche Zulässigkeit der Zusage gegenüber einem im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens unterlegenen Bewerber, eine Beförderungsstelle freizuhalten und bei Erfolg in dem gegen die Auswahlentscheidung gerichteten Hauptsacheverfahren mit dem Bewerber zu besetzen, setzt voraus, dass das Auswahlverfahren im Zeitpunkt der Zusage noch nicht abgeschlossen ist, die Zusage sich auf eine Planstelle bezieht, die bereits zu Beginn des Auswahlverfahrens zur Verfügung stand, Gegenstand des Auswahlverfahrens war sowie weiter zur Verfügung steht und die mögliche Besetzung der freigehaltenen Stelle mit dem Bewerber allein von der Überprüfung der ursprünglichen Auswahlentscheidung im Hinblick auf diesen Bewerber und nicht von weiteren Faktoren abhängig ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 11.8.2021, 5 Bs 90/21, n. v.; BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998, 2 C 8/97, juris Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; OVG Magdeburg, Beschl. v. 1.6.2018, 1 M 57/18, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 17 ff.).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, steht die aufgrund der Zusage bewirkte Selbstbindung des Dienstherrn entgegen den von der Antragstellerin geäußerten Zweifeln mit dem Grundsatz der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG im Einklang (BVerwG, Urt. v. 22.1.1998, 2 C 8/97, juris Rn. 20; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 20), da es sich dann nicht um eine "Reservestelle" handelt, deren spätere Besetzung die nach Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Bewerbungsverfahrensansprüche anderer Bewerber verletzen könnte (s. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 4.11.2010, 2 C 16/09, juris Rn. 40; Kenntner, NVwZ 2017, 417, 421).

  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

    Sie ist dann mit den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn die Erlangung dieser Stelle allein bedingt ist durch das Ergebnis der Überprüfung der ursprünglichen Auswahlentscheidung, und daher allein vom Ergebnis der rechtmäßigen Wiederholung des Auswahlverfahrens im Hinblick auf den Antragsteller und nicht von weiteren Einflussfaktoren (wie z.B. haushaltsrechtlichen oder sonstigen Vorbehalten) abhängt (BVerwG" U.v. 22.1.1998 - 2 C 8.97 - juris Rn. 20), da unter diesen Umständen auch über die Besetzung der weiteren Stelle unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung stehenden Kandidaten nach dem Leistungsprinzip entschieden wird.
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

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  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast nicht bei Bauvorbescheid

    § 133 BGB gehört zwar dem revisiblen Recht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 , und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 - BVerwGE 106, 129 ).
  • VG Magdeburg, 29.03.2010 - 5 B 360/09

    Öffentliches Dienstrecht; Ernennung zum Richter kraft Auftrags

  • BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01

    Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A

  • BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 111.03

    Erklärungsinhalt eines Verwaltungsakts und einer zumindest

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06

    Zur Auslegung einer Nebenabrede, die im Hinblick auf ein zu begründendes

  • OVG Hamburg, 18.11.2022 - 5 Bs 149/22

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens als rechtsmissbräuchlich; Bestehen eines

  • OVG Hamburg, 11.08.2021 - 5 Bs 90/21

    Einstweiliger Rechtsschutz im Beförderungsauswahlverfahren; Zusicherung, für

  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Anspruch auf Freihaltung mehrerer

  • VG Gelsenkirchen, 12.10.2017 - 12 L 1678/17

    Einstellung; Versetzung; Beförderung; Stellenbesetzung; gesundheitliche Eignung;

  • VG Minden, 10.12.2013 - 10 K 2966/12

    Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Beamten unter Berücksichtigung der Zeit des

  • VG Minden, 16.06.2009 - 10 K 1533/08

    Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes einer Schulleiterin an einem

  • OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 178/03

    Ernennung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit;

  • VG Minden, 28.08.2012 - 10 K 233/11

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als

  • VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03

    Abschaffung der "Zwingersteuer" rechtlich unbedenklich

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2001 - 4 LB 596/01

    Aktivlegitimation; Ausschlussfrist; Ergänzungsvereinbarung;

  • VG Schleswig, 23.11.2017 - 12 B 17/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 4 S 31.05

    Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht im Fall des Begehrens einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 4 S 32.05

    Erhebung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs; Notwendigkeit der

  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411

    Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 B 05.1082

    Entscheidung nach § 130 a VwGO; Beweisanregungen im Rahmen vorangegangener

  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 11 CS 08.2319

    Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum und

  • VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20

    (Kein) Anordnungsgrund, wenn der Antragsteller in einem ranglistenbasierten

  • VG Bayreuth, 29.09.2020 - B 5 K 19.308

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Verlängerung des Vorbereitungsdienstes

  • VG Köln, 18.09.2018 - 3 L 1509/18
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 3 AE 13.549

    Änderung einer abgelehnten einstweiligen Verfügung

  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

  • VG Frankfurt/Oder, 21.02.2008 - 2 K 1453/03

    Höhe der Dienstbezüge bei Abordnung und Anwendung der BesÜV

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03

    Die Zuordnung von freien Dienstposten zu höherwertigen Beförderungsämtern

  • VG Köln, 27.05.2013 - 15 L 1717/12

    Herleitung des Anspruchs eines Beamten auf Beförderung aus einer Zusicherung des

  • VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4935/20

    (Kein) Anordnungsgrund bei Freibleiben einer der ausgeschriebenen Stellen

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