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   BVerwG, 08.02.1983 - 2 C 82.81   

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https://dejure.org/1983,4294
BVerwG, 08.02.1983 - 2 C 82.81 (https://dejure.org/1983,4294)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1983 - 2 C 82.81 (https://dejure.org/1983,4294)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1983 - 2 C 82.81 (https://dejure.org/1983,4294)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlbeträge - Haftungsmaßstab eines Beamten - Schalterbeamter - Deutsche Bundespost

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Obwohl der Beamte oder Soldat nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet, geht es beim Vorliegen seiner objektiven Pflichtverletzung und eines dadurch verursachten Schadens zu seinen Lasten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat (vgl. etwa Urteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 2 C 82.81 - und vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 38.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 38.85

    Soldatengesetz - Zahlungsbeauftragter - Besoldung - Kassenfehlbetrag -

    wenn streitig ist, ob die Unmöglichkeit der Leistung die Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist, grundsätzlich auch im öffentlichen Recht anwendbar ist(BVerwGE 37, 192 ; 52.255 ; Urteile vom 1. Juli 1971 - BVerwG 2 C 5.70 - und vom 8. Februar 1983 - BVerwG 2 C 82.81 - ; zur Anwendbarkeit im Rahmen einer Schadensabwicklung nach § 24 SG: Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 6 B 117.85 - NJW 1986, 2523>).

    Demnach ist auch bei der haftungsrechtlichen Beurteilung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 SG von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 37, 192 ; Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 2 C 82.81 - ) auszugehen, daß es sich zwar bei der Tätigkeit von Bediensteten in Kassen und Zahlstellen regelmäßig um schlichte (nichthoheitliche) Verwaltung handelt, auch wenn die den Zahlgeschäften zugrundeliegenden verwaltungsrechtlichen Entscheidungen dem hoheitlichen Tätigkeitsbereich zuzuordnen sind.

  • VG Saarlouis, 22.05.2007 - 2 K 225/06

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn; Sorgfaltspflichten des Beamten;

    u. a. BVerwG, Urteile vom 11.03.1999 a. a. O. und vom 08.02.1983 - 2 C 82.81 -, Buchholz 232 § 78 Nr. 27.
  • VG Stuttgart, 13.07.2006 - 17 K 1112/05

    Haftung eines Postbeamten für Kassenfehlbetrag infolge Fehlers bei der Auszahlung

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Beamte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat, wenn er nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste, oder wenn er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht angestellt hat (vgl. BVerwGE 19, 243/248; BVerwG, RiA 1983, 112; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, a.a.O., RdNr. 25).
  • VG Bayreuth, 07.05.2019 - B 5 K 18.90

    Keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung des Dienstfahrzeugs beim

    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 282 BGB geht es beim Vorliegen einer objektiven Pflichtverletzung und eines dadurch verursachten Schadens zu Lasten des Beamten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 08.02.1983 - 2 C 82/81 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 27, und B.v. 25.05.1988 - 6 C 38/85 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 12 = NVwZ-RR 1988, 101 m.w. Nachw.).
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