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   BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87   

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https://dejure.org/1989,1353
BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87 (https://dejure.org/1989,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1989 - 2 C 9.87 (https://dejure.org/1989,1353)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1989 - 2 C 9.87 (https://dejure.org/1989,1353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Dienstherrn - Beamter im Vorbereitungsdienst - Einstellung als Beamter - Schriftlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG §§ 8, 79; NBG § 87, § 101 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 365
  • NJW 1989, 335
  • NJW 1990, 335
  • NVwZ 1990, 161 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1153
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Den vom Berufungsgericht angeführten Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakten hat die Rechtsprechung im Hinblick auf tatsächlich angefallene schriftliche Vorgänge entwickelt (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; 59, 355 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Anstelle der ursprünglich möglich gewesenen Klage auf Neubescheidung kommt nunmehr die Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - mit weiteren Nachweisen), und zwar auch bei Erledigung vor Klageerhebung (BVerwGE 12, 87 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 56, 24 [BVerwG 30.05.1978 - 8 C 66/77]).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Den vom Berufungsgericht angeführten Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakten hat die Rechtsprechung im Hinblick auf tatsächlich angefallene schriftliche Vorgänge entwickelt (vgl. z.B. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; 59, 355 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Im übrigen werden gerade Nuancen des Gesprächsverlaufs und der persönliche Eindruck, die für die Einstellungsentscheidung bestimmend sein können, selbst bei wörtlicher Niederschrift nur unvollkommen erfaßt werden können, erst recht bei einem nachträglich gefertigten stichwortartigen Ergebnisvermerk (vgl. auch in ähnlichem Sinne zum Prüfungsrecht BVerwGE 38, 105 [BVerwG 07.05.1971 - VII C 51/70] und 322 ).
  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 66.77

    Wohngeldansprüche von Studenten - Ausbildungsförderung - Einkommens der Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Anstelle der ursprünglich möglich gewesenen Klage auf Neubescheidung kommt nunmehr die Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - mit weiteren Nachweisen), und zwar auch bei Erledigung vor Klageerhebung (BVerwGE 12, 87 [BVerwG 28.02.1961 - I C 54/57]; 56, 24 [BVerwG 30.05.1978 - 8 C 66/77]).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Der Rechtsschutz des Betroffenen ist in solchen Fällen dadurch gewährleistet, daß der Dienstherr eine ihm ungünstige Entscheidung begründen und dabei - im einzelnen spätestens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - den Gesprächsverlauf, auf den er sich stützt, näher darlegen muß und ggf. die materielle Beweislast für etwaige konkrete Tatsachen trägt, aus denen er dem Betroffenen ungünstige Schlüsse gezogen hat (vgl. BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]; ähnlich für dienstliche Beurteilungen BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Der Rechtsschutz des Betroffenen ist in solchen Fällen dadurch gewährleistet, daß der Dienstherr eine ihm ungünstige Entscheidung begründen und dabei - im einzelnen spätestens im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - den Gesprächsverlauf, auf den er sich stützt, näher darlegen muß und ggf. die materielle Beweislast für etwaige konkrete Tatsachen trägt, aus denen er dem Betroffenen ungünstige Schlüsse gezogen hat (vgl. BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]; ähnlich für dienstliche Beurteilungen BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Auch wenn nicht das eigene Arbeitsgebiet des Beamten berührt ist, wo er zu sachlichen innerdienstlichen Hinweisen auf Bedenken gegen Maßnahmen Vorgesetzter sogar verpflichtet sein kann (§ 63 Sätze 1 und 2, § 64 NBG; vgl. Urteil des Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ZBR 1982, 174>), ist einem Beamten eine sachliche innerdienstliche Kritik an Maßnahmen vorgesetzter Stellen grundsätzlich nicht verboten.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Es genügt, daß sie - unter Beachtung der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der Eignungsbeurteilung des Bewerbers und seines Ermessens bei der Auswahlentscheidung - nachprüfbar ist, wobei eine nähere Erläuterung auch noch im Verwaltungsstreitverfahren nachgeschoben werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 10.80

    Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Eignung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87
    Wollte allerdings der Dienstherr aus bestimmten Äußerungen des Klägers im Gesprächsverlauf den Schluß ziehen, daß dieser insoweit nicht nur - theoretisch - eine unzutreffende Rechtsansicht vertrete, sondern daß tatsächlich die Erfüllung der dargelegten Beamtenpflichten nicht hinreichend sicher von ihm erwartet werden könne, so setzt dies voraus, daß der Kläger eingehend und konkret genug befragt und ihm, etwa bei unbefriedigender Beantwortung einer nur pauschalen Frage, ausreichend Gelegenheit zur Konkretisierung, Erläuterung und ggf. Überprüfung seines Standpunktes gegeben worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 10.80 - ).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

  • BVerwG, 07.06.1978 - VII C 45.74

    Verteilung von Flugblättern und Sauberkeit der Straßen

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Verstößt der Dienstherr gegen diese aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgende Pflicht oder reichen die vorhandenen Unterlagen zur Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltene Wertung nicht aus, trägt der Dienstherr hierfür die materielle Beweislast (BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 34.79 - BVerwGE 62, 135 ; ähnlich auch Urteil vom 6. April 1989 - 2 C 9.87 - BVerwGE 81, 365 ).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01

    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf

    Zu der für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erforderlichen Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG, § 11 Abs. 1 LBG Ba-Wü) gehört es, dass erwartet werden kann, der Bewerber werde als Beamter seine Pflichten erfüllen (vgl. u.a. Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 9.87 - BVerwGE 81, 365 ).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Ein Anspruch des Beamten, dass über ein Geschehnis, das ihn betrifft, ein Vermerk erstellt wird, der zu den Personalakten zu nehmen ist, besteht grundsätzlich nicht (vgl. Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 9.87 - BVerwGE 81, 365).
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